Ab dem 1. Oktober 2024 führte die Novelle der Heizkostenverordnung zu einem Wegfall des Privilegs für Wärmepumpen. Bis dahin wurde diese Heizart als eine Ausnahme geführt, die von einer wichtigen Verpflichtung verschont blieb. Mit der Einführung der Gesetzesnovelle trat jedoch zugleich eine Übergangsfrist in Kraft, die zum 30. September 2025 nun ausläuft. Mit großen Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung von Mietern.
Nebenkostenabrechnung wird für Mieter transparenter und gerechter
Durch die Übergangsfrist war bisher bei der Nebenkostenabrechnung für zentrale Wärmepumpen eine pauschale Zuweisung der Kosten erlaubt. Das bedeutet: Völlig unabhängig davon, wie viel Energie ein einzelner Mieter verbraucht hat, die Stromkosten für die Wärmepumpen verteilte man zu gleichen Teilen auf alle Bewohner. Nach dem 30. September 2025 ist das nicht mehr länger zulässig. Vielmehr müssen Vermieter ab sofort den tatsächlichen Energieverbrauch ihrer Mieter individuell erfassen und die Heizkosten entsprechend abrechnen. Dadurch müssen sparsame Mieter nicht länger den hohen Energieverbrauch anderer Mieter im Wohngebäude mittragen.
- Heizschock: Droht das nächste Verbot durch die Regierung?
- Strompreis-Berechnung in ganz Europa ändert sich
- Wärmepumpe nicht sofort erforderlich: So kann Sanierung starten
Betroffen sind vor allem Mieter in Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen. Viele Wohnungsgesellschaften haben die großzügigen Fördermittel genutzt, um den Einbau von Wärmepumpen auch in Mehrfamilienhäusern voranzutreiben. Bei fertiggestellten Mehrfamilienhäusern liegt die Quote von Gebäuden mit Wärmepumpen bei knapp 46 Prozent. Für Einfamilienhäuser oder Wohnungen, die über dezentrale Wärmepumpen verfügen, ändert sich hingegen in diesem Oktober nichts. Vielmehr sorgt die neue Regelung dafür, dass nun Mieter auch tatsächlich individuell vom Vorteil der Wärmepumpe in ihren Gebäuden profitieren können. Denn für alle anderen Heizarten bestand dieses Nebenkostenprivileg für eine Abrechnung nach Bewohnern schon lange nicht mehr. Hier sind Vermieter bereits verpflichtet, den individuellen Verbrauch ihrer Bewohner zur Ermittlung heranzuziehen.
Damit man den Verbrauch jedoch erfassen kann, sind geeignete Messinstrumente notwendig. Dazu können etwa Unterzähler installiert werden oder digitale Messsysteme, die den Verbrauch in den Mietwohnungen erfassen. Mieter sollten bei durch den Vermieter installierten Geräten unbedingt darauf achten, dass nur noch fernauslesbare Messsysteme zulässig sind. Werden diese Geräte nicht rechtzeitig installiert, können Mieter die Abrechnung anfechten. Laut Deutschem Mieterbund gibt es in Deutschland rund 21 Millionen Mietwohnungen, in denen rund 35 Millionen Menschen leben.