Es gibt mehrere Regelungen, die es Autofahrern erlauben, auf der Autobahn rechts zu überholen. Eine davon ist ziemlich bekannt. Die Rede ist von abgehenden Fahrstreifen. Unter § 7a Abs. 1 StVO heißt es dazu: „Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.“ Und selbiges gilt auch für Einfädelungsstreifen. Doch es existieren auch weitere Regelungen, die viele Autofahrer nicht kennen.
Auf der Autobahn rechts überholen
Wie der ADAC unterstreicht, dürfen Autofahrer unter gewissen Umständen auch auf der Autobahn rechts überholen. Geregelt wird das im § 7 Abs. 2 StVO. Aus dem Paragraf geht hervor, dass man bei Fahrzeugschlangen (etwa im Stau) rechts schneller fahren darf als links. Wenn der Verkehr links steht, dürfen Fahrer rechts mit bis zu 20 km/h überholen. Doch damit nicht genug.
Eine vergleichbare Regelung findet auch dann Anwendung, wenn der Verkehr links nur langsam rollt – konkret mit bis zu 60 km/h. In solchen Fällen dürfen Fahrer abermals mit einer Differenzgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und folglich maximal 80 km/h rechts überholen. Wer die vorgegebenen Limits jedoch überschreitet, riskiert ein Bußgeld.

Hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen
Sind die Bußgelder für verbotswidriges Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften mit rund 60 Euro noch vergleichsweise überschaubar, schießen sie außerhalb geschlossener Ortschaften drastisch in die Höhe. Wer hier rechts überholt, muss laut dem Bußgeldkatalog selbst im günstigsten Fall 128,5 Euro auf den Tisch legen. Und einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Gefährdet man durch den Überholvorgang indes andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 148,50 Euro an. Und sollte die waghalsige Aktion in einem Unfall enden, werden sogar 173,50 Euro fällig.
Wer kein Bußgeld entrichten möchte, sollte zudem wissen, dass die StVO abgehende Fahrstreifen und Ausfädelungsstreifen unterschiedlich behandelt. Während Fahrer auf ersteren, wie bereits erwähnt, unter bestimmten Umständen auch rechts überholen können, darf auf Ausfädelungsstreifen nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Von dieser Regelung können Autofahrer lediglich bei stockendem Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen Abstand nehmen.

Sehr guter Grund.