Neues Gesetz bei Überweisung: Wer es ignoriert, muss mit Bußgeld rechnen

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Wer hätte gedacht, dass ein Fehler bei der Überweisung ein enorm hohes Bußgeld nach sich ziehen kann? Doch genau das droht allen Bank-Kunden, die die neue gesetzliche Vorschrift in Deutschland ignorieren.
Neues Gesetz bei Überweisungen: Das sollten Bankkunden jetzt wissen

Neues Gesetz bei Überweisungen: Das sollten Bankkunden jetzt wissen

Ob für Miete oder die Handyrechnung, ob für Strom oder die Versicherung: Überweisungen und Daueraufträge gehören heute zum Alltag. Gut 8 Milliarden Überweisungen nehmen die Deutschen pro Jahr vor. Wer Geld auf ein anderes Konto überweist, muss neben dem Zahlungsempfänger und einer IBAN auch einen Betrag angeben – soweit, so klar. Wer hierbei aber einen Fehler macht, muss  mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Überweisung: Achtung beim Betrag

Im Oktober dieses Jahres treten zwei neue Vorschriften für Banken und Sparkassen in Kraft. Einerseits müssen Finanzinstitute dann eine Überweisung in Echtzeit anbieten. Und das zu den gleichen Kosten wie eine normale Überweisung. Heißt in der Regel: kostenlos. Hier erklären wir, wie die neue Art der Überweisung funktioniert. Und andererseits müssen Banken und Sparkassen einen Abgleich von IBAN und Zahlungsempfänger durchführen – ebenso in Echtzeit.

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Stimmen IBAN und Empfänger nicht überein, soll der Kunde sofort darauf aufmerksam gemacht werden. Und das, bevor er das Geld an eine andere Person oder ein Unternehmen abschickt. Das soll denjenigen, der die Überweisung vornimmt, auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam machen. Bereits jetzt gilt aber eine andere Vorschrift, die aber für alle Kunden der Finanzinstitute gilt. Die sogenannte AWV-Meldepflicht (Außenwirtschaftsverordnung-Meldepflicht).

Diese Strafe drohen

Diese Meldepflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und regelt, dass bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen – also eine Überweisung von Geld ins Ausland oder der Erhalt von Geld aus dem Ausland – der Bundesbank gemeldet werden müssen. Seit Anfang dieses Jahres gilt: Wer eine Überweisung von 50.000 Euro oder mehr tätigt oder bekommt, muss das der Bundesbank melden. Wer diese Pflicht ignoriert oder zu spät meldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Unternehmen sogar bis zu 300.000 Euro. Die Gründe für diese gesetzliche Vorschrift sind, den internationalen Zahlungsverkehr statistisch zu erfassen und Geldwäsche sowie andere Finanzkriminalität zu bekämpfen.

Wer eine Überweisung eines derart hohen Betrags vornimmt, kann das einfach telefonisch bei der Bundesbank melden. Hier muss man lediglich den Namen des Empfängers, den Betrag, die Währung, den Verwendungszweck, Datum der Überweisung und einige weitere Details angeben. Unternehmen müssen die Meldung online über das Meldeportal der Bundesbank einreichen.

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