Neue Handgepäck-Regeln ab 2027: Was kostenlos wird und wo Airlines abkassieren

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Seit dem 2. Oktober steht die Reform der EU‑Fluggastrechte. Viele Meldungen versprechen nun kostenloses Handgepäck. Im Gesetzestext steht etwas anderes. Was ab Oktober 2027 tatsächlich gratis wird und wo Airlines ihre Passagiere weiterhin ausnehmen.
Neue Handgepäck-Regeln ab 2027: Was kostenlos wird und wo Airlines abkassieren
Neue Handgepäck-Regeln ab 2027: Was kostenlos wird und wo Airlines abkassierenBildquelle: Towfiqu barbhuiya / Pexels

Manche Nachrichten klingen so gut, dass man sie lieber zweimal liest. Ab 2027, so stand es etwa am 1. Oktober bei Euronews, dürfe jeder Fluggast in der EU mit einem Standardticket zwei Gepäckstücke kostenlos mit in die Kabine nehmen: eine Tasche für unter den Sitz und dazu einen kleinen Koffer mit bis zu sieben Kilogramm. Das Handgepäck, dieses rollende Streitobjekt zwischen Urlaubern und Billigfliegern, wäre damit wieder dort, wo es hingehört: im Ticketpreis. Die Reform der EU-Fluggastrechte gibt es tatsächlich. Seit dem 2. Oktober steht sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Den Gratis-Trolley allerdings sucht man darin vergeblich.

Die neuen Handgepäck-Regeln der EU

Der Vorschlag für die neuen Regeln stammt aus dem Jahr 2013, und Brüssel hat sich die Zeit genommen, die Brüssel sich gern nimmt. Im Juni dieses Jahres einigten sich Parlament und Mitgliedstaaten nach langem Streit, im Juli stimmten beide endgültig zu, am 16. September wurde unterschrieben. Seitdem trägt das Werk den Namen Verordnung (EU) 2026/2202. Gelten wird sie ab dem 23. Oktober 2027. Wer vorher fliegt, fliegt nach den alten Regeln.

Kostenlos ist nur, was unter den Sitz passt

Wer wissen will, was sich beim Handgepäck ändert, muss nur einen einzigen Absatz lesen: Artikel 11a. Und dort auf zwei Wörter achten. Im ersten Satz verpflichtet die EU die Airlines, einen persönlichen Gegenstand „ohne Aufpreis“ in die Kabine zu lassen. Gemeint ist eine Handtasche, ein Rucksack oder eine Laptoptasche mit höchstens 40 × 30 × 15 Zentimetern. Also alles, was unter den Vordersitz passt.

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Im zweiten Satz geht es um das eigentliche Handgepäck, den Trolley. Den müssen Airlines künftig an Bord „gestatten“, sofern in der Kabine Platz ist. Von einem Aufpreis ist in diesem Satz keine Rede mehr. Das ist kein Versehen. Erlaubt ist eben nicht dasselbe wie umsonst. Parken in der Innenstadt ist schließlich auch erlaubt.

Und die sieben Kilogramm, die 100 Zentimeter Gesamtmaß, die ebenfalls durch viele Meldungen geistern? Im Verordnungstext taucht keine dieser Zahlen auf. Wie groß und wie schwer ein Trolley sein darf, bestimmt weiterhin jede Airline selbst.

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Die EU verlangt in der Begründung lediglich „angemessene Regelungen“ und dass Maße und Gewicht bei der Buchung klar genannt werden. Ob es irgendwann europaweit einheitliche Mindestmaße gibt, will Brüssel später einmal prüfen. Wann, steht nicht drin. Der Streit um 55 × 40 × 20 oder 55 × 40 × 23 Zentimeter geht also weiter. Der Metallrahmen am Gate bleibt der Schiedsrichter.

Die Gebühr heißt künftig Rabatt

Was sich tatsächlich ändert, ist die Reihenfolge, in der Reisende erschrecken. Bisher läuft die Flugsuche ungefähr so: vorne ein Preis, der nach Schnäppchen aussieht, und dann, Klick für Klick, der Trolley, der Sitzplatz, die Gepäckaufgabe. Künftig müssen Airlines, Reiseportale und Preisvergleichsseiten standardmäßig zuerst den Preis mit Trolley anzeigen.

