Neue Vorschrift ab Januar: Diese Heizungen fallen aus der Förderung

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Mit dem Jahreswechsel fragen sich viele Menschen: Was wird eigentlich aus der Heizungsförderung im kommenden Jahr? Die Förderung soll auch 2026 weiterhin bestehen bleiben. Allerdings fallen mit dem Wechsel auf das neue Jahr eine Reihe von Geräten aus dem Förderprogramm.
Neue Vorschrift ab Januar 2026 - Diese Heizungen fallen aus der Förderung

Neue Vorschrift ab Januar 2026 - Diese Heizungen fallen aus der Förderung

Die Konditionen des Förderprogramms zum Heizungstausch sind großzügiger als bei vielen anderen Programmen, die die Bundesregierung je hervorgebracht hat. Abhängig von der Schnelligkeit der eigenen Entscheidung und dem Jahresbruttoeinkommen können Haushalte bis zu 70 Prozent der Kosten für den Austausch fördern lassen. Die förderfähige Höhe der Kosten ist dabei direkt an die Anzahl der Wohneinheiten im entsprechenden Gebäude geknüpft. Grundsätzlich soll das Förderprogramm Menschen auch 2026 weiterhin zu den bekannten Konditionen zur Verfügung stehen. Allerdings mit einer entscheidenden Änderung. Denn ab dem Jahreswechsel müssen bestimmte Heizsysteme eine neue technische Vorgabe erfüllen.

Lärmschutzgrenzwerte müssen von förderfähigen Modellen eingehalten werden

Wer eine Wärmepumpe als neues Heizsystem auswählte, musste bisher lediglich ein Modell aussuchen, das fünf Dezibel unter dem Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung lag. Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Wärmepumpen hingegen 10 dB unterhalb dieser Lärmschutzgrenzwerte liegen. Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung eine übermäßige Lärmentwicklung in städtischen Gebieten durch den Heizungstausch verhindern. Allerdings schränkt die Verdopplung dieser Anforderung die Auswahl der Geräte ab dem kommenden Jahr entsprechend ein. Wie hoch die Werte ausfallen dürfen, hängt dann von der Heizleistung deines Gerätes ab. Die genauen Daten kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:

Heizleistung der AnlageGesetzliche GrenzwerteGrenzwerte Wärmepumpe 2025Grenzwerte Wärmepumpe 2026
6 kW Heizleistung
65 dB60 dB55 dB
6 bis 12 kW Heizleistung70 dB65 dB60 dB
12 bis 30 kW Heizleistung78 dB73 dB68 dB
30 bis 70 kW Heizleistung88 dB83 dB78 dB

Wer sich ein Angebot für eine Wärmepumpe eingeholt, den Förderantrag jedoch noch nicht übermittelt hat, sollte sicherstellen, dass das Modell die Grenzwerte entsprechend erfüllt. Die meisten der heutigen Wärmepumpen sind im Betrieb jedoch bereits deutlich leiser geworden als noch vor einigen Jahren. Es sollte daher kein Problem sein, eine Wärmepumpe zu finden, die den Vorgaben entspricht. Bekannte Hersteller wie Bosch führen sogar explizit leise Wärmepumpen. Denn unabhängig von der Förderregelung müssen Wärmepumpen bereits heute Lärmschutz für Nachbarn gewährleisten. Das gilt vor allem in städtischen Gebieten, in denen nicht viel Abstand zu Nachbargrundstücken besteht. Viele Hersteller haben daher bereits Maßnahmen wie Schalldiffuser, schallisolierende Gummifüße und Vergleichbares genutzt, um die Betriebsgeräusche von Wärmepumpen zu reduzieren.

Nächste Änderung folgt bereits 2028 für Wärmepumpen

Mit den Änderungen der Lärmschutzgrenzwerte 2026 ist im Übrigen nicht die letzte Anpassung für Wärmepumpen fällig. Ab 2028 dürfen nur noch Geräte die Förderung erhalten, die auf ein natürliches Kältemittel setzen. Alle Modelle, die nicht auf einem natürlichen Kältemittel basieren, erhalten dann keine Fördergelder mehr. Wer also auf eine Wärmepumpe mit einem anderen Kältemittel setzen möchte, sollte unbedingt zwischen 2026 und 2028 aktiv werden. Allerdings kann es gute Gründe geben, sich sogar aktiv dagegen zu entscheiden. Die EU möchte langfristig bestimmte Kältemittel gänzlich verbieten. Auch bei Bestandsgeräten könnte dann der Austausch von Kältemitteln etwa bei Reparaturen zu einem Problem werden. Viele Hersteller haben daher heute bereits eine große Auswahl an Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln in ihr Sortiment aufgenommen.

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