Das Gerichtsurteil hat das Potenzial, die kommenden Produktstrategien der großen Fitness-Tracker-Hersteller fundamental zu verändern. Was wie ein harmloser Rechtsstreit um eine Nachahmung begann, entpuppte sich als Grundsatzfrage. Wie ähnlich dürfen sich Fitness-Tracker in Design und Auftritt sein, bevor sie marken- und wettbewerbsrechtlich angreifbar werden?
Was genau ist passiert?
Ein US-Bundesgericht grantierte Whoop eine einstweilige Verfügung gegen den chinesischen Hersteller Lexqi. Auch dieser Hersteller wirbt in den USA mit einem fast identisch aussehenden, bildschirmlosen Fitnessband.

Die Begründung: Die reduzierte Armband-Optik von Lexqi sei zu nah an der von Whoop-Bändern. Weiter führt das wohl zu Verwechslungen bei Kunden. Doch damit ist keineswegs Schluss. Denn dieser Fall dürfte nur der Auftakt sein. Whoop führt bereits einen Prozess gegen Polar, weil der neue Polar Loop das charakteristische, displaylose Design des Whoop-Bands (Test) kopiert. Auch hier steht die Frage im Raum, wie weit sich diese Wearables dem Whoop-Look ähneln dürfen, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten.
Whoop-Klage: Gefahr für Garmin, Polar, Amazfit & Co.
Diesen Rechtsstreit macht vor allem eines spannend. Viele große Hersteller setzen ebenfalls zunehmend auf schlanke, minimalistische Fitness-Tracker, die dem Whoop-Designprinzip näherkommen als klassischen Smartwatches mit Display. Dabei gibt es aber einen erheblichen Unterschied. Denn im Gegensatz zum Whoop mit seinem Abo-Modell, zahlst du beim Polar Loop und Amazfit-Band einmalig für die Hardware.
Gerüchte über ein Garmin-Smartband, das offenbar in Richtung bildschirmlose Form geht, machen bereits die Runde. Somit bestätigen sie, dass Hersteller diesen Trend ernstnehmen. Für Garmin, Polar, Amazfit & Co. könnte das eine enorme Bedeutung haben. Sollte Whoop vor Gericht recht bekommen, müssen sich andere Firmen genau überlegen, wie sie ihre eigenen Wearables gestalten.
