In den vergangenen Jahren haben viele Bundesländer und Städte Programme für Balkonkraftwerke gestartet, um deren Ausbau aktiv zu fördern. Ab dem 1. Oktober 2025 soll nun ein weiterer Akteur ebenfalls entsprechende Zuschüsse zahlen. Vor allem einkommensschwache Familien und Mieter sollen so eine Möglichkeit erhalten, an eine Mini-PV-Anlage zu gelangen. Dabei sind dieses Mal nicht nur eine Umweltbehörde und Politiker involviert. Auch die Caritas unterstützt das Vorhaben und bietet dafür sogar Beratungen mit Orts-Terminen an.
Nächste Förderung für Balkonkraftwerke startet ab Oktober in Hamburg
Das Förderprogramm soll in Hamburg starten, wie Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) verkündete. Dafür stehen laut Behördenangaben bis Mitte 2027 rund 580.000 Euro zur Verfügung. Selbst, wenn also alle gestellten Anträge die maximale Fördersumme von 500 Euro ausreizen würden, ließen sich so 1.160 Balkonkraftwerke finanzieren. Da vermutlich nicht alle die komplette Summe auf ihre Anträge erhalten, dürfte die finale Zahl der geförderten Mini-PV-Anlagen sogar höher ausfallen. Ab Oktober können die Förderanträge gestellt werden.
Dabei unterscheidet sich die Gruppe der Förderberechtigten jedoch deutlich von anderen Projekten. Als förderberechtigt gelten explizit Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen sowie Haushalte mit einem Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags. Damit richtet sich das Förderprogramm explizit an jene, die sich aus eigenen Mitteln nur schwer ein Balkonkraftwerk leisten können. Trotz der gesunkenen Preise der vergangenen Jahre.
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Bis zu 90 Prozent der Kosten eines geeigneten PV-Moduls sollen dabei gefördert werden, maximal 500 Euro pro Antrag. Wer von dem Programm profitieren möchte, sollte zunächst Kontakt mit der Caritas aufnehmen, die für dieses Projekt mit der Umweltbehörde zusammenarbeitet. Mitarbeitende der Caritas besuchen daraufhin den Antragssteller, besichtigen die jeweiligen Balkone und beraten sowohl zur Installation der Anlage als auch zur technischen Umsetzbarkeit.
„Mit der Balkonkraftwerk-Förderung vereinen wir nicht nur soziale Gerechtigkeit mit Klimaschutz und Energieeffizienz. Wir tragen auch dazu bei, dass einkommensschwache Haushalte Energiekosten sparen und so auch etwas für ihr Portemonnaie tun können“, so Umweltsenatorin Fegebank.

Auch die CDU-Fraktion begrüßte die Aktion. CDU-Umweltpolitiker Sandro Kappe sprach von einem „wichtigen Signal“, das zeige, wie Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit Hand in Hand gehen können. Allerdings betonte der Parteivertreter ebenso, dass die CDU bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte. Dieser wurde jedoch vom damaligen Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) abgelehnt. „Dass die neue Senatorin die CDU-Idee aufgreift, zeigt: Wir lagen mit unserem Vorschlag richtig“, so Kappe.
Mieterverein Hamburg begrüßt das Vorhaben
Der Mieterverein Hamburg befürwortet das Förderprogramm. Es verdiente „absolutes Lob“, sagte der Vorsitzende Rolf Bosse. Allerdings verwies er zugleich auf einige Hürden, mit denen die Mieter dabei konfrontiert sein können. „Einkommensschwache Mieterhaushalte haben das zusätzliche Problem, dass sie für die Installation eines Balkonkraftwerks die Zustimmung der Vermieterseite brauchen.“
Zwar gibt es seit Einführung des Solarpakets I ein Recht auf ein Balkonkraftwerk für Vermieter. Doch Vermieter können noch immer entsprechende Vorschriften und Bedingungen an die Installationen stellen. Insbesondere die städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA und einige Genossenschaften würden derzeit hohe Anforderungen an die Installation stellen.
Bosse forderte den Senat auf, seine Kontakte zu nutzen, um „auch dort die Zugangsbeschränkungen zum Balkonkraftwerk zu beseitigen“. Denn nur, wenn auch tatsächlich jeder Haushalt, der ein Balkonkraftwerk wünscht, eines erhalten kann, gelingt die Energiewende für jedermann.
