In Deutschland gibt es ein Gesetz, das Gartenarbeiten verbietet. Und diese Frist endet dieses Jahr schon am 28. Februar. Wer danach zur Heckenschere oder zur Motorsäge greift, riskiert ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Welche Gartenarbeiten jetzt verboten sind
Die Grundlage für das sogenannte Schnittverbot ist Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, kurz „BNatSchG“. Dieses Gesetz schützt wild lebende Tiere und Pflanzen in Deutschland und regelt unter anderem genau, wann Gartenbesitzer Hand anlegen dürfen und wann nicht. Konkret steht dort, dass es verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, „auf den Stock zu setzen“ oder zu beseitigen.
Falls du den Begriff „auf den Stock setzen” noch nicht kennst. Er beschreibt das starke Zurückschneiden einer Pflanze bis auf wenige Zentimeter über dem Boden. Und genau das ist ab März tabu. Gleiches gilt für das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern sowie für das Fällen von Bäumen, die außerhalb von Wald oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen. Wer in dieser Zeit trotzdem zu aggressiv vorgeht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Somit drohen Bußgelder.
Der Grund für dieses Verbot ist der Schutz von Tieren, vor allem von Vögeln. Ab dem Frühjahr beginnt die Brutzeit, und viele heimische Vogelarten wie Amseln, Heckenbraunellen oder Grünfinken bauen ihre Nester genau in Hecken, Sträuchern und Gebüschen. Wer diese zu radikal stutzt oder ganz entfernt, zerstört unter Umständen Nester mit Eiern oder Jungvögeln. Genau das will das Gesetz verhindern. Neben Vögeln profitieren übrigens auch Insekten, Schmetterlinge und kleine Säugetiere wie Igel von dieser Schutzregelung.
Was dennoch weiterhin erlaubt ist
Jetzt die gute Nachricht: Nicht alles ist seit dem 1. März verboten. Das Gesetz macht explizit eine Ausnahme für sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte. Das bedeutet, du darfst die Hecke weiterhin in Form bringen, leicht herausragende Triebe kürzen oder einzelne Äste entfernen, die den Zuwachs der Pflanze begrenzen. Solange du die Grundstruktur der Hecke erhältst, ist das auch zwischen März und September kein Problem.
Es gibt darüber hinaus weitere Ausnahmen. Kranke oder abgestorbene Gehölze dürfen jederzeit entfernt werden. Wenn ein Baum nach einem Sturm umgestürzt ist oder eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, muss sogar gehandelt werden. Denn in diesem Fall hat die Verkehrssicherheit Vorrang. Bäume in Haus- und Kleingärten sind vom radikalen Schnittverbot sogar grundsätzlich ausgenommen, allerdings solltest du vorher prüfen, ob in deiner Gemeinde eine Baumsatzung gilt, die das Fällen trotzdem einschränkt oder genehmigungspflichtig macht.
