Personalausweis: Das ist jetzt möglich

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Der Personalausweis, wie wir ihn alle kennen und immer dabeihaben, verändert sich. Das hat das Bundesinnenministerium bekannt gegeben. Eine Änderung dabei ist ziemlich genial und verhindert, dass man hohe Bußgelder zahlen muss.
Personalausweis im Portemonnaie
Personalausweis: Das ist jetzt möglichBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Auch wenn es in Deutschland keine Pflicht gibt, dürfte wohl jeder seinen Personalausweis immer im Geldbeutel dabeihaben, sobald er oder sie das Haus verlässt. Allein deshalb, weil man so stets weiß, wo der Ausweis ist. Aber auch, weil man ihn immer wieder benötigt. Am Flughafen etwa, bei Behördengängen oder bei einer Verkehrskontrolle. Und genau hier kommt es immer wieder zu einem Problem, das die Bundesregierung nun angegangen ist.

Personalausweis: Bußgeld vermeiden

Manche wissen es, manche bemerken es erst, wenn es schon zu spät ist: Der Personalausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren. Anschließend ist er abgelaufen und man muss einen neuen beantragen. Warum? In zehn Jahren altert man und hat sich womöglich optisch stark verändert – insbesondere im Gesicht. Ein aktuelles Bild erleichtert die Identifikation durch Behörden. Wichtig zu wissen: Ein abgelaufener Personalausweis ist ab dem folgenden Tag ungültig und wird dann in der Regel nicht mehr als Identitätsnachweis anerkannt. Wer dann in eine Kontrolle gerät, dem droht ein saftiges Bußgeld.

Neues Personalausweis-Gesetz: Jetzt wird es teuer

Laut Paragraf 32 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) kann das Bußgeld für einen abgelaufenen Perso bis zu 3.000 Euro betragen. Doch in der Realität dürfte dieser Höchstbetrag nur äußerst selten fällig werden. Üblicherweise verhängt die Behörde eher ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro. Dennoch hat sich die Regierung etwas einfallen lassen, wie jeder dieses Bußgeld ersparen kann. Indem man eine E-Mail-Adresse hinterlegt. Und so funktioniert es.

Wie die Regierung helfen will

Ohne auf den Personalausweis zu schauen: Hättest du jetzt gewusst, wann er abläuft? Wenn nicht, bist du vermutlich nicht allein. Das weiß auch die Bundesregierung. Und bietet deshalb einen besonderen Dienst an. Wenn man das nächste Mal einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, kann man auf Wunsch eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Kurz bevor der Perso dann das nächste Mal sein Ablaufdatum erreicht, bekommt man vom Bundesministerium rechtzeitig eine Erinnerung zur Neubeantragung. „Wir ersparen manchen das böse Erwachen kurz vor dem Urlaub, dass der Pass abgelaufen ist“, erklärte die Bundesinnenministerin die Idee.

Wer seine E-Mail-Adresse nicht angeben möchte, wird dazu aber nicht gezwungen. Alternativ kann man sich eine Erinnerung im Handy speichern oder sich einfach selbst eine E-Mail schicken, die man vordatiert. Bei Gmail etwa drückt man auf dem „Senden“ Button auf den Pfeil und wählt „Senden planen“ aus. Anschließend gibt man ein Datum ein, an dem die Mail verschickt werden soll. So kann man sich ganz einfach auch selbst daran erinnern, ohne ständig daran denken zu müssen, wann der Personalausweis abläuft.

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