2023 hat Vodafone die Preise für viele Internet- und Festnetzverträge um 5 Euro pro Monat erhöht – teilweise mitten in laufenden Verträgen. Und sogar während der Mindestlaufzeit. Betroffen sind nur Festnetz- und Kabelanschlüsse, Mobilfunkkunden gehören nicht dazu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese einseitige Preiserhöhung für unzulässig und hat im November 2023 Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.
Diese Dezember-Termine entscheiden jetzt
Seit April 2024 kannst du dich in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Inzwischen haben sich nach neueren Angaben über 110.000 Betroffene angeschlossen. Die Klage läuft als sogenannte Abhilfeklage – im Erfolgsfall bekommen registrierte Verbraucher ihr Geld direkt zurück, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Gleichzeitig gibt es keinerlei Risiko, denn die Eintragung in das Register ist kostenlos.
Der erste wichtige Termin ist der Prozessauftakt: Am 3. Dezember 2025 verhandelt das Oberlandesgericht Hamm erstmals öffentlich über die Klage gegen Vodafone. Ob es bei einem einzigen Verhandlungstag bleibt oder weitere Termine folgen, entscheidet das Gericht im Verfahren.
Noch wichtiger für dich ist aber die Frist für den Einstieg in die Sammelklage. Voraussichtlich bis zum 24. Dezember 2025 – also Heiligabend – kannst du dich kostenlos in das Klageregister eintragen. Zumindest, wenn das Gericht keine weiteren Verhandlungstage ansetzt. Danach ist Schluss: Wer bis dahin nicht registriert ist, profitiert später auch nicht von einem möglichen Urteil oder Vergleich.
Wie viel Geld auf dem Spiel steht
Die Summen wirken auf den ersten Blick überschaubar, sind aber spürbar. Wenn dein Vertrag seit November 2023 um 5 Euro im Monat teurer ist, kommst du schon jetzt auf mehr als 120 Euro – mögliche Zinsen noch nicht eingerechnet. Je länger das Verfahren dauert, desto höher der Betrag, der im Erfolgsfall zurückfließen könnte. Für Vodafone würde ein Urteil im Sinne des Verbrauchers einen Millionenschaden verursachen.
Bist du dir unsicher, ob du betroffen bist, kannst du zunächst einen Online-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Dort wird abgefragt, welchen Vertrag du hattest, wie die Preiserhöhung aussah und ob du später Änderungen oder Gegenleistungen akzeptiert hast. Wer etwa im Gegenzug höhere Geschwindigkeiten oder andere Vorteile angenommen hat, kann seine Ansprüche unter Umständen verloren haben.
Wenn der Check ergibt, dass du teilnehmen kannst, bekommst du ein Musterschreiben und Hinweise für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Wichtig: Die Eintragung ist wie erwähnt kostenlos. Und du gehst kein Kostenrisiko für Anwälte oder Gericht ein. Genau das macht die Klage auch für kleinere Beträge attraktiv.
