Verbraucherzentrale warnt: Wer so kündigt, muss mit einer Vertragsverlängerung rechnen

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Man stelle sich folgendes Szenario vor: Du hast deinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Und dennoch werden die Einbuchungen auch über das Vertragsende hinaus fortgesetzt. Damit sieht sich aktuell wohl so manch ein Verbraucher konfrontiert. Der Grund: Kündigungsbuttons.
Verbraucherzentrale warnt
Vertragsverlängerung trotz Kündigung per KündigungsbuttonBildquelle: stevedimatteo / Pixabay

Bei dem sogenannten „Gesetz über faire Verbraucherverträge“ handelt es sich zweifelsfrei um eine der besseren Regelungen, die 2022 in Kraft traten. Dieses schreibt grundsätzlich einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton vor. Die Idee: Mittels eines solchen Buttons sollen sich Verträge – sei es ein Handyvertrag oder eine Fitnessaudio-Mitgliedschaft – unkompliziert und schnell mit lediglich einigen wenigen Klicks kündigen lassen. Die einzige größere Voraussetzung ist, dass die Verträge nicht nur offline, sondern auch online abschließbar sein müssen. Am 1. Juli 2022 war es dann so weit. Zumindest aus Sicht der Legislative. In der Praxis kamen die angestrebten Vorteile jedoch größtenteils nicht an. Das offenbart eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz).

Verbraucher beschweren sich über mangelhafte Umsetzung

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands verlief die Umsetzung
der Regelung zum Kündigungsbutton in den meisten Fällen nicht so, wie geplant. Ein Verbraucheraufruf mit 354 Meldungen legte mehrere unterschiedliche Probleme frei: Zunächst einmal scheint der Kündigungsbutton oftmals schlichtweg nicht vorhanden zu sein. Weitere Verbraucher bezeugen eine wohl absichtlich mangelhafte Platzierung, welche das Auffinden der entsprechenden Schaltfläche und somit auch die Kündigung erschwert. Ferner musste die Kündigung in einigen Fällen offenbar telefonisch bestätigt werden. Informationen über einen solchen Anbieter liegen auch uns zugrunde, wobei der Vertrag in diesem Fall dem Kündigungsbutton zum Trotz nicht als gekündigt, sondern als „Kündigung vorgemerkt“ eingestuft wurde.

Zu guter Letzt geht aus der Untersuchung hervor, dass die Betätigung eines Kündigungsbuttons manchmal nicht zur Vertragsbeendigung führt. Und auch nicht zu einer vorgemerkten Kündigung. Betroffene sollen weder eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, noch sollen die Abbuchungen von Geldbeträgen nach der Beendigung der Vertragslaufzeit eingestellt worden sein. Der Klick auf den Kündigungsbutton hat demnach keinerlei Folgen gehabt. Oder aber Nutzer wurden mit einem technischen Fehler konfrontiert. Eine Beobachtung, die wir ebenfalls bestätigen können.

Ausmaß des Problems enorm

Abseits des Verbraucheraufrufs führte der vzbz am 2. November 2022 eine Marktbeobachtung durch. Dabei wurden knapp 3.000 Anbieter-Webseiten auf die korrekte Umsetzung des Kündigungsbuttons überprüft. Das Ergebnis: 72 Prozent der Seiten boten zum Zeitpunkt der Überprüfung keinen gesetzeskonformen Kündigungsbutton. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass sich mehr als zwei Drittel der Anbieter nicht oder nur unzureichend an die gesetzlichen Vorgaben halten. Manchmal wurden zu viele Pflichtangaben gefordert – etwa die Angabe einer Telefonnummer –, während sich andere Anbieter mit einem besonders hohen Grad an Kreativität hervortaten und den Button schlecht erkennbar und am unteren Ende der Website verstecken. Auch von den vorgeschriebenen Formulierungen wichen zahlreiche Anbieter ab und glänzen mit Eigenkreationen wie „Support“ oder „Abbruch“.

So müssen Verbraucher vorgehen

Der Gesetzestext ist eine Sache, die Realität eine andere. Selbstverständlich kann man als Verbraucher klagen und auf den eigenen Rechten bestehen, doch die meisten Nutzer würden es vermutlich bevorzugen, gar nicht erst in eine entsprechende Situation zu gelangen. Zumal die Beweisführung je nach Fall eine komplizierte Angelegenheit darstellen dürfte. Wir raten sämtlichen Verbrauchern daher, eine erfolgte Kündigung lediglich dann als solche anzusehen, wenn man eine entsprechende Kündigungsmitteilung erhalten hat. Ein Klick auf „Jetzt kündigen“ und auch eine Kündigung per Telefon sollten ohne eine Bestätigung nicht als Kündigung wahrgenommen werden. Auf diese Weise erspart man sich langfristig viel Zeit und Stress.

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