Alle zwei Jahre das Gleiche: Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Gebühren. Rund 140 bis 170 Euro kostet der Pflichttermin bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS, je nach Bundesland und Prüfstelle. Vorausgesetzt, der Prüfer hat nichts zu bemängeln. Wer durchfällt, muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung und zahlt noch einmal rund 30 Euro. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 20 Prozent Aufschlag auf die Untersuchung. Und fällt einer Streife die abgelaufene Plakette auf, kommen 15 bis 60 Euro Bußgeld dazu, ab acht Monaten samt Punkt in Flensburg. Am Ablauf rund um die Prüfung hat sich trotzdem einiges geändert. Vorher. Und nachher.
Fahrzeugschein auf dem Handy, beim TÜV zählt Papier
Seit November 2025 lässt sich der Fahrzeugschein in der i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts hinterlegen. (Hier gibt es sie für Android-Handys und hier für das iPhone.) Nötig sind ein Smartphone ab Android 12 oder iOS 17 und der Personalausweis mit Online-Funktion. Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland reicht der digitale Fahrzeugschein, das Papier darf zu Hause bleiben. Laut KBA-Präsident Richard Damm läuft die App inzwischen auf mehr als zwei Millionen Smartphones. Seit März können auch Firmen ihre Fahrzeuge darin verwalten.
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Der damalige Verkehrsminister Patrick Schnieder war bei der Vorstellung ganz aus dem Häuschen. „Das oft mühselige Suchen des Dokuments hat mit der neuen App ein Ende“, freute er sich. Digitalminister Karsten Wildberger hob hervor, dass sich der digitale Fahrzeugschein problemlos weitergeben lässt, etwa an eine Werkstatt. Schnieder ist inzwischen Geschichte, seit Ende Juli führt Steffen Bilger (CDU) das Verkehrsministerium. Die App ist geblieben. Sie erinnert automatisch an die nächste Hauptuntersuchung bei TÜV und Co. Man muss nur noch hinfahren. Und: den Fahrzeugschein in Papierform mitbringen. Hier beißt sich die Katze also in den Schwanz.
Der Grund steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie schreibt bei der HU weiterhin den Fahrzeugschein auf Papier vor, denn der Prüfer stempelt den nächsten Termin hinein. Das Verkehrsministerium prüft nach eigenen Angaben, wie die App auch bei der Hauptuntersuchung funktionieren kann. Im Juli legte es den Entwurf einer eigenen Verordnung für HU und Abgasuntersuchung vor, die diese Regeln aus der StVZO herauslöst. Ob der Stempel damit verschwindet, ist offen. Bis dahin gehört der Papierschein am Prüftag ins Auto.
Neu nach der HU: Der Prüfbericht kommt online
Die eigentliche Neuerung steckt im Prüfbericht. Seit dem 25. November 2025 legt das KBA für jede Hauptuntersuchung automatisch einen digitalen Untersuchungsbericht an, kurz DUB. Egal, ob TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS geprüft hat.
Auf dem Papierbericht steht ein QR-Code, darüber öffnet sich die digitale Fassung auf der KBA-Website. Alternativ klappt es per Link oder mit drei Angaben: Berichtsnummer, Schlüsselnummer der Prüfstelle und einer Identifikationsnummer. Name, Adresse oder Online-Ausweis braucht es nicht. Der Bericht listet alle Mängel, teils auch auf Englisch.
Das hilft vor allem beim Autoverkauf: Interessenten sehen den letzten HU-Befund, das Original bleibt in der Schublade. Den Papierbericht gibt es weiterhin, ältere Prüfungen stellt das KBA nicht nachträglich online. Und mit der i-Kfz-App war der DUB zum Start nicht verknüpft. Zwei digitale Angebote derselben Behörde, die nebeneinanderher laufen.
Blaue Plakette: Wer 2026 noch zum TÜV muss
Eine blaue Plakette mit der 26 heißt: Dieses Jahr ist die HU fällig. Den Monat zeigt die Zahl, die auf der Plakette oben steht. Nach bestandener Prüfung klebt eine braune Plakette mit der 28 am Kennzeichen, die nächste HU steht dann 2028 an. Gelb steht für 2027.
Für alle mit blauer Plakette ist der aktuelle Termin die erste HU mit digitalem Bericht. Ihr letzter Besuch beim Prüfer lag 2024, also vor dem Start.
Jedes Jahr zum TÜV?
Die EU-Kommission wollte Autos und Transporter ab zehn Jahren jedes Jahr zur Hauptuntersuchung schicken. Daraus wird vorerst nichts. Die EU-Verkehrsminister lehnten den Vorschlag Ende 2025 ab, das Europaparlament stimmte am 21. Mai 2026 ebenfalls dagegen.
Die endgültige Fassung handeln Rat, Parlament und Kommission jetzt im Trilog aus. Es spricht viel dafür, dass es beim Zwei-Jahres-Takt bleibt. Gründlicher könnte die Prüfung trotzdem werden: Im Gespräch sind strengere Checks für Assistenzsysteme, Abgaswerte und Tachostände.
Digitales Portemonnaie
Fahrzeugschein und Führerschein sollen künftig in einer App liegen. Die Rechtsgrundlage für den digitalen Führerschein hat der Bundestag im März beschlossen, das Gesetz gilt seit dem 1. Juli. KBA-Chef Damm will die Funktion im vierten Quartal vorstellen, einen Starttermin nennt er nicht. Die Plastikkarte bleibt gültig, im Ausland zählt ohnehin nur sie.
Anfang 2027 soll der Führerschein zusätzlich in die staatliche EU-Wallet wandern. Die heißt „d-you“ und startet laut Digitalminister Karsten Wildberger am 2. Januar 2027, dann auch mit dem Personalausweis auf dem Smartphone. Bankkarten stecken ohnehin längst im Handy. Nur die Gesundheitskarte hält sich hartnäckig: Als Versicherungsnachweis in der Arztpraxis soll die digitale GesundheitsID erst ab 2027 reichen.
