Diese 6 E-Bike-Gesetze muss jeder Fahrradfahrer kennen

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Auf Deutschlands Straßen sind Autos, Lkw, Busse und auch Fahrräder unterwegs. Um Ärger im Straßenverkehr zu vermeiden, gibt es so einige Gesetze. Doch welche Regeln sind für Fahrradfahrer entscheidend? Hier verraten wir die sechs wichtigsten. 
Bußgeld: Gesetze, die jeder Fahrradfahrer kennen muss
Bußgeld: Gesetze, die jeder Fahrradfahrer kennen mussBildquelle: Dovile Ramoskaite / Unsplash

Im Straßenverkehr können brenzliche Situationen schnell entstehen. Egal, ob an der Ampel, am Zebrastreifen, in einer Einbahnstraße oder an anderen Orten, Radfahrer und Autofahrer kriegen sich das eine oder andere Mal in die Haare. Dabei ist das alles gar nicht nötig, wenn man die wichtigsten Gesetze und Streitpunkte kennt. Aber welche Gesetze solltest du speziell als E-Bike-Fahrer kennen und wann kommt es zu einem Bußgeld?

Ampel-Regel: Das gilt für E-Bike-Fahrer

Die Ampel schaltet auf Rot und besonders im Laufe des Berufsverkehrs bildet sich schnell lange Schlangen von Autos. Sie stehen schon fast Stoßstange an Stoßstange und warten auf das grüne Licht zur Weiterfahrt. An der Seite befindet sich ein Radweg, doch dieser ist eng und du willst bis zur Haltelinie vorfahren. Also quetschst du dich auf deinem E-Bike zwischen den Autofahrern bis ganz nach vorn zur Haltelinie durch. Aber ist das eigentlich erlaubt? – Die Antwort lautet ja, denn du darfst als Fahrradfahrer bis zur Haltelinie vorfahren, jedoch nur mit einer geringen Geschwindigkeit. Setzt sich der Verkehr wieder in Bewegung, ist das Vorbeiradeln nicht mehr erlaubt. 

Das musst du bei Radwegen und Fußgängerzonen beachten

Egal, ob du eine Radtour durch die Stadt machst oder mit deinem E-Bike nur mal kurz zum nächsten Supermarkt fährst. Sobald du auf dem Fahrrad am Verkehr teilnimmst, musst du dich an die Straßenverkehrsregelungen halten. Die Polizei NRW betont: „Radfahrer haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen“. Ist es somit verpflichtend, die Radwege zu benutzen? – Die Antwort lautet ja. Wenn du ein blaues Radwegschild siehst, ist es Pflicht, diesen zu benutzen. Doch was ist, wenn du ein Schild „Radfahrer absteigen“ siehst? – Dies ist keine Pflicht, es ist lediglich eine Empfehlung. In beschilderten Fußgängerzonen oder Gehwegen ist das Radeln grundsätzlich verboten. Solltest du dabei erwischt werden, musst du ein Bußgeld von 25 bis 40 Euro zahlen. 

Zebrastreifen: So geht es richtig

Am Zebrastreifen überqueren Fußgänger die Straße. Da sie Vorrang haben, müssen Auto- und auch Radfahrer anhalten. Falls ein Fahrradfahrer den Fußgängerüberweg nutzen möchte, darf dieser nicht einfach drüberfahren. Das kann im schlimmsten Fall zu einem Verwarngeld von 10 Euro führen, denn vergiss nicht, als Fahrradfahrer nimmst du am Straßenverkehr teil. Es gibt eine Möglichkeit, wie du den Zebrastreifen mit Vorrang nutzen kannst. Hierfür nur absteigen und dein E-Bike schieben. Der ADFC betont: „Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.“

Darfst du auf dem Gehweg mit deinem E-Bike fahren?

Oftmals sieht man einige Fahrradfahrer, die den Gehweg als Abkürzung oder gar Fahrbahn nutzen. Das ist nicht erlaubt. Aber welche Radler dürfen den Gehweg eigentlich nutzen? – Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Bürgersteig fahren. Für Kinder unter acht Jahren ist es sogar verboten, auf der Straße zu fahren. Ihre erwachsenen Begleiter müssen nach wie vor auf der Straße fahren.

Musik beim Radeln

Nach einem langen und anstrengenden Arbeitstag steckst du dir Kopfhörer ins Ohr, um abzuschalten. Du hüpfst auf dein E-Bike und radelst in einem gemütlichen Tempo nach Hause. Die Nutzung von Kopfhörern ist bis zu einem gewissen Punkt erlaubt. Du musst den Straßenverkehr akustisch wahrnehmen können. Sobald dein Hörvermögen eingeschränkt ist, ist der Gebrauch nicht mehr gestattet. Falls du von der Polizei erwischt wirst, kannst du laut dem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro erhalten.

Bei der Handynutzung während der Fahrt oder beim Telefonieren wird es deutlich teurer. Hier kann ein Bußgeld von 55 Euro fällig werden. Im Falle einer Gefährdung steigt dieses um 20 Euro, genauer gesagt auf 75 Euro. Bei einem Unfall sind es ganze 100 Euro. 

Achtung: Alkohol auf dem Fahrrad

Wie sieht es mit Alkohol und Fahrradfahren aus? – Der Grenzwert beim herkömmlichen Fahrrad liegt bei 1,6 Promille. Jedoch kannst du ab 1,6 Promille auch ohne Auffälligkeiten eine Straftat begehen. Zudem droht dir eine Überprüfung deiner Fahreignung, der Verlust deines Führerscheins und auch ein Radfahrverbot. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kannst du dich strafbar machen und im Falle eines Unfalls auch haften. Bei E-Bikes und Pedelecs, die eine Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/ leisten, liegt der Grenzwert ebenfalls bei 1,6 Promille. Sollte das E-Bike schneller fahren, liegt die Grenze schon bei 0,5 Promille. Ab 1,1 Promille kann das Fahren dann sogar als Straftat gelten. 

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