Es ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied: Standlicht bedeutet gesehen werden, Abblendlicht bedeutet sehen und gesehen werden. Das Standlicht ist fürs Parken gedacht, für kurze Momente am Straßenrand, nicht für die Fahrt. Das Abblendlicht dagegen gehört an, sobald es dämmert, regnet, schneit oder die Sicht aus anderen Gründen schlechter wird. Kurz: immer dann, wenn man nicht mehr sicher sein kann, selbst gut zu sehen oder gut gesehen zu werden. Im Herbst und Winter passiert das häufiger, manchmal schneller als gedacht. Und jetzt warnt der TÜV vor einem schwerwiegenden Fehler.
TÜV: Autobauer haben zu kurz gedacht
Weil Menschen vergesslich sind und Schalter offenbar unterschätzt werden, haben Autobauer eine Lösung ersonnen. Sie heißt Autolicht-Automatik. Ein Sensor misst das Umgebungslicht, die Elektronik entscheidet, ob das Abblendlicht eingeschaltet wird. Die Idee: weniger Nachdenken, mehr Sicherheit. Der Fahrer darf sich zurücklehnen, das Auto regelt das schon. Besonders praktisch, wenn man in einen Tunnel fährt. Oder wenn es dunkel wird. Nun, theoretisch.
→ Ab sofort: Dieses Licht am Auto ist jetzt verboten
Praktisch funktioniert das System allerdings nur nach dem binären Prinzip hell oder dunkel. Grauzonen – und davon gibt es im Straßenverkehr reichlich – bringen die Automatik ins Schleudern. Nebel am Vormittag, Nieselregen bei Tageslicht, Schneefall ohne Dämmerung: Für den Sensor ist es hell genug. Für den Menschen hinterm Steuer oft nicht. Genau hier setzt nun die Warnung des TÜV Süd an.
Gleich mehrere Empfehlungen für Autofahrer
Die Lichtautomatik reagiere bei diesigem Wetter oder Nebel tagsüber häufig unzuverlässig, heißt es. Wer den Schalter dauerhaft auf „Auto“ stehen hat, fährt dann schnell nur mit Tagfahrlicht. Das reicht rechtlich nicht. Und sicherheitstechnisch schon gar nicht. Der Auto Club Europa (ACE) teilt diese Bedenken und rät ausdrücklich dazu, das Abblendlicht lieber manuell und lieber zu früh einzuschalten. Das passende Symbol am Schalter: ein stilisierter Scheinwerfer mit drei schrägen Strichen nach unten. Leuchtet es grün, ist man auf der sicheren Seite.
→ Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen
Denn wenn die Automatik versagt, bleibt die Verantwortung beim Menschen. Und die kann teuer werden. Wer nur mit Standlicht fährt, zahlt zehn Euro Bußgeld. Außerorts, bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall ohne Abblendlicht unterwegs zu sein, kostet 25 Euro. Zuzüglich Gebühren, versteht sich. Vor allem aber kostet es Aufmerksamkeit – und im Zweifel Sicherheit.
Licht ist allerdings nicht alles. Bei Nebel empfiehlt der TÜV Süd, die Scheibenwischer mindestens auf Intervall zu stellen. Feine Wassertröpfchen setzen sich ständig auf der Scheibe ab und verschlechtern die Sicht zusätzlich. Abgenutzte Wischerblätter gehören rechtzeitig ersetzt. Und wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt, darf auch das Nebelrücklicht eingeschaltet werden – aber bitte nur dann.
