Preissprung: McFit muss Website-Preise anpassen

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Wer ein McFit-Abo abschließen möchte, findet demnächst möglicherweise spürbar höhere Abo-Preise auf der Website der Fitnesskette vor. Das klingt zwar nach einer schlechten Nachricht, doch Bestandskunden wissen, dass der Schein trügt.
McFit-Schild

Preissprung: McFit muss Website-Preise anpassen

Die Fitnessstudio-Kette McFit soll ihre Website-Preise anpassen. Anheben, um genau zu sein. Dafür sorgt ein Urteil des Landgerichts (LG) Bamberg. Am Preis für Bestandskunden ändert sich jedoch nichts. Und das aus einem bestimmten Grund: Sie zahlen bereits mehr für ihr Abonnement. Doch alles der Reihe nach.

McFit: Keine Transparenz beim Abo-Preis

Nach Auffassung des LG Bamberg verschleiert McFit Zusatzkosten und handelt damit nicht nur unlauter, sondern verstößt sogar gegen geltendes Wettbewerbsrecht. So müssen sämtliche Pflichtkosten grundsätzlich transparent angegeben werden – was im aktuellen Fall jedoch anscheinend nicht zutrifft.

Konkret thematisiert das Urteil die Tarife Classic und Premium mit einer Mindestvertragslaufzeit von jeweils 12 Monaten und einem monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24,90 respektive 34,90 Euro. Dabei verschweigt der Anbieter jedoch, dass darüber hinaus noch eine einmalige Aktivierungsgebühr von 39 Euro sowie halbjährliche Service- und Trainingspauschalen von je 15 Euro anfallen. Rechnet man nun zusammen, steigt der monatliche Betrag von 24,90 Euro (im Tarif Classic) im ersten Jahr auf 30,65 Euro und in den darauffolgenden Jahren auf 27,40 Euro.

Laut dem LG würden solche versteckten Zusatzkosten nicht nur grundsätzlich gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, sondern aus Verbrauchersicht die Vergleichbarkeit von Angeboten erheblich erschweren. Schließlich wären diese gezwungen, die Gesamtkosten eigenständig auszurechnen – und das potenziell einzeln für jeden infrage kommenden Fitnessstudio-Anbieter.

McFit legt Berufung ein

Wer aktuell die Website von McFit aufruft, merkt schnell, dass sich bisher trotz des Urteils vom 21. Februar 2025 (Az. 1 HK O 27/24) noch nicht viel an den Preisangaben geändert hat. So liegen die monatlichen Kosten für den günstigsten 12-Monats-Tarif abseits von Aktionsdeals zwar jetzt bei 29,90 Euro, doch die Zusatzkosten sind nach wie vor nicht inbegriffen. Ferner werden sie nicht unterhalb der Preisangabe gelistet. Lediglich wer auf das Angebot klickt, findet auf einer folgenden Übersichtsseite die zusätzlich anfallenden Gebühren.

Der eigentliche Kostenüberblick erscheint bei McFit erst auf der zweiten Seite.

Von Transparenz kann also nach wie vor kaum eine Rede sein. Das liegt daran, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. McFit sieht sich nämlich im Recht und hat bereits Berufung eingelegt. Nun muss die nächsthöhere Instanz den Sachverhalt neu aufrollen und eine Entscheidung fällen.

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