Es kann jeden treffen: Illegale Waffen in Temu-Paketen

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Chinesische Online-Shops wie Temu sind gefährlich. Wenn plötzlich eine Waffe im Paket steckt, droht demjenigen, der bestellt hat, sogar Gefängnis. Das Perfide dabei: Es kann jeden treffen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Es kann jeden treffen: Illegale Waffen in Temu-Paketen
Es kann jeden treffen: Illegale Waffen in Temu-PaketenBildquelle: PenguinLens / Shutterstock

Online-Shopping ist heute so selbstverständlich wie Schuhe anziehen, bevor man das Haus verlässt. Und ähnlich einfach ist es auch. Fast 85 Prozent aller Deutschen, was in etwa 55 Millionen sind, haben bereits einmal online bestellt. Und etwa 40 Prozent der Erwachsenen bestellen mindestens einmal pro Woche online. So wie ein 71-jähriger Rentner aus der Schweiz. Er wollte eigentlich nur das tun, was man in seinem Alter eben tut: Vorsorge treffen. Er bestellte drei Regenschirme bei Temu. Doch die Bestellung wurde ihm zum Verhängnis. Der Grund: eine illegale Beilage im Paket.

Temu: Illegale Beilagen in Paketen

Wer bei Temu bestellt, und das tun dem China-Shop zufolge etwa 16 Millionen Deutsche pro Monat, wird mit Countdowns und Rabattcodes bombardiert. Doch der chinesische Shopping-Gigant, der die Welt mit Billigplastik flutet, hat noch eine weitere eingebaute Hürde: den Mindestbestellwert. Als der Rentner bei Temu seinen Regenschirm-Kauf abschließen wollte, fehlten lediglich ein paar Euro, um sich die Versandkosten zu sparen. In diesem Moment griff der Algorithmus ein. Temu schlug dem Mann zwei kleine Zusatzartikel vor. Preis: jeweils lächerliche drei Euro. „Sieht aus wie Spielzeug“, dachte der Mann, legte die Artikel in den Warenkorb und drückte auf „Bestellen“. Ein Klick, der eine Lawine auslöste.

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Wochen später wartete der Rentner nicht etwa auf den Postboten, sondern auf eine Erklärung der Behörden. Sein Paket war beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hängengeblieben. Die Beamten hatten beim Scannen der Sendung Dinge entdeckt, die im Gesetzbuch nicht unter „Spielzeug“, sondern unter „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ laufen. Wer so etwas ohne Ausnahmebewilligung einführt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Die vermeintlichen Schnäppchen für drei Euro entpuppten sich als Steinschleudern mit Armstützen. Was in Fernost als Freizeitvertreib durchgeht, gilt in der Schweiz (und auch in Deutschland) als verbotene Waffe. Der Vorwurf: Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Was man lieber nicht in den Warenkorb legt

Der Fall ist ein Paradebeispiel für die Absurdität moderner Bürokratie. Während der Rentner vor dem Bezirksgericht Brig noch einen Freispruch erwirkte – das Gericht sah ein, dass hier kein kriminelles Mastermind, sondern ein überforderter Onlineshopper am Werk war –, lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker. Sie hat Berufung am Kantonsgericht eingelegt. Man muss sich das vorstellen: Wegen eines Warenwerts von ein paar Euro, initiiert durch einen chinesischen Algorithmus, wird nun der Gerichtsapparat hochgefahren.

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Übrigens: In Deutschland ist die Lage fast identisch mit der in der Schweiz. Das Waffengesetz regelt: Schleudern mit Armstützen oder Vorrichtungen, die eine Armstütze aufnehmen können, gelten als verbotene Waffen. Der Besitz ist eine Straftat. Das gleiche gilt für Spielzeugpistolen, die wie echte Schusswaffen aussehen. Wer mit einer täuschend echt aussehenden Wasserpistole durch die Fußgängerzone läuft, riskiert eine Sicherstellung und ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

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