„Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einer Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf dann 18,36 Euro im Monat zugestimmt.“ Das hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz in einer Mitteilung bekannt gegeben. Die Ministerpräsidenten der Länder folgen damit der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Rundfunkbeitrag steigt zum ersten Mal seit 11 Jahren
Der neue Rundfunkbeitrag wird, wenn es nach der bisherigen Regelung vonstattengeht, vier Jahre lang stabil bleiben. In der vergangenen Runde haben die Ministerpräsidenten den Rundfunkbeitrag von 17,98 auf die aktuell geltenden 17,50 Euro pro Monat gesenkt. Diese Verbilligung wird von der jetzigen Erhöhung komplett zunichtegemacht und der vorherige Beitrag überholt. Damit zahlst du ab 2021 86 Cent mehr als aktuell und 38 Cent mehr als vor der letzten Senkung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2015.
Der Beitrag sei elf Jahre lang nicht erhöht worden. „Und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben von den Rundfunkanstalten große Sparmaßnahmen eingefordert. Gleichzeitig stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der digitalen Transformation und weiteren Investitionen vor großen Herausforderungen“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, im Anschluss an die Konferenz in Berlin.
Wie geht es jetzt weiter?
Die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem höheren Rundfunkbeitrag sind nun, dass die Verantwortlichen die Landtage in den 16 Bundesländern über die Entscheidung informieren. Anschließend müssen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Änderungsstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2020 unterzeichnen.
Als letzten Schritt steht danach die Ratifizierung durch die Landtage an. Ministerpräsidentin Malu Dreyer wirbt ausdrücklich für die Umsetzung der Beitragsempfehlung. „Wir kommen damit unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter zukunftssicher auf. Seine Bedeutung für unser demokratisches System und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist groß“, so die Ministerpräsidentin.
Die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags wird am 1. Januar 2021 wirksam. Ab dann gilt der neue und erhöhte Rundfunkbeitrag für alle Zahlungspflichtigen Bürger und Organisationen.