Im Dezember 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien vor. Nun, rund zweieinhalb Jahre später, nähren sich die neuen Regelungen ihrer Umsetzung. So stimmte das Europäische Parlament kürzlich mit einer überwältigenden Mehrheit von 587 zu 9 Stimmen (20 Enthaltungen) für die Verabschiedung neuer Vorschriften „für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen“. Doch was genau bedeutet dies nun für Verbraucher und Umwelt?
Neue EU-Regelungen für Batterien
Grundsätzlich sollen die neuen Regelungen darauf abzielen, den Binnenmarkt zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und negative ökologische Auswirkungen einzudämmen. Zu diesem Zweck enthält das Maßnahmenpaket zunächst einmal eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO₂-Fußabdruck. Und zwar für Antriebsbatterien, Batterien für E-Scooter und E-Bike sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Dazu gesellt sich ein digitaler Batteriepass sowie eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht „für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU“ (kleine und mittlere Unternehmen).
Auch die Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen werden verschärft. Diese sollen gestaffelt steigen; auf 61 Prozent bis 2031. Selbiges gilt für die Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien (95 Prozent bis 2031) und den Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus den Abfällen der Batterieerzeugung und den Verbraucherabfällen. Bei letzterem sollen die dazugehörigen Prozentzahlen 13 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung die folgenden Werte erreichen: 26 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel.
Aus Verbrauchersicht dürfte indes eine weitere Regelung noch relevanter sein. So müssen Hersteller Gerätebatterien künftig so gestalten, dass Verbraucher diese leicht eigenständig entfernen und ersetzen können. Das könnte insbesondere mit Blick auf Mobiltelefone von großer Bedeutung sein. Allerdings ist derzeit nicht ganz klar, ob für Smartphones eine Ausnahmeregelung gilt. Denn für diese wurden bereits im November 2022 sogenannte Ökodesign-Regeln beschlossen. Dabei haben Handy-Hersteller die Wahl, ob sie auswechselbare Batterien verbauen. Oder garantieren, dass die Akkukapazität auch nach 1.000 Ladezyklen die Schwelle von 80 Prozent nicht unterschreitet. Wir haben nachgefragt und werden diesen Artikel aktualisieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Werden die Maßnahmen reichen?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die beschlossene EU-Batterieverordnung. Diese genüge laut DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz jedoch nicht: „Die zunehmende E-Mobilität und Digitalisierung werden in den nächsten Jahren zu einem hohen Bedarf an Batterien führen. Das bedeutet eine extreme Belastung für die Umwelt. Die neue EU-Batterieverordnung mit ihren ambitionierten Vorgaben ist ein wichtiger Schritt, wird jedoch nicht ausreichen, um Ressourcenverbrauch und Importabhängigkeiten zu minimieren.“ Ungewiss ist auch, ob und wie sich die neuen Regelungen auf die Kaufpreise batteriebetriebener Produkte auswirken. EU-Berichterstatter Achille Variati unterstreicht derweil, dass man erstmals über eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft verfüge, die den gesamten Lebensweg eines Produkts abdecke. Dies sei ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut sei.
Im nächsten Schritt muss der Rat der Europäischen Union den Text förmlich billigen. Anschließend wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt damit in Kraft.