Mehr als 70 Millionen Deutsche betroffen: Diese Änderung von Krankenkassen ist bedenklich

3 Minuten
Mitte Januar 2025 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Davon betroffen sind alle gesetzlich versicherten Krankenkassen-Patienten. Die eigenen äußerst sensiblen und persönlichen medizinischen Daten stehen jetzt vielen Personen zur Verfügung. Was Patienten jetzt dagegen tun können.
Neues umstrittenes Gesetz: Das sollten Krankenkassen-Patienten jetzt wissen
Neues umstrittenes Gesetz: Das sollten Krankenkassen-Patienten jetzt wissenBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Wer zum Arzt geht, hat dort eine persönliche Akte. Hier drin sind Krankheiten vermerkt. Aber auch Befunde, Diagnosen oder durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen und Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit. Seit dem 15. Januar gilt ein neues Gesetz. Die Krankenakte beim Hausarzt ist seitdem digital für einen recht großen Kreis einsehbar. Das bedeutet: Alles, was ein Arzt in der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) einträgt, kann unter anderem auch von Zahnärzten, Apothekern, Ernährungsberatern oder Altenpflegern eingesehen werden. Und Krankenkassen-Patienten müssen dem nicht zustimmen, es geschieht automatisch. Aber: Man kann dem Vorgehen widersprechen.

Die Vorteile des neuen Krankenkassen-Gesetzes

Mitte Dezember 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Seit Januar ist die ePA für gesetzliche Krankenkassen-Patienten verpflichtend – und das, obwohl Datenschützer, IT-Sicherheitsexperten und die damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) viele Dinge bei der E-Patientenakte als kritisch einschätzen. Dennoch soll die ePA Vorteile mit sich bringen.

So kann die E-Patientenakte nützlich sein, wenn deine Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Ärzten, Kliniken und Apotheken ausgetauscht werden müssen. Da Daten digital vorliegen, können sie sofort abgerufen werden. Das kann etwa bei chronischen Erkrankungen oder Unfällen von Vorteil sein. Man muss nicht jedem Arzt oder jeder Ärztin die gesamte Geschichte immer wieder neu erklären, sie wissen bereits Bescheid, wenn man da ist.

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Wichtig zu wissen: Ärzte und andere Stellen können auf deine elektronische Patientenakte nur zugreifen, wenn sie deine Gesundheitskarte haben. Und auch man selbst kann sämtliche Daten in der ePA einsehen. Dafür stellen Krankenkassen diese über Apps fürs Smartphone zur Verfügung. Hier lassen sich auch Berechtigungen verwalten. Also etwa: Welcher Arzt darf was sehen?

Der elektronischen Patientenakte widersprechen: Das spricht dafür

Doch wenn ein Facharzt Diagnosedaten des Hausarztes einsehen kann, kann das auch zur Voreingenommenheit im Diagnoseprozess führen. Und muss dein Zahnarzt wirklich wissen, dass du an Depressionen oder einer Suchtkrankheit leidest? Wenn du nicht möchtest, dass deine Befunde, Diagnosen und die verabreichte Medikation von vielen Mitarbeitern im Gesundheitswesen eingesehen werden können, kannst du per sogenanntem Opt-Out widersprechen. Das ist bei allen Krankenkassen möglich. Bei der Techniker Krankenkasse können Versicherte das online machen. Bei der Barmer ist das in der eCare-App möglich, bei der AOK in der „AOK Mein Leben„-App. Wer der ePA widerspricht, bei dem gehen die bis dahin gespeicherten Daten verloren.

Ebenfalls gut zu wissen: Das Gesetz, das Krankenkassen dazu verpflichtet, für Patienten seit Mitte Januar eine ePA anzulegen, wird ab Sommer 2025 ausgebaut. Dann wird auch ein digitaler Medikationsprozess eingebunden und Daten lassen sich dann auch zu Forschungszwecken freigeben. Laborbefunde kommen ab Anfang 2026 dazu. Eine Speicherung von Röntgenbildern und Tomogrammen ist bisher nicht vorgesehen.

Digitalisierung auf allen Ebenen

Übrigens: Bald wird auch die Gesundheitskarte digital. Patienten müssen dann, wenn sie den Arzt aufsuchen, keine Gesundheitskarte mehr vorzeigen, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität ausweisen. Hier haben wir weitere Informationen dazu.

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Klaus

    Wenn ihr halbwegs Fachjournalisten sein wollt und zu so einen sensiblen Thema schreibt, dann veröffentlicht doch bitte keine Halbwahrheiten und durch unklare Schreibweise mißverständliche Fakten.
    Ein Klick reicht und die ePA ist nur für den Patienten einsehbar. Ein weiterer Klick und die jeweilige berechtigte Praxis ist festgelegt oder ausgeschlossen. Definitiv nicht jeder Pfleger kann den Inhalt sehen, da ihm dazu die nötige Technik und der digitale Praxisausweis fehlt. Forschungsdaten werden, wenn zugestimmt anonym übermittelt und beinhalten keinerlei zu Personen zuortenbare Daten.
    Auch sieht man in der ePA nicht die Arztkartei, sondern nur die Dokumente die der Arzt in Absprache mit der Pat. einstellt. Jedes einzelne ist vom Pat. auch sofort wieder löschbar.
    Und wer keinerlei Daten von sich im Internet haben will, darf nicht zum Arzt, da die Abrechnung, die Krankschreibung und jetzt auch die Arztbriefe digital versandt werden. Natürlich hoch verschlüsselt. („Aber wem darf man denn schon glauben.“ höre ich die Kritik)

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  2. Nutzerbild Karsten Frei

    Na ob das nicht eine Gafahr für medizinische Algemenversorgung ist. Die „australische Austauschstudenten“ brauchen niemanden mehr vergewaltigen oder töten, es reicht ein paar Internetkabel durchzutrennen, und ein ganzer Krankenhaus wird lamgelegt.
    Dezentral bedeutet Sicherheit, alles zentral abzuspeichern öffnet Tore für Terroristen und gierige Pharmaindustrie.
    Es gibt zwar auch viele Vorteile, aber heute zur Tage ist Negative im Vorteil.

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  3. Nutzerbild Winkler

    Ich habe sofort im Januar bei meiner AOK wiedersprochen und es wurde akzeptiert. Mich ärgert nur die enorme Erhöhung meiner Beiträge. Deshalb bekomme ich nun 10€ Rente weniger.

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  4. Nutzerbild Franz

    Die meisten Arztberichte stimmen eh nicht. Weil der Arzt einfach nicht zuhört. Der nächste Arzt schreibt einfach nur ab und schon wird das alles weitergegeben. Ärztefehler oder Falschbehandlungen werden einfach verschwiegen oder tauchen einfach nach einiger Zeit nicht mehr auf. Somit sind sie einfach nicht passiert. Der Patient ist der Dumme, weil er sehr oft keinen Beweis dafür hat. Wenn der Bericht vom Arzt gelöscht wurde.

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