Zehn Milliarden Euro. So groß soll die Entlastung sein, die die Bundesregierung mit ihrer Steueränderung verteilt. Am 2. September hat die Regierung den Entwurf beschlossen, Ende September ging er an den Bundestag. Fazit: Familien bekommen mehr Kindergeld, und auch für Rentner fällt etwas ab. So jedenfalls liest es sich in den Mitteilungen aus Berlin. Wer genauer hinsieht, findet zum 1. Januar 2027 vier Änderungen, die Rentner direkt betreffen. Drei davon sind harmlos, eine ist sogar erfreulich. Die vierte trifft ausgerechnet jene Ruheständler, die beim Steuersparen bisher alles richtig gemacht haben.
Rente 2027: 216 Euro mehr bleiben steuerfrei
Ein Arbeitsleben lang hat sich der Arbeitgeber um die Steuer gekümmert, die Lohnsteuer floss still vom Gehalt ab. Mit der Rente ändert sich das. Abgezogen wird nichts mehr, und ob das Finanzamt etwas will, entscheidet am Ende eine einzige Zahl: der Grundfreibetrag.
Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. 2027 soll sie auf 12.564 Euro steigen, 216 Euro mehr als heute, 2028 dann auf 12.900 Euro. Für Rentner knapp über der Grenze macht das überschlägig rund 30 Euro im Jahr aus. Ein Abendessen für zwei. Wenn man auf den Nachtisch verzichtet.
Neu-Rentner 2027: 84,5 Prozent der Rente steuerpflichtig
Wer 2027 in Rente geht, versteuert 84,5 Prozent seiner gesetzlichen Rente, einen halben Prozentpunkt mehr als der Jahrgang davor. Mit der Reform hat das nichts zu tun, es ist geltendes Recht: Seit 2005 wächst der steuerpflichtige Anteil mit jedem neuen Rentenjahrgang, bis er 2058 bei 100 Prozent ankommt. Die Treppe ist lang, und sie führt nur nach oben.
→ 10 Millionen Rentner: 255 Euro Nachzahlung landen 2028 auf dem Konto
Steuerbescheid per Elster: Der Brief, der nicht mehr kommt
Ab 2027 wird der digitale Steuerbescheid zum Regelfall, eine Zustimmung braucht das Finanzamt dafür nicht mehr. Der Bescheid landet im Elster-Postfach und gilt vier Tage später als zugestellt, egal ob jemand hineingeschaut hat. Ab dann läuft die Einspruchsfrist von einem Monat. Der Briefkasten bleibt leer, die Uhr tickt trotzdem. Wer weiter Papier haben will, muss das in Elster beantragen.
Hier holt sich der Staat von den Rentnern das Geld zurück
Die vierte Änderung ist die eigentliche. Bisher können Eigentümer und Mieter 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Ab 2027 sollen es nur noch 15 Prozent sein, höchstens 900 Euro. Wer den Bonus ausschöpft, verliert 300 Euro im Jahr.
Für viele Rentner ist das kein Randposten, sondern ihr Steuersparmodell. Der Bonus mindert die Steuer direkt: Ein Euro Bonus ist ein Euro weniger Steuer, unabhängig vom Einkommen. Bei Ruheständlern mit kleiner Steuerschuld ist er oft der größte Posten der ganzen Erklärung. Das Bad ohne Stolperkante, die Dachrinne, die seit drei Wintern tropft – genau das fällt im Alter an.
→ Rente steigt 2027 deutlich: Tabelle zeigt, wie viel Rentner mehr bekommen und wer leer ausgeht
Dazu kommt die Haushaltshilfe auf Minijob-Basis. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Bei 600 Euro Lohn im Monat sind das 360 statt 144 Euro im Jahr. Das Muster dahinter: Den größten Teil der Entlastung erhalten Familien mit Kindern. Bezahlt wird ein Teil davon über die Dachrinnen ihrer Eltern.
Warum sich das Überweisen vor Silvester lohnt
Es gibt einen Ausweg. Für den Steuerbonus zählt das Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Eine Handwerkerrechnung, die noch im Dezember 2026 überwiesen wird, fällt unter die alten 20 Prozent. Die Bedingungen bleiben dieselben: Arbeitskosten getrennt ausgewiesen, Zahlung per Überweisung, Bargeld zählt nicht.
Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, Bundestag und Bundesrat können es ändern. Wer im Herbst aber ohnehin den Dachdecker bestellt hat, sollte die Rechnung nicht bis Januar liegen lassen. Sonst tropft im neuen Jahr beides: die Dachrinne und der Steuerbonus.


Was ist wenn Ich kein Elster-Postfach habe und von Elster keine Ahnung habe.