Tschüss Plastik-Ausweis: Diese Karte ist ab März digital

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Mittlerweile strotzen die Geldbörsen von Bürgern beinahe vor unterschiedlichen Plastikkarten. Sei es der Personalausweis, der Führerschein oder die Gesundheitskarte. Zumindest ein Plastik-Ausweis soll jedoch schon sehr bald überflüssig werden.
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Diese Karte ist ab März digitalBildquelle: Bing IC / Dall E 3

Zu sagen, die Bundesregierung hätte die Digitalisierung verpasst, wäre eine maßlose Untertreibung. Doch allmählich scheint der Neuland-Status des Internets auch hierzulande zu verfliegen. Bereits ab März soll ein Plastik-Ausweis überflüssig werden, den etwa 40 Prozent der Bevölkerung mit sich herumtragen (Stand: 2022). Doch worum geht es dabei genau?

Plastik-Ausweis wird nicht mehr benötigt

Im Januar 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Daraufhin beauftragte man das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Errichtung und dem Betrieb eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Rund vier Jahre später ist es nun endlich so weit: Ab dem 18. März 2024 werden Bürger ihre Erklärungen zur Organ- und Gewebespende auf der Website organspende-register.de hinterlassen können. Zunächst ist dies allerdings ausschließlich mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funtion möglich – wie etwa einem Personalausweis.

Die Einführung des Registers soll schrittweise erfolgen. In einem zweiten Schritt werden Entnahmekrankenhäuser ab dem 1. Juli 2024 in die Lage versetzt, die hinterlegten Erklärungen abzurufen. Anschließend plant das Bundesministerium für Gesundheit, bis spätestens zum 30. September eine Authentifizierung mittels der GesundheitsID zu ermöglichen. Ab dann sollen Versicherte ihre Entscheidungen auch direkt aus ihren Kassen-Apps heraus im Organspende-Register hinterlegen können. Abgeschlossen wird der Prozess derweil am 1. Januar 2025, wenn eine Anbindung der behördlich zugelassenen Einrichtungen erfolgt. Dieser Zeitpunkt ist es auch, bis zu dem Bürger ihre Wünsche zusätzlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festhalten sollen. „Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird,“ heißt es vonseiten des Bundesministeriums.

„Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Daher mein Appell: Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende!“

Warum digital und wer hat Zugriff?

Der Gedanke hinter einem zentralen elektronischen Verzeichnis ist der, dass die Einträge hier nicht verloren gehen können und jederzeit zugänglich sind. Der Eintrag in das Register ist dabei freiwillig und kostenlos. Bürger können diesen jederzeit sowohl ändern als auch widerrufen.

Sobald der Eintrag im Organspende-Register hinterlegt ist, können berechtigte Personen im Entnahmekrankenhaus diesen einsehen. Dazu zählen Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte. Allerdings müssen sich diese vor jeder Einsichtnahme mittels eines elektronischen Heilberufsausweises authentifizieren.

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