Kann jeden treffen: Stiftung Warentest verrät, wie du dein Geld zurückholst

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In Deutschland ist Kontobetrug nach wie vor weit verbreitet. Perfide Maschen wie Phishing oder Quishing können jeden treffen. Genauso wie klassische Malware. Es drohen komplett leergeräumte Konten. Doch was viele nicht wissen: Sie können das gestohlene Geld in vielen Fällen wieder zurückbekommen.
Phishing

Geldfalle an Bankautomaten

Bekannte Fälle von Cyberkriminalität sind laut dem Bundeskriminalamt (BKA) seit 2021 zwar stetig zurückgegangen, doch ihre Zahl war 2024 mit 131.391 nach wie vor überaus hoch. Dabei dürfte die Dunkelziffer noch viel höher ausfallen. Denn wie aus einer aktuellen Bitkom-Umfrage hervorgeht, wendet sich nur ein Viertel der Befragten an die Polizei. Im Fokus der Täter stehen oftmals normale Bankkunden – insbesondere Kunden größerer Kreditinstitute wie ING, DKB, VR oder der Sparkasse. Aber auch PayPal-, Amazon-, Spotify-, Kleinanzeigen- und Streaming-Nutzer finden sich häufig mit Betrügereien wie Phishing, Smishing, Quishing und Vishing konfrontiert. Was also tun, wenn das Geld plötzlich weg ist? Stiftung Warentest verrät es.

Gestohlene Gelder wieder zurückholen

Wer auf eine Online-Betrugsmasche hereinfällt und den Tätern Zugang zu seinem Bankkonto verschafft, muss mit hohen Abbuchungen oder gar leergeräumten Konten rechnen. Die polizeiliche Aufklärungsquote für Cybercrime fällt dabei mit lediglich 32 Prozent eher bescheiden aus. Gibt es also keine Hoffnung für die Opfer? Ganz im Gegenteil.

Wie Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe seiner Zeitschrift unterstreicht, wird der Schaden zwar nicht zwangsläufig, allerdings oft ersetzt. Und zwar durch die jeweiligen Banken. „Selbst einstehen müssen sie für die Schäden nur, wenn die Bank ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist“, heißt es in der Zeitschrift. Was das genau bedeutet, würden die Gerichte im Einzelfall klären. Klar ist: Grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, gelingt Banken nicht oft. Dennoch scheint der Rechtsweg oft die einzige Möglichkeit darzustellen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Wer sein entwendetes Erspartes von der Bank zurückfordern möchte, sollte nichtdestotrotz zunächst schriftlich eine Erstattung beantragen. Das unter Nennung einer sinnvollen Frist. Lehnt das Kreditinstitut ab oder lässt die Frist verstreichen, empfiehlt Stiftung Warentest, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren.

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Zunächst muss man die Gefahr bannen

Wer einen Betrug bemerkt, sollte zuallererst die Gefahr einer erneuten Abbuchung beseitigen. Als erste Anlaufstelle dient dabei der sogenannte Sperr-Notruf (116 116). Hier lassen sich Karten unmittelbar und zu jeder Tageszeit sperren. Aus dem Ausland wählt man hierzu übrigens entweder „+49 116 116“ oder „+49 30 4050 4050“. Anschließend sollte die eigene Bank oder Sparkasse kontaktiert werden. Wer schnell handelt, kann die Abbuchung auf diesem Weg möglicherweise noch stoppen oder den Betrag zurückbuchen lassen.

Anschließend gilt es, sämtliche potenziell kompromittierte Passwörter auszutauschen, Beweise wie betrügerische Nachrichten mittels Screenshots zu sichern und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Und noch ein weiterer Tipp: Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einzurichten. Das Feature macht Cyberkriminellen das Leben schwer, indem es eine weitere Sicherheitsebene hinzufügt. Möglich ist dies etwa bei Amazon und PayPal.

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