Keine freie Liege am Pool: Diesen Urlaubern winkt jetzt eine Rückzahlung

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Nur belegte Liegen am Pool, die Schlange am Buffet ist so lang, dass du schon beinahe verhungerst, und dann ist auch noch das Klo im Hotelzimmer defekt. Das musst du dir nicht bieten lassen. Wie viel Geld dir jetzt zusteht.
Ein Hotelpool mit meheren Liegen, die alle von Gästen besetzt sind. Im Pool schwimmen weitere Personen.
Der Pool ist voll, die Liegen auch: Entspannung gibt es hier im Urlaub kaum.Bildquelle: mit KI generiert

Im Urlaub erlebt man manchmal viele ärgerliche Dinge wie mit Handtüchern blockierte Liegen, lange Schlangen am Buffet oder Ähnliches. Doch musst du das nicht einfach hinnehmen und dir deine Reise dadurch vermiesen lassen. Du kannst deine Ansprüche geltend machen und eine Rückzahlung fordern. Im Falle des Handtuchthemas etwa wurde nun bereits zum zweiten Mal eine gerichtliche Entscheidung getroffen und ein paar Pauschalreisende haben knapp 1.000 Euro zurückbekommen. Eine Sache ist jedoch wichtig bei der Beanstandung.

Keine Liege frei am Pool: Geld zurück

Man kennt es: Im Urlaub am Pool liegen schon morgens früh die Handtücher auf den Liegen, doch von den Reservierern ist weit und breit keine Spur. So bleiben die Liegemöglichkeiten blockiert für einen selbst und man findet kein freies Plätzchen mehr. Das hat zuletzt auch eine Familie im Urlaub auf der griechischen Insel Kos erlebt. Dort war selbst um 6 Uhr morgens kein Platz mehr zu finden. Und weder das Hotel noch der Reiseveranstalter tat auf Nachfrage etwas dagegen. Die Familie hat deswegen vor dem Amtsgericht Hannover geklagt – und recht bekommen. Das Gericht sprach den Pauschalreisenden eine Preisminderung um 15 Prozent zu, was knapp 1.000 Euro ausmacht.

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Zwar betont das Gericht, es handele sich um einen Einzelfall. Doch schon 2023 entschied es ähnlich zugunsten einer Familie im Rhodos-Urlaub. Damals gab es 300 Euro zurück. Die Begründung hier lautet: Wenn zu wenige Liegen verfügbar sind oder über längere Zeit reserviert und nicht genutzt werden, entsteht ein Reisemangel. Diesen muss die Reiseleitung oder das Hotel entschädigen, wenn sie nichts dagegen unternimmt. Doch dabei bleibt es nicht, es gibt auch andere Reisemängel, die eine Rückzahlung rechtfertigen.

Reisemängel, die du dir nicht gefallen lassen musst

Bei einer Pauschalreise unterschreibst du einen Vertrag mit deinem Reiseunternehmen. Und hält es die vertraglich geregelten Leistungen nicht ein oder nur mangelhaft, kannst du grundsätzlich einen Anspruch auf eine Preisminderung oder Rückerstattung geltend machen. Es ist jedoch wichtig, dass es sich dabei um einen wirklichen Mangel handelt und nicht um eine bloße Unannehmlichkeit. Dein Urlaub muss dadurch schon erheblich eingeschränkt sein.

Als Reisemangel gilt:

  • Lärmbelästigung
  • Abweichung von der Zimmerbeschreibung, Mangel bei der Austattung
  • Hygienemängel
  • ungenießbares Essen oder unangemessene Wartezeiten
  • verschobener Flug
  • geschlossener oder dreckiger Pool

2023 hatte etwa ein Paar wegen Baulärmbelästigung im Urlaub vor dem Amtsgericht Nürnberg geklagt und rund 2.400 Euro als Entschädigung erhalten. Der Reiseveranstalter ist also nicht nur für die Durchführung, sondern auch für die Qualität des Urlaubs verantwortlich und haftet im Zweifelsfall, wie die Anwaltskanlei Kotz berichtet.

