Wer sein Haus modernisieren will, denkt meist an neue Ziegel, bessere Dämmung oder einen frischen Anstrich. Doch ab 2026 reicht das in einem Bundesland nicht mehr aus. Eine neue Regelung verändert grundlegend, was bei einer Dachsanierung Pflicht wird – und trifft damit Millionen Eigentümer. Was dahintersteckt, wen es konkret betrifft und welche Folgen das haben kann, sorgt schon jetzt für Diskussionen.
Erstes Bundesland schafft Solarpflicht für Bestandsgebäude
Sobald eine vollständige Dacherneuerung bevorsteht, muss man künftig in einem Bundesland auch zugleich Solarmodule installieren. Diese Regelung galt bereits für Neubauten. Inzwischen ist die Verpflichtung auch auf Bestandsgebäude erweitert worden. Grundlage hierfür ist die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW). Was für Neubauten von Nichtwohngebäuden 2024 begann, weitete Nordrhein-Westfalen 2025 auf neue Wohngebäude aus. Jetzt sollten sich auch Bestandsbauten dieser Verpflichtung anschließen und die Energiewende beschleunigen. Ab dem 01. Januar 2026 gilt daher in Nordrhein-Westfalen bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes die Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage.
Abhängig vom Typ des Gebäudes bestehen dabei jedoch unterschiedliche Anforderungen. Dächer von Neubauten und Altbauten müssen zu 30 Prozent mit PV-Modulen ausgestattet werden. Als Grundlage gilt dafür die komplette Dachfläche. Alternativ soll man eine gewisse Leistung in Kilowattpeak (kWp) mit den Solarmodulen erreichen. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser sieht das Gesetz eine Leistung von mindestens drei Kilowattpeak vor. Bei Gebäuden mit sechs bis zehn Wohneinheiten schreibt die Landesbauverordnung NRW eine Mindestgröße von 8 Kilowattpeak vor.
Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von der Regelung, darunter alle:
- fliegenden Bauten wie beispielsweise Zelte
- Untergeordnete Gebäudetypen, wie beispielsweise Lauben, Garagen oder Gartenhäuser
- Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter

Es besteht keine Pflicht zum Kauf der Anlagen
Dabei muss die Anlage zur Erfüllung der Solarpflicht nicht gekauft werden. Auch eine gemietete PV-Anlage kann genutzt werden. Die Module musst du dabei ebenfalls nicht zwingend auf dem Dach selbst installieren. So ist die Anbringung an allen Außenflächen des Gebäudes, wie etwa der Fassade, möglich, solange man die vorgeschriebene Mindestgröße einhält. Die Solarpflicht ist dabei auch technologieoffener, was die Auswahl der Anlage betrifft. Wer keine PV-Anlage möchte, kann alternativ auf eine Solarthermie-Anlage zur Heizunterstützung zurückgreifen. Im Gegensatz zur PV-Anlage liefern diese Anlagen jedoch keinen Strom, sondern erwärmen Wasser für Warmwasser und die Unterstützung der Heizanlage.

In den meisten Fällen lohnt sich die Installation einer PV-Anlage finanziell jedoch stärker für Besitzer als die Installation einer Solarthermie-Anlage. Wer bereit ist, großzügiger zu investieren, kann sogar von beiden Technologien zur gleichen Zeit profitieren. Sogenannte PVT-Anlagen liefern dir nämlich parallel Strom und Wärme für deine Heizungsanlage. Das hat einen doppelten Vorteil: Denn dadurch, dass man die Wärme von den PV-Modulen wegleitet, werden diese parallel gekühlt, was die Stromausbeute zusätzlich erhöht.

„Wer sein Haus modernisieren will, denkt meist an neue Ziegel, bessere Dämmung oder einen frischen Anstrich. Doch ab 2026 reicht das in einem Bundesland nicht mehr aus. […] Sobald eine vollständige Dacherneuerung bevorsteht, muss man künftig in einem Bundesland auch zugleich Solarmodule installieren. “
Falsch, so eine Regelung gibt’s in BW schon ein paar Jahre.