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Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar: Wer diesen Fehler macht, verliert die gesamte Förderung

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Ab 1. Januar 2027 fördert der Staat erstmals ETF-Sparpläne. Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab, bringt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr und ein paar Haken, die in den Werbemails der Broker nicht vorkommen.
Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar: Wer diesen Fehler macht, verliert die gesamte Förderung
Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar: Wer diesen Fehler macht, verliert die gesamte FörderungBildquelle: Immo Wegmann / Pexels

Mehr als 20 Millionen Riester-Verträge wurden seit 2002 abgeschlossen, rund jeder vierte ist laut Deutscher Rentenversicherung vorzeitig gekündigt worden. Bis zu einem Viertel aller Verträge wird nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums nicht mehr bespart. Die Idee war vernünftig, die Konstruktion nicht. Das neue Altersvorsorgedepot, das am 1. Januar 2027 startet, soll das ändern. Dann dürfen Banken, Broker, Fondsgesellschaften und Versicherer das Altersvorsorgedepot anbieten. Der Staat bezuschusst und fördert.

Was das Altersvorsorgedepot ist

Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit staatlichem Zertifikat. Wer einzahlt, bekommt Zulagen und kann die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Kursgewinne und Ausschüttungen bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Das gilt auch für Umschichtungen: Wer von einem ETF in einen anderen wechselt, zahlt keine Abgeltungsteuer. Im Gegenzug ist das Geld bis zur Rente gebunden und wird bei der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Der entscheidende Unterschied zu Riester ist die fehlende Beitragsgarantie. Das Geld darf vollständig in Aktien-ETFs fließen, Verluste trägt der Sparer selbst. Wer das nicht will, kann weiter ein Garantieprodukt abschließen. Davon gibt es künftig zwei Stufen: Zu Rentenbeginn stehen entweder mindestens 100 oder mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung.

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Wer die Förderung bekommt

Eröffnen darf ein Altersvorsorgedepot fast jeder, der noch keine volle Altersrente bezieht. Zulagen gibt es aber nur für einen festgelegten Personenkreis. Die größte Neuerung betrifft Selbstständige: Sie waren bei Riester weitgehend außen vor, jetzt sind sie drin.

Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten
  • Selbstständige: entweder rentenversicherungspflichtig, Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks oder jünger als 67 Jahre mit jährlicher Steuererklärung
  • Mini– und Midijobber sowie Studierende mit Nebenjob, sofern sie Rentenbeiträge zahlen
  • Eltern während der drei Jahre Kindererziehungszeit und pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 mit mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente; Bürgergeld-Empfänger, wenn sie vorher rentenversichert waren
  • Landwirte, Mitglieder der Künstlersozialkasse und Bundesfreiwillige

Leer gehen Minijobber aus, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Gleiches gilt für Hausfrauen und Hausmänner ohne eigene Ansprüche. Sie können aber über den Ehepartner gefördert werden, wenn dieser selbst berechtigt ist. Voraussetzung sind ein eigener Vertrag und mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Die Grundzulage ist dann auf 175 Euro begrenzt, den Berufseinsteigerbonus gibt es in dieser Konstellation nicht.

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So viel zahlt der Staat dazu

Die Zulage wächst mit dem Eigenbeitrag, aber nicht linear. Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent pro Euro drauf, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Bei 150 Euro im Monat ist damit die Höchstgrenze von 540 Euro Grundzulage erreicht. Einzahlen darf man bis zu 6.840 Euro im Jahr, mehr Zulage gibt es dafür nicht. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.

Für Kinder gilt eine eigene Rechnung. Jeder eingezahlte Euro wird pro kindergeldberechtigtem Kind noch einmal verdoppelt, bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 Euro im Monat, und zwar für jedes Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

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Die Tabelle zeigt, wo die Reform ihre Großzügigkeit konzentriert: unten. Eine Familie mit zwei Kindern, die 25 Euro im Monat zahlt, bekommt 750 Euro Zulagen auf 300 Euro Eigenbeitrag. Das sind 250 Prozent. Wer ohne Kinder 150 Euro im Monat einzahlt, kommt auf 30 Prozent.

Besserverdiener holen sich den Rest über die Steuer. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus die Zulagen lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet die Differenz. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und ohne Kinder bringt der Abzug von 2.340 Euro rund 980 Euro Steuerersparnis. Abzüglich der 540 Euro Zulage bleiben gut 440 Euro zusätzlich, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht eingerechnet.

