DB Navigator gesetzwidrig? Selbst eine Reiseauskunft ist problematisch

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Der DB Navigator erfreut sich großer Beliebtheit bei Nutzern des öffentlichen Personenverkehrs. Was diese jedoch nicht wissen: Die Anwendung trackt zahlreiche personenbezogene Daten und leitet diese an externe Dienstleister weiter. Nun sieht sich die Deutsche Bahn mit einer Klage konfrontiert.
Deutsche Bahn
Klage gegen das ungefragte Tracking im DB NavigatorBildquelle: Deutsche Bahn

Bei dem DB Navigator handelt es sich um die hierzulande wohl beliebteste Bahn-App. Allein in Googles Play Store wurde die offizielle Anwendung der Deutschen Bahn bereits über 10 Millionen Mal heruntergeladen. Doch nun steht der DB Navigator nicht nur in der Kritik, sondern die App respektive die Verantwortlichen sollen verklagt werden.

Vorwurf: Unzulässige Überwachung

Die Bürgerrechtler-Organisation Digitalcourage hat in einer Pressemeldung angekündigt, eine Klage „gegen das ungefragte Tracking im DB Navigator“ einreichen zu wollen. Denn die App soll zahlreiche personenbezogenen Daten von Nutzern an Dritte weiterleiten. Das ist grundsätzlich nicht illegal, sondern stellt eine übliche Vorgehensweise dar. Viele Anwendungen und Websites sammeln Cookies, werten diese aus oder leiten die Daten an Partnerunternehmen weiter. Teilweise werden Nutzerdaten sogar verkauft, doch nicht ohne eine vorangegangene Zustimmung des Nutzers – so zumindest die Theorie. Auch der DB Navigator erfragt die Cookie-Präferenzen seiner Nutzer und gewährt die Möglichkeit, „nur erforderliche Cookies“ zuzulassen. Doch welche Cookies wirklich erforderlich sind, scheint die Navigator-App ziemlich großzügig auszulegen.

Grundsätzlich stützt sich der Vorstoß von Digitalcourage auf eine im April veröffentliche Analyse des Sicherheitsforschers Mike Kuketz. Dabei fiel unter anderem auf, dass selbst bei Anwendung der strengsten Datenschutzeinstellungen Nutzerdaten an gleich zehn Dienstleister weitergeleitet werden. Aus den Datenschutzhinweisen der Deutschen Bahn geht hervor, dass diese für den Betrieb respektive „die Nutzung bestimmter Funktionen“ des DB Navigators zwingend „erforderlich“ sind. In den Datensicherheits-Informationen der Apps selbst heißt es allerdings, dass geteilte Daten ausschließlich zu Analyse-, Werbe- und Marketingzwecken weiterverbreitet werden. Die Bürgerrechtler heben ferner beispielhaft hervor, dass die Bahn bei einer einfachen Reiseauskunft die Anzahl der Reisenden, ob ein Kind mitfährt, den Abfahrtstag und den Start- sowie Zielbahnhof an die Adobe Marketing Cloud übermittelt. Eine Möglichkeit, dem zu widersprechen, existiere nicht.

Nach Auffassung von Digitalcourage, erklärte die Deutsche Bahn besagte Tracking-Maßnahmen ausschließlich für erforderlich, weil das Unternehmen sich der Verpflichtung entziehen wolle, von Nutzern eine informierte Zustimmung einholen zu müssen. Daher sehen die Bürgerrechtler einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Nordberg

    DB Navigator gesetzwidrig ,bald machen wir uns in Deutschland lächerlich, es gibt wichtigeres

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