Richterin Yvonne Gonzalez Rogers ist wütend. Im Jahr 2021 hatte sie noch in weiten Teilen zugunsten von Apple entschieden. Dem iPhone-Hersteller wurde damals jedoch auferlegt, dass sich einige Dinge rund um den App Store ändern müssen. Rund vier Jahre später folgt nun das nächste Urteil, und das Blatt wendet sich. In dem 80-seitigen PDF dokumentiert sie unter anderem, wie das Unternehmen seitdem das Gericht und dessen Entscheidung missachtet hat. Des Weiteren soll ein Manager sogar unter Eid gelogen haben. Sie kam zu dem Schluss, dass Apple die Folgen ihrer Anordnung so dreist verpfuscht hat, dass mehrere der langjährigen App-Store-Richtlinien nun völlig hinfällig seien.
Apple vs. Epic: Ein kurzer Blick zurück
Seit 2020 streitet sich der iPhone-Hersteller mit der Gaming-Schmiede unter anderem in den USA. Epic ist vor allem durch Fortnite bekannt. Letzterer hatte den Streit entfacht, indem man die in den App Store integrierten In-App-Käufe umgangen hat. Im Jahr 2021 entschied die US-Richterin Yvonne Gonzalez Rogers noch im Sinne von Apple, forderte aber gleichzeitig eine Reihe von Änderungen am App Store. Die Gebühren in Höhe von 30 Prozent und das Verbot für Entwickler, auf externe Optionen für einen Kauf zu verlinken, waren wettbewerbswidrig.
Apple musste also einige Dinge ändern. Doch am Ende waren die Änderungen nicht genug und sorgten nun für den herben Rückschlag. Gonzalez Rogers dokumentiert dank diverser Vorladungen etwa, wie der iPhone-Hersteller zu der Alternative in Form einer 27-prozentigen Provision für externe Einkäufe gekommen ist. Auch die Möglichkeit für Entwickler, auf externe Seiten zu verlinken, traf auf wenig Freude.
Kritik am Management
Während der ehemalige App-Store-Chef Phil Schiller sich dafür einsetzte, dass Apple den Forderungen der Richterin aus dem Jahr 2021 folgen soll, sieht es bei anderen Teilen des Apple-Managements anders aus. So entschieden sich CEO Tim Cook, CFO Luca Maestri und das Finanzteam des Unternehmens, eine Strategie der böswilligen Compliance auszuhecken, die zu der 27-prozentigen Provision führte.
Besonders beunruhigend ist dabei jedoch das Verhalten von Apples Finanzvizepräsident Alex Roman. Laut der Richterin soll er mehrfach unter Eid gelogen haben. Sie überlässt es dem US-Staatsanwalt für den nördlichen Bezirk von Kalifornien, Apple im Allgemeinen und Roman im Besonderen möglicherweise strafrechtlich zu verfolgen. „Das Gericht nimmt keine Stellung dazu, ob eine strafrechtliche Verfolgung gerechtfertigt ist oder nicht. Die Entscheidung liegt ausschließlich beim US-Staatsanwalt.“
Apples App Store: Diese Änderungen werden gefordert
Gonzalez Rogers hat in ihrem Urteil eine Reihe von Änderungen gefordert, die ab sofort gelten. So darf Apple Entwickler nicht mehr daran hindern, Links oder Schaltflächen in ihren Apps anzuzeigen, die auf Käufe außerhalb des App Stores weiterleiten. Für derartige Käufe dürfen weder Gebühren noch Provisionen durch den iPhone-Hersteller erhoben werden. Diese Aktivitäten der Käufer dürfen auch nicht verfolgt, geprüft oder überwacht werden.
Diese bislang als „Schreckensbildschirme“ bekannten Hinweise dürfen von den Entwicklern frei gestaltet werden. Damit hat Apple keinen Einfluss auf die Sprache, Formatierung, Platzierung oder den Stil, den Entwickler verwenden, um Kunden zu Käufen außerhalb einer App zu leiten. Dem Unternehmen aus Kalifornien ist es auch nicht erlaubt bestimmte Kategorien von Apps oder Entwicklern von dieser Möglichkeit auszuschließen.
Apple kann Entwickler nicht daran hindern, dynamische Links zu verwenden. Das bedeutet, dass du im angemeldeten Zustand zu einer bestimmten Produktseite geführt werden darfst. Der iPhone-Hersteller darf Apps nicht daran hindern, Produktdetails, Benutzerdaten oder andere Informationen bereitzustellen, die sich auf den Benutzer beziehen, der einen Kauf tätigen möchte. Die bislang im App Store existierende strenge Abgrenzung zwischen Entwicklern und deren Kunden reduziert sich damit.
Gegenüber US-Medien sagte Apple, dass man den neuen Forderungen folgen wird. Gleichzeitig kündigte man aber an, dass man Einspruch einlegen werde.
Gonzales Rogers beendete ihr Urteil vom 30. April 2025 mit den folgenden Worten:
„Apple hat sich willentlich entschieden, dieser gerichtlichen Verfügung nicht nachzukommen. Dies geschah mit dem ausdrücklichen Ziel, neue wettbewerbswidrige Hürden zu schaffen, die – dem Design und der Wirkung nach – eine lukrative Einnahmequelle aufrechterhalten sollten; eine Einnahmequelle, die zuvor bereits als wettbewerbswidrig eingestuft worden war. Dass Apple glaubte, dieses Gericht würde eine derartige Missachtung dulden, war eine grobe Fehleinschätzung. Wie so oft hat die Vertuschung alles nur noch verschlimmert. Für dieses Gericht gilt: Es gibt keinen zweiten Biss in den Apfel.“