Was ins Depot darf und was nicht

Erlaubt sind Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 nach dem Summary Risk Indicator, der im Produktinformationsblatt jedes Fonds steht. Breit streuende Welt-ETFs auf MSCI World, MSCI ACWI oder FTSE All-World liegen meist in Klasse 4 und passen damit. Dazu kommen Anleihen von EU-Staaten sowie von deutschen Bundesländern und Gemeinden. Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen und Hebelprodukte bleiben draußen. Ob ein bestimmter ETF tatsächlich bespart werden kann, entscheidet am Ende der Anbieter mit seiner Auswahlliste.

Die Risikoeinstufung ist nicht in Stein gemeißelt. Sie hängt von den Kursschwankungen der Vorjahre ab. Rutscht ein Fonds nach starken Schwankungen in Klasse 6, darf er nicht mehr bespart werden.

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Für alle, die sich nicht selbst um die Auswahl kümmern wollen, muss jeder Anbieter ein Standarddepot im Programm haben oder auf das eines Partners verweisen. Es besteht aus genau zwei Fonds: einem defensiven der Risikoklasse 1 oder 2 und einem renditeorientierten der Klassen 3 bis 5. In den Jahren vor Rentenbeginn schichtet der Anbieter das Kapital automatisch in den defensiven Fonds um. Die Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt.

Zusätzlich soll es ein öffentlich organisiertes Standarddepot geben. Die Bundesregierung darf es per Rechtsverordnung einrichten, der Bundesrat hat angeregt, die Vermögensverwaltung der Bundesbank zu übertragen. Wie und ab wann es startet, ist Stand Oktober offen.

Wer Sicherheit will, greift zum Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Hier gilt die alte Riester-Logik: Je mehr garantiert wird, desto weniger Spielraum bleibt für Rendite. Versicherer dürfen das Altersvorsorgedepot ebenfalls anbieten, verpacken die Fonds aber in eine fondsgebundene Rentenversicherung. Solche Policen waren in der Vergangenheit meist deutlich teurer als ein schlichtes Depot.

Für eine selbst genutzte Immobilie lässt sich das Guthaben weiterhin förderunschädlich entnehmen, etwa für Kauf, Bau, energetische Sanierung, altersgerechten Umbau oder die Tilgung eines Immobilienkredits. Die bisherige Pflicht, 3.000 Euro im Vertrag zu lassen, fällt weg. Allerdings müssen Anbieter diese Option nicht mehr zwingend einbauen. Wer sie nutzen will, sollte vor Abschluss prüfen, ob der Vertrag sie enthält.

Kosten: Der Deckel sitzt zu hoch

Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt nur für das Standarddepot. Im frei gestalteten Depot und bei Garantieprodukten setzen die Anbieter die Preise selbst. Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Deckel von 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt. Verbraucherschützer wie die Bürgerbewegung Finanzwende halten auch das für zu hoch. Eine Modellrechnung zeigt, warum.

Angenommen, jemand zahlt 30 Jahre lang 1.800 Euro im Jahr ein und erhält die volle Grundzulage von 540 Euro. Das ergibt 54.000 Euro Eigenbeitrag und 16.200 Euro Zulagen. Bei 6 Prozent Rendite vor Kosten hängt das Ergebnis dann stark an den Gebühren:

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Die Pointe: Ein Standarddepot, das den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpft, kostet über 30 Jahre mehr, als der Staat in derselben Zeit an Grundzulage überweist. Der Deckel schützt vor Abzocke, nicht vor teuren Produkten.

Die Neobroker unterbieten den Deckel derzeit deutlich. Stand 19. Oktober 2026 sieht das so aus:

  • Trade Republic verlangt keine Depot- und Sparplangebühren und erstattet bei ausgewählten ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard monatlich die Fondskosten, im Standarddepot wie im freien Depot. Bei einem Wechsel in den ersten fünf Jahren werden 150 Euro fällig.
  • Scalable Capital erstattet im Selbstentscheider-Depot die Fondskosten ausgewählter ETFs quartalsweise. Im Standarddepot werden Produktkosten von bis zu 0,15 Prozent zunächst bis mindestens Ende 2027 erstattet. Einzelorders kosten im Basismodell 0,99 Euro.
  • Smartbroker+ verzichtet drei Jahre lang auf sämtliche Kosten einschließlich der ETF-Kosten. Danach bleibt es nur kostenlos, wer im Hauptdepot mindestens 15 Trades pro Jahr macht.

