Unfassbar: Ehepaar darf Haus nicht bauen, weil Nachbar PV-Anlage besitzt

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Ein Paar in Neufahrn darf sein Haus nicht wie gewünscht bauen. Der Bauantrag des Paares wurde von einem Bauausschuss abgelehnt, weil dieser die PV-Anlage auf dem Dach des Nachbarn beeinträchtigt hätte. Die Energieeffizienz der PV-Anlage wurde dabei stärker gewichtet als der Ausbau von Wohnraum.
Unfassbar - Ehepaar darf Haus nicht bauen weil Nachbar PV-Anlage besitzt

Unfassbar - Ehepaar darf Haus nicht bauen weil Nachbar PV-Anlage besitzt

Der Fall eines abgelehnten Hausbaus in der bayerischen Gemeinde Neufahrn, nahe Freising, sorgt für Irritation. Eigentlich war der Bauantrag, der in einem Neufahrner Bauausschuss beurteilt wurde, eine Kleinigkeit. Es handelte sich um einen klassischen Bauantrag für ein Zweifamilienhaus im Edith-Ebers-Weg, nahe der dortigen Feuerwehr. Das Gebäude sollte die letzte Lücke im Baugebiet schließen, erwies sich jedoch als problematisch. Mit 5:5 Stimmen wurde der Antrag schließlich abgelehnt, da er die PV-Anlage des Nachbargebäudes spürbar beeinträchtigt hätte.

Antragsteller wollte höher bauen

Der Bauantrag wies einige Abweichungen gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Das geplante Gebäude wurde auf dem Grundstück mehr in Richtung der östlichen Grenzen verschoben und sollte höher gebaut werden, als ursprünglich vorgesehen. Damit die Baugenehmigung dafür erteilt werden kann, wären kleinere Befreiungen vom Bebauungsplan nötig gewesen. Zunächst schien das auf keine Hürden zu stoßen. Die Verwaltung sah die Punkte, als noch zu vertreten an, „obwohl sich die versetzte Anordnung der Doppelhaushälfte so bisher nicht im Plangebiet finden lässt“, wie Merkur berichtet. Durch die Zentrierung des Gebäudes durch den Bauherren wären alle Bedingungen laut Bebauungsplan erfüllt gewesen. Laut dem 2. Bürgermeister Josef Eschlwelch (FW), der die Sitzung leitete, hätte sich das Landratsamt „die Befreiung vorstellen können“.

Allerdings stieß das Bauprojekt auf ein unerwartetes Hindernis. Der östlich gelegene Nachbar hätte durch den Neubau eine Verschattung seiner PV-Anlage erlitten, die daraufhin weniger Leistung geliefert hätte. Damit wäre dem Nachbarn, der zuvor freiwillig kleiner gebaut hatte, ein erheblicher Nachteil durch den größeren Bau beschert worden. Dieser Umstand spaltete den Bauausschuss. Zwar kann das Landratsamt als übergeordnete Behörde das Einvernehmen des Nachbars und Bauausschusses ersetzen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass der Landkreis gegen Nachbarn und Bauausschuss entscheidet. Selbst wenn auf diesem Wege grünes Licht für das Bauunterfangen erteilt werden würde, hätte die Baugenehmigung einen herben Beigeschmack. Sie dürfte das Nachbarschaftsverhältnis für viele Jahre belasten. Keine guten Voraussetzungen für das Paar, um sich den Wunsch des Eigenheims in Neufahrn zu erfüllen.

Paar kann sich mit Nachbarn für Baugenehmigung einigen

Mit letztlich 5:5 Stimmen im Ausschuss wurde der Bauantrag zwar entsprechend abgelehnt, völlig gescheitert ist das Bauvorhaben damit jedoch nicht. Der Bauherr hat noch immer die Möglichkeit, sich mit dem Nachbarn abzustimmen, um einen gangbaren Weg zu finden. Die richtige Gewichtung in einer solchen Angelegenheit zu finden, ist gewiss eine Herausforderung. Es zeigt jedoch auch, auf wie viele Hürden die Energiewende und der Ausbau von Wohnraum stoßen können. Der abgelehnte Antrag in Neufahrn mag ein Einzelfall sein, es ist jedoch möglich, dass er keiner bleibt. Insbesondere in kleineren Gemeinden könnte die Effizienz von PV-Anlagen höher gewichtet werden, um lokale gesetzte Ziele in erneuerbaren Energien zu sichern. Je kleiner die Ortschaft, desto entscheidender ist die Leistung jeder einzelnen Anlage. Wer künftig ein Haus zu bauen plant, sollte mögliche Auswirkungen des eigenen Gebäudes auf die umliegenden Bauten stärker gewichten, um einem solchen Dilemma zu entgehen.

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