Der Drohnen-Führerschein in Deutschland kommt

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Wer in Deutschland eine Drohne aufsteigen lässt, muss sich auf deutlich verschärfte Regeln einstellen. Nachdem es zuletzt wiederholt vor allem rund um Flughäfen zu zum Teil gefährlichen Eingriffen in den zivilen Luftverkehr kam, hat das Bundeskabinett nun eine Neuregelung für das Steuern von Drohnen auf den Weg gebracht.
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Die sogenannte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ sieht Flugverbote für sensible Bereiche, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche Anforderungen für Nutzer vor, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Der Bundesrat mit der geplanten Verordnung noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Im Detail sind die folgenden Änderungen vorgesehen:

  • Kennzeichnungspflicht: Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen in Zukunft mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Darauf sollen auch Name und Adresse des Besitzers aufgedruckt sein, was im Schadenfall helfen soll, den Eigentümer schnell zu ermitteln.
  • Erlaubnispflicht: Viel diskutiert und in Zukunft Pflicht: Eine spezielle Erlaubnis, die von den zuständigen Landesbehörden ausgestellt wird. Sie ist aber nur notwendig, wenn ein unbemanntes Luftfahrtsystem gesteuert wird, das mindestens 5 Kilogramm wiegt.
  • Kenntnisnachweis: Wer eine Drohne steuert, soll das in Zukunft nur noch tun dürfen, wenn er auch einen sogenannten Drohnenführerschein besitzt. Er wird nur ausgestellt, wenn bei einer staatlich anerkannten Stelle eine Prüfung abgelegt wird. Gültigkeit: 10 Jahre. Auch eine Online-Prüfung soll in diesem Zusammenhang möglich sein. Außerdem gilt: Wer eine Drohne in Deutschland fliegen möchte, muss künftig mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Allgemeine Regeln: Wer eine Drohne fliegt, die weniger als 5 Kilogramm Gewicht auf die Waage bringt, muss sie grundsätzlich im Blickfeld behalten. Das „blinde“ Fliegen über ein Smartphone- oder Tablet-Display ist nicht erlaubt. Verboten sind darüber hinaus Flüge über sensiblen Bereichen wie Einsatzorte von Polizei- und Rettungskräften, Naturschutzgebieten und Menschenansammlungen.

Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, darf eine Drohne nicht gestartet werden. Es sei denn, es liegt eine schriftliche Ausnahmegenehmigung vor. So können Behörden in Ausnahmefällen einzelne Flüge immer dann zulassen, wenn sie keine Gefahr für den Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. Auch Aspekte wie Lärmschutz werden in diesem Fall zuvor untersucht.

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