Konkret betrifft das Schülerinnen und Schüler, die ihr Deutschlandticket im Rahmen der Schülerbeförderung erhalten haben. In einigen Regionen – darunter weite Teile Niedersachsens – wird dieses Ticket über die Sommerferien hinweg automatisch deaktiviert. Bei einer Kontrolle zeigt die Chipkarte dann den Vermerk „ungültig“ an und kann nicht als Fahrschein genutzt werden. Das bestätigten sowohl der Landkreis Wolfenbüttel als auch der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB).
Deutschlandticket für Schüler in Sommerferien gesperrt
So heißt es auf der Webseite des VRB zum Schülerticket wörtlich: „Das Ticket gilt nicht nur für den Schulweg. Es kann sogar deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden. Rund um die Uhr, auch am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien (außer in den Sommerferien).“ Das Ticket ist für berechtigte Schüler kostenlos.
Immerhin gibt es eine Ausnahme: An den letzten beiden Schultagen vor den Sommerferien – dem 1. und 2. Juli – dürfen Schüler das Ticket im gesamten VRB-Gebiet noch nutzen. Dazu zählen unter anderem die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Fahrten über die Verbundgrenzen hinaus sind an diesen Tagen aber ausgeschlossen.
Nach Angaben des Regionalverbands war diese Regelung auch schon vor der Einführung des Deutschlandtickets gängige Praxis: Auch damals galt die Schülerfahrkarte nur während der Unterrichtszeit, nicht aber in den Sommerferien. „Das ist keine neue Einschränkung“, sagte Kristin Kunath vom Regionalverband Braunschweig gegenüber regionalheute.de. Wer dennoch in den Ferien mit Bus und Bahn unterwegs sein will, kann auf Alternativangebote zurückgreifen. So bietet der VRB für junge Menschen unter 21 Jahren die sogenannte Sommerferienkarte an. Für 23,70 Euro ist sie im gesamten Verbundgebiet gültig – vom 3. Juli bis zum 13. August.
Ticket wird automatisch wieder gültig
Nach den Ferien wird das Deutschlandticket – sofern der Anspruch auf Schülerbeförderung weiterhin besteht – automatisch reaktiviert. Die vorhandene Chipkarte bleibt dabei in der Regel bestehen. Wichtig ist jedoch: Schüler müssen die Chipkarte aufbewahren, da Sperrung und Aktivierung über ein zentrales System erfolgen. Ob die Sperrung auch in anderen Regionen, in denen das Deutschlandticket als Schülerticket ausgegeben wird, gilt, ist aktuell unklar. Im Zweifel sollten betroffene Eltern (und Kinder) beim Herausgeber des Tickets nachfragen. Ist das Ticket bei einer Kontrolle ungültig, kann das eine Strafe von 60 Euro bedeuten.
Eltern, die für ihre Sprösslinge ein Deutschlandticket buchen wollen, müssen dieses eigenständig und zum regulären Preis von 58 Euro pro Kalendermonat machen. Je nach Alter des Kindes empfiehlt sich auch hier eine Chip-Karte, die es beispielsweise bei der KVB in Köln gibt. Dort ist ausdrücklich auch die Buchung für eine dritte Person, also das Kind, zulässig.