Du fährst auf eine Engstelle auf der Autobahn zu, die Spuranzahl verringert sich und eigentlich ist jetzt klar, was passiert. Denn hier kommt gemäß dem Gesetz § 7 Abs. 4 StVO das Reißverschlussverfahren zum Einsatz. Auf den beiden Spuren, die zusammengeführt werden, muss immer ein Fahrzeug von links und ein Fahrzeug von rechts nacheinander einfädeln. Eben wie die Zähne bei einem Reißverschluss. Und das Ganze geschieht nicht schon Kilometer vor, sondern direkt an der Engstelle. Dazu muss jeder Autofahrer seinen „Nachbarn“ von der parallelen Spur einfädeln lassen. So entsteht ein relativ zügiger Verkehrsfluss, der Nerven spart und jedem Beteiligten Zeit bringt.
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Einfache Regel – drakonische Strafen
Der Auto Club Europa (ACE) erläutert dazu: „Lässt man ein Fahrzeug nicht einfädeln, oder fädelt sich selbst falsch ein, ohne dass eine Straftat vorliegt, kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro belegt werden.“ Hier werden also Fehler geahndet. Dabei hilft auch nicht, das Reißverschlussverfahren angeblich nicht zu kennen oder es falsch zu interpretieren.
Doch was passiert, wenn ein Auto-, Bus-, Motorrad- oder Lkw-Fahrer das „Recht des Stärkeren“ geltend macht? „Zu frühe oder erzwungene Spurwechsel oder das Schließen von Lücken führen erst recht zu Stockungen im Verkehrsfluss“, so der ACE. Das ist nicht nur ärgerlich für alle Beteiligten. Denn diese Verhaltensweisen „können als Nötigung bewertet werden“.
Reißverschluss kostet dich den Führerschein
Und damit befinden sich Auto-, Bus-, Motorrad- oder Lkw-Fahrer im Bereich der Straftaten. Diese können laut ACE mit Geld- und auch Freiheitsstrafen geahndet werden. Dazu kann es bis zu drei Punkten in Flensburg kommen und es droht ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Wie immer im Straßenverkehr gilt also ein rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren als angebracht. Schneller ist wegen eines Platzes weiter vorn oder hinten in der Reihe ohnehin niemand.