Nach langem Warten: Neue Regeln für Balkonkraftwerke sind da

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Nach Jahren voller Unsicherheit hat der VDE die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte veröffentlicht. Sie legt fest, was als Balkonkraftwerk gilt und wie es ans Hausnetz anzuschließen ist. Doch eine zentrale Vorgabe weicht deutlich von dem ab, was die Politik zuletzt beschlossen hat.
Nach langem Warten- neue Regeln für Balkonkraftwerke sind da
Nach langem Warten- neue Regeln für Balkonkraftwerke sind daBildquelle: Yven Dienst/Adobe Stock

Wer ein Balkonkraftwerk besitzt oder gerade über eines nachdenkt, hat lange auf diesen Moment gewartet. Der VDE hat endlich mit der DIN VDE V 0126-95 eine offizielle Produktnorm für Steckersolargeräte veröffentlicht – die erste ihrer Art weltweit. Sie definiert klar, welche Anforderungen Mini-Solaranlagen erfüllen müssen, damit der Anschluss an die normale Haushaltssteckdose wirklich sicher und versicherungskonform ist. Doch ausgerechnet an einer entscheidenden Stelle setzt der Verband strengere Grenzen als der Gesetzgeber selbst.

Diese Regelungen für Balkonkraftwerke gelten laut VDE

Die Norm definiert erstmals ganz genau, was ein Steckersolargerät eigentlich ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit du Solarmodule legal über einen Schuko-Stecker direkt an dein Hausnetz anschließen darfst. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) war über mehrere Jahre hinweg an der Entwicklung beteiligt.

Im Gegensatz zu klassischen Photovoltaikanlagen sind Balkonkraftwerke bewusst so ausgelegt, dass du sie selbst anschließen kannst – ohne Elektriker. Das funktioniert, weil sowohl die Modulleistung als auch die Ausgangsleistung des Wechselrichters begrenzt sind. Dadurch wird verhindert, dass deine Elektroinstallation überlastet wird oder für dich ein Sicherheitsrisiko entsteht.

Nach Jahren des Wartens: So ändern sich jetzt die Regeln für Balkonkraftwerke
Nach Jahren des Wartens: So ändern sich jetzt die Regeln für Balkonkraftwerke Image source: Yven Dienst/Adobe Stock

Laut Norm gelten diese Vereinfachungen für Balkonkraftwerke mit ein bis zwei Modulen (je rund 400 Watt), die zusammen bis zu 960 Watt Leistung liefern, sowie für Wechselrichter mit maximal 800 Watt Ausgangsleistung. Das Solarpaket I hingegen sieht Balkonkraftwerke auch bis 2.000 Watt Solarmodulleistung noch als Grenze für Balkonkraftwerke an. Die VDE-Norm unterscheidet hier mit einer weiteren Auflage.

Mehr Leistung soll weiterhin fachmännisch installiert werden

Sobald du ein PV-System mit höherer Leistung installieren willst, sieht die Sache anders aus: Anlagen oberhalb dieser Leistungsgrenzen müssen weiterhin von einem Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Bei mehr als 2.000 Watt Modulleistung kommt zusätzlich die Meldepflicht beim Netzbetreiber ins Spiel – denn ab dieser Grenze verlässt du das klassische Balkonkraftwerk. Die Anlage muss dann die komplette Anmeldung durchlaufen, wie es auch bei einer größeren PV-Anlage auf dem Dach der Fall wäre. Wie sinnvoll diese Einschränkung ist, darüber herrschten bereits in der Vergangenheit Diskussionen, als die 960-Watt-Begrenzung des VDE zum ersten Mal genannt wurde.

VDE macht’s offiziell: Das müssen alle Balkonkraftwerk-Nutzer jetzt wissen
Höhere Modulleistung soll vom Fachmann installiert werden Image source: Yven Dienst/Adobe Stock

Denn egal, ob du 2.000 Watt oder 960 Watt anschließt, der Wechselrichter begrenzt die Leistung, die ans Netz eingespeist wird, ohnehin auf 800 Watt. Allerdings dürfte es ohnehin wenig sinnvoll für dich sein, in 2.000 Watt an Solarmodulen zu investieren, wenn du diese nicht mit einem Stromspeicher kombinieren möchtest. Ein großer Teil der Leistung wäre schließlich über viele Monate des Jahres dann gar nicht nutzbar. In der Praxis sollte diese Einschränkung daher weniger zum Hindernis werden.

Norm schafft endlich klare Richtlinien für Balkonkraftwerke

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, betont, wie wichtig diese neue Norm ist. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten und stärkt ein Marktsegment, das seit Jahren rasant wächst. Vor allem Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern profitieren. Denn Balkonkraftwerke ermöglichen es ihnen, auch ohne eigenes Dach aktiv an der Energiewende teilzunehmen. In Deutschland sind bereits rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer Leistung von insgesamt etwa 1,14 Gigawattpeak bei der Bundesnetzagentur registriert. Tendenz weiter steigend.

Balkonkraftwerkspeicher sind noch nicht berücksichtigt

Immer mehr Balkonkraftwerks-Nutzer setzen zusätzlich kleine Batteriespeicher ein, um Solarstrom zwischenzulagern. Die neue Norm deckt solche Systeme jedoch ausdrücklich nicht ab – sie gilt nur für reine Steckersolargeräte ohne Speicher. Eine eigene Produktnorm für steckerfertige Batterien plant der VDE demnächst zu erarbeiten.

Bei Sets mit Speicher brauchst du in der Regel weiterhin eine Elektrofachkraft. Denn für diese Systeme muss man einen Stromsensor installieren, der ins Hausnetz eingebunden ist. Außerdem gelten zusätzliche Meldevorschriften. Während Balkonkraftwerke nur im Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen, müssen Batteriespeicher aktuell zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für Kleinstspeicher soll das nach der geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im kommenden Jahr entfallen. Manche Netzbetreiber verzichten darauf sogar jetzt schon.

Bildquellen

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