Die Bundesregierung will den Führerschein reformieren. Er soll vor allem eines werden: günstiger. Weniger Fahrschule, mehr Praxis im echten Leben. Das klingt nach Entlastung für junge Menschen und ihre Eltern.
Ausgedacht hat sich das Patrick Schnieder, der im Juli als Verkehrsminister gehen musste. Sein Nachfolger Steffen Bilger (beide CDU) führt die Reform weiter. Der Kern: Nahe Angehörige oder vertraute Personen sollen einen Teil der Fahrpraxis übernehmen dürfen. Begleitetes Fahren, aber nicht nur mit Fahrlehrer, sondern mit Laien.
Das Ganze ist als Experiment angelegt und zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Danach will man sehen, ob es mehr Sicherheit bringt oder mehr Blechschäden. Und damit alle anderen wissen, wer da übt, kommt ein neues Schild ans Auto: das L-Schild.
Das bedeutet das L-Schild am Auto
Das Modell gilt nur für den Führerschein der Klasse B. Und ganz ohne Regeln geht es nicht. Jeder Fahrschüler darf höchstens zwei Begleitpersonen benennen, und die müssen ihm nahestehen. Wer anleiten will, muss den Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen. Maximal ein Punkt in Flensburg ist erlaubt. Mehr nicht. Der Staat traut also nur denen Verantwortung zu, die sich halbwegs benommen haben.
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Vor der ersten privaten Fahrt muss die Theorieprüfung bestanden sein, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dazu kommen sechs Fahrstunden in der Fahrschule und eine Einweisung, zu der Fahrschüler und Begleitperson gemeinsam antreten.
Dann geht es 500 bis 600 Kilometer mit Mama oder Papa auf die Straße: Einparken üben, im Kreisverkehr richtig blinken. Die Autobahn bleibt tabu. Es folgen eine Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer und mindestens sechs weitere Fahrstunden, darunter Überland, Nacht und Autobahn. Erst danach geht es auch privat auf die Autobahn, für mindestens 500 weitere Kilometer. Jede Fahrt landet im Protokoll. Macht unterm Strich mindestens 1.000 Kilometer mit einem Laien auf dem Beifahrersitz.
Am Auto hängt dabei vorne und hinten ein quadratisches Schild, 16 mal 16 Zentimeter: weißes „L“ auf blauem Grund, darunter der Schriftzug „Übungsfahrt“. So beschreibt es zumindest der Verordnungsentwurf, ein amtliches Muster gibt es noch nicht. Das „L“ steht für „Learner“ – Lernender. Das L-Schild bedeutet also: Hier sitzt jemand am Steuer, der noch übt. Mit Familie. Mit Freunden. Mit Menschen, die keine Fahrlehrer sind.
2027 geht es los
Wer jetzt an Fahren ohne Fahrerlaubnis denkt: Die Genehmigung zum Üben soll rechtlich wie eine Fahrerlaubnis behandelt werden. Für das Übungsauto muss ausreichender Haftpflichtschutz bestehen.
Wann es losgeht, ist offen. Das Kabinett hat die Reform am 20. Mai beschlossen, der Bundestag hat sie am 24. September in erster Lesung beraten. Bei der Anhörung im Verkehrsausschuss am 5. Oktober warnten Fahrlehrerverbände vor sinkender Verkehrssicherheit. Der ADAC hält die Pläne grundsätzlich für richtig und stört sich vor allem am Wort „Laienausbildung“: Ausgebildet werde weiter in der Fahrschule, die Eltern begleiteten nur.
Beschlossen ist noch nichts, auch der Bundesrat muss zustimmen. Das Üben mit Begleitperson soll nach aktuellem Plan frühestens im Juli 2027 starten. Und selbst dann nicht überall, denn jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es mitmacht.
Abstand halten und ruhig bleiben
Neu ist das alles nicht. Deutschland hat sich das Modell ziemlich offensichtlich in Österreich abgeschaut. Vorbild sind dort die sogenannten L-Übungsfahrten mit 1.000 Kilometern, nicht das bekanntere „L17“ mit 3.000. Es funktioniert offenbar gut genug, um es jetzt zu kopieren.
Die alte Bundesrepublik kannte das übrigens auch schon. Bis 1986 durften Laien Fahrschüler ausbilden. Dann schaffte die Regierung Kohl das ab, mit Verweis auf die Unfallzahlen junger Fahrer. Vierzig Jahre später holt es eine CDU-geführte Regierung zurück.
Und auch Spanien kennt das „L“. Allerdings erst nach bestandener Prüfung. Wer dort seinen Führerschein bekommt, muss ein Jahr lang ein L-Schild an die Heckscheibe seines Autos hängen. Zwölf Monate offizieller Anfängerstatus. Eine etwas andere Regelung, aber die Bedeutung bleibt dieselbe: Jemand fährt hier mit wenig Erfahrung.
Wer also in Zukunft hierzulande ein „L“ am Heck des Wagens vor sich sieht, hält ein bisschen Abstand. Und ist vielleicht etwas nachsichtiger, statt direkt loszuhupen, wenn die Ampel auf Grün springt und der Vordermann nicht binnen Sekundenbruchteilen losfährt.