Billiger darf es trotzdem werden. Für Fluggäste, die freiwillig ohne Handgepäck reisen, dürfen Airlines ausdrücklich einen anderen Preis anbieten. Ein Flug, der heute 29 Euro kostet und mit Trolley 54 Euro, könnte künftig als 54-Euro-Flug angezeigt werden. Daneben steht dann das 29-Euro-Angebot für alle, die ohne Trolley reisen wollen.

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Bezahlt wird dasselbe wie vorher. Nur heißt der Aufpreis jetzt Rabatt. Das ist Transparenz – oder anders gesagt: Der Passagier darf künftig mit vollem Bewusstsein dafür bezahlen, dass er nicht wie ein Sperrmüll-Transporteur behandelt wird. Ein Geschenk ist das nicht, sondern psychologische Umverpackung.

Wann Airlines Handgepäck kostenlos abnehmen müssen

Eine Stelle im Gesetz ist für Reisende bares Geld wert und geht in vielen Meldungen unter. Darf ein Trolley oder eine Tasche nicht in die Kabine, weil die Fächer voll sind, aus Sicherheitsgründen oder weil die Airline nach der Buchung ein kleineres Flugzeug einsetzt, kann sie das Gepäck am Check-in oder am Gate in den Frachtraum schicken. Und das ohne Aufpreis für den Fluggast.

Das gilt für Gepäck, das nach dem gebuchten Tarif ohnehin mit an Bord durfte. Wer dafür trotzdem zur Kasse gebeten wird, sollte sich die Zahlung zumindest schriftlich bestätigen lassen. Gratis heißt allerdings nicht: Jeder Koffer kommt kostenlos durch.

Wer mit einem unbezahlten oder zu großen Koffer am Gate auftaucht, zahlt weiterhin, was die Airline verlangt. Die Höhe dieser Gebühren regelt die Reform nicht. Sie müssen lediglich vor der Buchung genannt werden.

Sogar das Butterbrot bekommt seinen Platz

Etwas versteckt, in der Begründung zur Verordnung, findet sich außerdem ein Satz, über den sich alle freuen dürfen, die nicht zwölf Euro für ein Sandwich an Bord ausgeben wollen.

Als Beispiele für unverzichtbare persönliche Gegenstände nennt die EU neben Reisepass, Medikamenten und Lesestoff ausdrücklich auch „Lebensmittel und Getränke in einer der Flugdauer angemessenen Menge“. Das Butterbrot ist damit europarechtlich anerkannt.

Die Regeln an der Sicherheitskontrolle bleiben davon allerdings unberührt. Die 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten verschwindet dadurch nicht.

Für manche Flüge gilt die neue Regel gar nicht

Die neuen Regeln gelten für jeden Flug, der in der EU startet, ganz gleich, welche Airline ihn durchführt. Für Flüge in die EU gelten sie dagegen nur, wenn eine europäische Fluggesellschaft fliegt. Wer mit British Airways von London nach Frankfurt reist, hat auf dem Hinflug nichts davon. Mit Lufthansa auf derselben Strecke schon. Easyjet hat laut der britischen Verbraucherorganisation Which? bereits erklärt, dass britische Kunden nur auf Rückflügen aus der EU profitieren.

Bis Oktober 2027 bleibt Handgepäck ein Zusatzgeschäft

Bis dahin bleibt der Trolley, was er seit Jahren ist: ein Zusatzgeschäft. Ryanair, Vueling und Lufthansa lassen sich das Handgepäck am Gate weiterhin mit bis zu 110 Euro vergolden. Die Buchungsgebühren wandern ab 2027 an den Anfang des Klick-Marathons, die Abzocke am Flugsteig bleibt, wo sie ist.

Der Metallrahmen am Gate hat von der großen EU-Reform ohnehin nichts mitbekommen. Er wird am 23. Oktober 2027 genau da stehen, wo er immer stand: stumm, unbarmherzig und messbereit.

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