Die Kostenerstattung ist eine Zusage, keine Garantie. Ändert ein Anbieter die Konditionen, darf man zwar kostenlos wechseln. Bis dahin gilt aber: Ein Broker verschenkt nichts, er kauft Kunden, die 30 Jahre lang bleiben. Banken, Sparkassen und Versicherer haben ihre Preise zum Teil noch nicht veröffentlicht.

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Auszahlung: frühestens mit 65

An das Geld kommt man frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Anbieter muss ein Startfenster von mindestens fünf Jahren anbieten, in dem der Sparer den Beginn frei wählt. Wer vorher Geld entnimmt, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück. Die Ausnahme ist die Entnahme für die selbst genutzte Immobilie.

Zu Rentenbeginn gibt es zwei Wege:

  • Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Die monatliche Rate wird in Abständen von höchstens drei Jahren neu berechnet und kann daher schwanken. Eine Pflicht, den Rest ab 85 in eine Rente umzuwandeln, wie bei Riester, gibt es nicht mehr.
  • Lebenslange Rente von einem Versicherer. Sie sichert gegen ein langes Leben ab, endet aber mit dem Tod.

Zu Beginn der Auszahlphase dürfen bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden.

Steuerlich gilt die nachgelagerte Besteuerung. Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die Teilfreistellung von 30 Prozent, die Aktien-ETFs im normalen Depot genießen, entfällt. Für die meisten Rentner ist das trotzdem günstiger, weil ihr Steuersatz im Alter niedriger liegt als im Berufsleben. Wer aber mit hoher gesetzlicher Rente, Pension oder Mieteinnahmen in den Ruhestand geht, kann am Ende schlechter dastehen als mit einem normalen ETF-Depot.

→ Finanzamt, Krankenkasse, Crash: Wie Rentner ihr Depot retten, wenn der Rentenbescheid da ist

Bei der Krankenversicherung kommt es auf den Status an. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf die Auszahlung keine Beiträge, genau wie bisher bei Riester. Wer im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, typischerweise frühere Selbstständige, zahlt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die volle Auszahlung.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Nichts, solange man nichts tut. Bestehende Verträge laufen weiter, es gibt keine automatische Kündigung und keine Zwangsumwandlung. Neue Riester-Verträge nach altem Muster lassen sich ab 2027 nicht mehr abschließen. Wer einen alten Vertrag hat, kann zwischen drei Wegen wählen:

  1. Weitermachen wie bisher. Der Vertrag läuft mit den alten Konditionen und der alten Förderung weiter.
  2. Nur die Förderung tauschen. Per Erklärung gegenüber dem Anbieter wechselt der Vertrag in die neue Zulagensystematik, alle anderen Konditionen bleiben. Ob sich das lohnt, ist eine Rechenaufgabe. Wer mehr einzahlt als den alten Mindestbeitrag, bekommt künftig meist mehr. Geringverdiener mit Kindern, die bisher mit dem Sockelbetrag von 60 Euro die vollen Zulagen kassiert haben, können dagegen verlieren. Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern bekam bei Riester für 60 Euro Eigenbeitrag 775 Euro Zulagen. Im neuen System braucht sie für eine vergleichbare Summe 360 Euro.
  3. Den Vertrag umziehen. Das Guthaben wandert in ein neues Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt, ohne dass bisherige Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen, sind aber gesetzlich gedeckelt.

Daneben lässt sich ein bestehender Vertrag im Einvernehmen mit dem Anbieter ändern, etwa um auf die Verrentungspflicht zu verzichten. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Kündigen ist fast immer die schlechteste Wahl. Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung: Alle Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug gehen an den Staat zurück. Bei vielen alten Versicherungsverträgen kommt hinzu, dass die Abschlusskosten in den ersten Jahren fällig wurden und längst bezahlt sind. Wer jetzt kündigt, zahlt für nichts.

Vor einem Umzug lohnt der Blick in die jährliche Standmitteilung des Anbieters. Entscheidend ist der aktuelle Vertragswert, nicht die Summe aus Beiträgen und Zulagen. Die Beitragsgarantie greift erst zu Rentenbeginn. Wer vorher wechselt, nimmt nur den aktuellen Wert mit. Liegt der deutlich unter den Einzahlungen, wird der Verlust mit dem Wechsel realisiert.