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Was genau als Reisemangel gilt und wie hoch die Entschädigung ausfallen kann, zeigt die Frankfurter Tabelle. Diese ist allerdings nicht rechtlich bindend, sondern stellt lediglich eine Richtlinie für mögliche Preisminderungen dar.

ReisemangelEntschädigung
Abweichung von der gebuchten Unterkunft (Art, Lage, Mängel)bis zu 50 Prozent
Kein oder ungenießbares Essen (Service-Mängel)5-50 Prozent
Verspäteter oder ausgefallener Transport/Transfer5-15 Prozent
Fehlende Angebote (trotz Zusage)3-20 Prozent

Wie hoch genau die Entschädigung ausfallen kann, hängt vom genauen Mangel ab. Hier ein paar Beispiele für die oben genannten Kategorien:

  • Unterkunft: anderes Hotel, andere Lage, Hotel statt Ferienhaus, Doppel- statt Einzelzimmer, fehlt etwas an der Ausstattung, funktionieren Dusche oder Toilette nicht, mangelhafter oder fehlender Service, Lärmbelästigung oder fehlende Kureinrichtungen wie Thermalbäder (die aber vorher zugesagt wurden)
  • Essen: gab es keines, ungenießbar, Mängel am Service (lange Wartezeit), keine Klimaanlage im Speisesaal (trotz Zusage)
  • Transport: Abflug verschoben oder verspätet, Ausstattungsmängel, Verzögerung durch Transportwechsel, ausgefallener Transfer
  • Angebote vor Ort: Wenn etwas trotz Zusage fehlt (Pool, Sauna, Bad, Sportanlagen, Liegen, Sonnenschirme etc.), gilt auch für Supermärkte, Restaurants, Boutiquen in der Nähe, wenn Ausflüge ausfallen, der Strand schmutzig ist oder man nicht schwimmen kann im Meer.

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Das musst du tun für eine Rückzahlung

Jetzt das Wichtigste: Um deinen Anspruch geltend zu machen, musst du ihn sofort vor Ort der Reiseleitung oder dem Hotel melden und Abhilfe verlangen. Gibt es daraufhin keine Reaktion oder reicht dir die Entschädigung in Form eines bloßen Gutscheins, kannst du schriftlich eine Beschwerde einlegen und eine Entschädigung um die in der Frankfurter Tabelle aufgezeigten Prozentsätze bitten. Allerdings solltest du vorher alle Beweise sichern. Mache Fotos oder Videos von den Mängeln, dokumentiere genau, wann, wie und wo diese aufgetreten sind, und sammle Zeugen. Andere Urlauber haben die Mängel bestimmt auch bemerkt. Beweismittel sind auch im Falle einer Klage unerlässlich.

Doch jetzt kommt der Haken: Die oben genannten Beispiele und Richtlinien sind nur auf Pauschalreisen anzuwenden. Individualreisende haben es deutlich schwerer, Mängel zu beanstanden und Preisminderungen einzufordern. Sie können sich nicht direkt an den Reiseveranstalter wenden, sondern an jeden einzelnen Vertragspartner. Bei einem verspäteten Flug an die Airline, bei einem ausgefallenen Zug an das Bahnunternehmen und bei Mängeln im Zimmer ans Hotelmanagement. Hierfür ein kleiner Tipp: Wenn du direkt vor Ort das Hotelmanagement ansprichst, springt eher mal ein Gutschein oder eine andere Form der Entschädigung für dich raus. Dann ist das Problem vielleicht schneller gelöst, du musst dich nicht den ganzen Urlaub über ärgern und hast dann später keine Probleme dabei, eine Entschädigung geltend zu machen.

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Bildquellen

  • Urlaub in Gefahr: Erste Flughäfen melden Treibstoffmangel, Airlines warnen: CHUTTERSNAP / Unsplash
  • Der Pool ist voll, die Liegen auch: Entspannung gibt es hier im Urlaub kaum.: mit KI generiert

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