Bereits am 5. Januar 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 in Kraft getreten. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums greift sie ab Mitte dieses Jahres auch bei PKW. Neue Fahrassistenzsysteme werden dann verpflichtend. Eines davon: das adaptive Bremslicht, im Volksmund auch Notbremslicht genannt. „Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Anzahl der Getöteten und Verletzten weiter zu senken“, heißt es.
Notbremslicht ab 50 km/h
Durfte man früher ohne Gurt Autofahren, gibt es heute ein Bußgeld, sollte man bei einer Kontrolle nicht angeschnallt sein. Der Grund ist simpel: Ein Dreipunktgurt erhöht die Überlebenschancen bei einem Unfall deutlich. Und während Airbags etwa nicht vorgeschrieben sind, hat die Europäische Kommission jetzt weitere Regeln und Verpflichtungen eingeführt. Wer heute ein neues Auto kauft, kann sicher sein, dass es einen Spurhalteassistenten und eine Müdigkeitserkennung eingebaut hat. Auch eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist an Bord. Doch das sind nur drei der neun Fahrassistenzsysteme, die jetzt gesetzlich vorgeschrieben sind.
→ Bei Rot über die Ampel fahren: In diesen 3 Situationen ist es erlaubt
Denn ab dem 7. Juli müssen alle Neuwagen ein Notbremslicht haben. Bisher ist es so: Bei einer Bremsung – egal ob einer „normalen“ oder einer Notbremsung – leuchten die Bremslichter im Auto auf. Geht man vom Bremspedal, erlöschen sie wieder. Das neue Notbremslicht hingegen zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Auto mit einer starken Verzögerung bremst. Das Prinzip ist einfach: Fährt man schneller als 50 km/h und tritt ordentlich auf die Bremse, beginnen die Bremslichter mehrmals pro Sekunde zu blinken. Das Auto ruft nach hinten: Achtung, hier passiert gerade etwas Ernstes. Nach der sehr starken Abbremsung beziehungsweise Deaktivierung des ABS erlischt das Notbremslicht.
Diese Autos müssen das neue Bremslicht haben
Wer jetzt nervös zum Schraubenschlüssel greift, kann aufatmen. Alte Autos können bleiben, wie sie sind. Kein Umbau, keine Nachrüstung, kein Werkstattbesuch nötig. Wer aber möchte, kann das adaptive Bremslicht in seinem Auto nachrüsten lassen. Die Pflicht gilt aber ausschließlich für Neuwagen. Und ohne adaptives Bremslicht und die übrigen Assistenzsysteme gibt es keine Typgenehmigung. Neben dem Notbremslicht wird ab Juli 2026 auch ein neues Notbremsassistenzsystem verpflichtend. Dieses erkennt Fußgänger und Radfahrer und bremst bei Kollisionsgefahr selbstständig. Das sind die neuen Sicherheitssysteme, die ab Mitte 2026 verpflichtend sind, im Überblick:
- Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich (Fußgängerschutz)
- Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
- Notfall-Spurhalteassistent auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung
- Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