→ Börsenexperte: Der Crash ist da. Schon wieder.

Wer kurz vor der Rente steht, sollte mit dem Beginn der Riester-Auszahlung bis nach dem Start der Reform warten. Wer bis dahin nichts einzahlen will, kann den Vertrag beitragsfrei stellen, statt ihn zu kündigen.

Für wen sich das Depot lohnt und für wen nicht

Am stärksten profitieren diejenigen, die wenig einzahlen können. Die ersten 360 Euro im Jahr werden zur Hälfte vom Staat bezahlt, eine Rendite, die kein Markt garantiert.

Kritiker wenden ein, dass gerade Geringverdiener oft nicht genug Geld haben, um die Förderung auszuschöpfen. Für die vollen 540 Euro stimmt das. Für die 50-Prozent-Stufe reichen allerdings 30 Euro im Monat.

Gute Karten haben:

  • Eltern. Mit 25 Euro im Monat gibt es pro Kind 300 Euro Kinderzulage, dazu 150 Euro Grundzulage. Bei zwei Kindern wird jeder eingezahlte Euro mehr als verdreifacht.
  • Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Azubis. Schon 10 Euro im Monat bringen 60 Euro Zulage im Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt die 200 Euro Berufseinsteigerbonus obendrauf.
  • Junge Sparer mit langem Horizont. 30 oder 40 Jahre gleichen Kursschwankungen aus und lassen Zinseszins wirken, vorausgesetzt, die Kosten bleiben niedrig.
  • Gutverdiener, die über den Sonderausgabenabzug mehr zurückbekommen als die Zulage und im Alter mit einem niedrigeren Steuersatz rechnen.

Weniger geeignet ist das Depot für:

  • Alle, die vor 65 an das Geld müssen. Eine vorzeitige Entnahme kostet die gesamte Förderung, außer sie fließt in die eigene Immobilie.
  • Beiträge oberhalb von 1.800 Euro im Jahr. Dafür gibt es weder Zulage noch Steuerabzug, aber die volle Bindung bis zur Rente. Ein normales ETF-Depot bleibt hier flexibler.
  • Menschen mit hohen erwarteten Alterseinkünften. Die volle Besteuerung ohne Teilfreistellung kann den Vorteil auffressen.
  • Selbstständige, die im Alter freiwillig gesetzlich krankenversichert sein werden. Auf die Auszahlung fallen dann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Wer kurz vor der Rente steht, kann wegen der Zulagen trotzdem kleine Beträge einzahlen. Das Aktienrisiko sollte dann aber gering sein, etwa über den defensiven Fonds im Standarddepot oder ein Garantieprodukt.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen? Ab dem 1. Januar 2027. Vorher darf kein Anbieter geförderte Verträge abschließen. Ankündigungen und Wartelisten sind keine Verträge.

Kann ich meine vorhandenen ETFs ins Altersvorsorgedepot übertragen? Nein. Gefördert werden nur neue Einzahlungen. Wer ein bestehendes Depot dafür auflöst, muss Gewinne beim Verkauf regulär versteuern. Einen Riester-Vertrag kann man dagegen umziehen lassen.

Kann ich den Anbieter wechseln? Ja, während der Ansparphase beliebig oft. In den ersten fünf Vertragsjahren dürfen der alte und der neue Anbieter jeweils bis zu 150 Euro verlangen. Danach ist der Wechsel kostenlos, ebenso früher, wenn der Anbieter seine Kosten erhöht. Ein Wechsel in ein anderes Produkt beim selben Anbieter kostet nichts.

Was passiert mit dem Geld, wenn der Anbieter pleitegeht? Fonds und ETFs sind Sondervermögen und gehören dem Anleger, nicht dem Broker. Bei einer Insolvenz bleiben sie geschützt. Das Kursrisiko bleibt beim Sparer.

Was passiert im Todesfall? Das Guthaben ist vererbbar. Die Erben müssen allerdings Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ohne Abzüge geht es nur, wenn das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod.

Kann ich als Rentner noch einsteigen? Wer bereits eine volle Altersrente bezieht, bekommt keine Förderung mehr. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind dagegen förderberechtigt.

Bin ich als Selbstständiger dabei? Ja, sofern die Voraussetzungen aus dem Abschnitt zur Förderberechtigung erfüllt sind. Vor dem Abschluss sollte geklärt sein, wie man im Alter krankenversichert ist.

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