Die Liste von Handys, bei denen man ganz einfach den Akku wechseln kann, ist nicht besonders lang. Doch es sind nicht nur Handys, bei denen Nutzer nicht ohne Weiteres die Batterie austauschen können. Ob Laptops, Bluetooth-Kopfhörer und -Lautsprecher, Saugroboter oder elektrische Zahnbürsten: In kaum einem akkubetriebenen Gerät lässt sich die Batterie wechseln. Bereits vor einem Jahr forderte die Politik ein Gesetz, das Wechselakkus bei all diesen Geräten verpflichtend macht. Und dieses tritt demnächst in Kraft.
Alle Handys mit „technischem Mangel“
„Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones und Notebooks, muss dringend gestoppt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats aus dem vergangenen Jahr. „Ein austauschbarer Akku, der vom Endnutzer selbst getauscht werden kann, führt dazu, dass das Smartphone länger genutzt werden kann“, lautet eine der Begründungen für die Forderung. Oftmals sei der Akku das störanfälligste Bauteil am Handy, heißt es. Und dann geht der Bundesrat noch einen Schritt weiter: „Dieser technische Mangel führt dazu, dass aufgrund der nachlassenden Kapazität des Akkus oder eines Defektes, gesamte Smartphones entsorgt werden.“
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Nun, gut ein Jahr später, folgt tatsächlich das Verbot. Das EU-Parlament will fest verklebte Handy-Akkus verbieten, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Man will verhindern, dass Produkte, bei denen der Akku das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, weggeworfen wird. Das Ziel: Nutzer sollen mit handelsüblichen Werkzeugen Akkus selbst tauschen können. Und: Hersteller von Handys, Zahnbürsten, Kopfhörern und Co. müssen sicherstellen, dass es für die erwartete Lebensdauer eines Produkts Ersatzakkus gibt. „Zudem sollen unabhängige Reparaturbetriebe den Austausch vornehmen dürfen, wenn sich ein Nutzer das selbst nicht zutraut“, so die FAZ. Und die Hersteller? Sie laufen Sturm und argumentieren, dass das Gesetz die Haltbarkeit und Sicherheit der Batterien gefährde. Dem Gesetz muss allerdings noch der Ministerrat zustimmen, das Gremium aus Regierungsvertretern der EU-Mitgliedsstaaten.
Wer wechselt sein Handy aufgrund eines schwachen Akkus?
Doch entsorgen Handynutzer wirklich ihre Handys, wenn die Akkukapazität nachlässt? Das mag sicherlich auf einige zutreffen. Geht man aber davon aus, dass ein Handyakku durchschnittlich 1.000 Ladezyklen aushält, kann man das Handy drei Jahre lang täglich komplett aufladen. Klar ist aber auch, dass die Kapazität im Laufe der Zeit nachlässt und der Akku in immer kürzeren Abständen geladen werden muss.
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Es darf aber angezweifelt werden, ob eine sinkende Akkukapazität zur Entsorgung des Smartphones führt. Vielmehr dürfen es zerbrochene Displays aufgrund von Stürzen sein, weshalb sich viele Nutzer für ein neues Handy entscheiden. Oder, weil es spätestens nach drei Jahren keine Software-Updates mehr gibt. Oder, weil ein neues Smartphone eine noch bessere Kamera verspricht.
Hinzu kommt: Ein Akkuwechsel bei älteren Handys kostet bei seriösen Händlern im Schnitt etwa 65 Euro. Ist ein Smartphone nach zwei Jahren Nutzungszeit immer noch gut in Schuss, ist ein Akkuwechsel also die günstigste Lösung. Ob der Nutzer aufgrund eines Akkus für 20 Euro, den er selbst wechseln kann, von einem Neukauf absieht, ist fraglich. Zudem griffen viele Nutzer schon früher, als der Akku noch austauschbar war, spätestens nach zwei Jahren zu einem neuen Gerät. Der Grund mitunter: die in der Regel 24-monatigen Laufzeiten von Mobilfunkverträgen nebst (subventionierter) Hardware.
Die Vorteile eines Austauschakkus
Das neue Gesetz soll der Theorie nach viele Vorteile mit sich bringen. Unnötiger Elektroschrott könnte verhindert werden, wenn Menschen ihre Handys dadurch länger nutzen würden. Statt zu einem neuen Handy würden einige lediglich zu einem neuen Akku greifen. Hinzu käme der von einst bekannte Vorteil: Ist der Handyakku unterwegs leer, greift man zum Ersatzakku.
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So sieht die Zukunft von Handys und Co. aus
Hersteller von Handys müssen sich zum 1. Januar 2023, wenn das Gesetz in Kraft tritt, etwas einfallen lassen. Denn nahezu jedes Handy ist heute so gebaut, dass man nicht ohne Weiteres an den Energieträger herankommt. Das hat auch einen Grund. Smartphones lassen sich dadurch deutlich einfacher wasserdicht machen. Zudem sinkt die Bautiefe. Das heißt, die Hersteller können Handys flacher bauen. Im Umkehrschluss hätten wir also womöglich wieder klobigere Handys, die nicht wasserdicht sind. Gewinner des Gesetzes dürfen Nutzer von Bluetooth-Lautsprechern sein. Ist der Akku unterwegs leer gelaufen, tauscht man ihn einfach gegen einen vollen. Und die Musik läuft weiter.
Doch wie sieht das bei anderen Akku-betriebenen Geräten aus? Den Akku eines Laptops oder Saugroboters zu wechseln, mag für viele noch vorstellbar sein. Doch die winzigen Batterien in In-Ear-Kopfhörern zu tauschen, erscheint kaum machbar. Und für Hersteller wird es zu einem nahezu unmöglichen Unterfangen, diese Akkus wechselbar zu machen.