Millionen Menschen verlieren Impfstatus: Das steckt dahinter, das musst du wissen

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Je weiter die Pandemie fortschreitet, desto undurchsichtiger wird die Handhabung mit dem Virus. Nun kommt es für Millionen Menschen in Deutschland knüppeldick - denn hingegen Ankündigungen aus dem vergangenen Jahr, verlieren sie ihren Impfstatus. Wir zeigen dir, worum es geht.
EIne Person mit weißen Gummihandschuhen verabreicht einer anderen Person eine Impfinjektion.
Millionen Menschen in Deutschland verlieren ihren Impfstatus.Bildquelle: Mufid Majnun/Unplash

Die Corona-Regeln sind mittlerweile mehr als undurchsichtig. Und nun kommt noch mehr Verwirrung auf Geimpfte zu. Generell gilt: Wer zwei Impfungen hat, gilt als Grundimmunisiert. Kommt eine Dritte dazu, gilt man als geboostert. Das heißt, dass etwa tagesaktuelle Tests beim Betreten eines Lokals oder Ähnlichem nicht mehr nötig sind. Doch das gilt nicht mehr für jeden. Der Status hat sich für 3,6 Millionen Menschen in Deutschland von jetzt auf gleich geändert.

Chaos um Impfstatus: Das kommt auf Johnson & Johnson-Geimpfte zu

Im Gegensatz zu den Impfstoffen von BionTech & Pfizer sowie Moderna, konnten Menschen sich mit dem Vektor-Impfstoff des US-Pharmaunternehmens Johnson & Johnson (J&J) nur einmal impfen lassen und galten als vollständig geimpft. Attraktiv für viele ab 60 Jahren, die nicht sechs Wochen auf ihre zweite Impfung warten wollten. Mit Aufkommen der Booster-Impfung galt für Johnson & Johnson die einfache Rechnung, dass nach der Zweitimpfung der Boosterstatus greift. Doch nun verfällt der Impfstatus von einem Tag auf den nächsten, Betroffene werden schlichtweg zurückgestuft. Schon im Herbst 2021 empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO), dass der J&J-Impfschutz nicht als vollständige Grundimmunisierung gilt. Seit Januar 2022 gilt diese Empfehlung: Seit dem 15. Januar gelten J&J-Geimpfte im Zweifelsfall nicht mehr als vollständig immunisiert oder aber nicht als geboostert, berichtet das zdf.

Das bedeutet, dass sich Betroffene gleich noch zwei weitere Male immunisieren lassen müssen, um den Komplettschutz zu bekommen. Das Problem: Die meisten haben sich wahrscheinlich erst kürzlich boostern lassen. Somit, wenn man nach der STIKO-Empfehlung geht, müssen sie noch drei Monate warten, bis sie sich die Auffrischungsimpfung verabreichen lassen können. Im Hinblick auf die neuen 2G+-Regeln nicht nur ein Ärgernis, sondern auch Chaos für Lokalbetreiber und Co. in gleich zweierlei Hinsicht. Denn J&J-Geimpfte brauchen nun in den meisten Fällen einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest, um Geschäfte und Co. besuchen zu können.

Corona-App mit fehlerhafter Anzeige, unterschiedliche Regeln in Deutschland

Trotz des jüngsten Updates kann weder die Corona-App noch die CovPass-App richtig anzeigen, welchen Status die Geimpfte Person hat. Warum? Die Apps erkennen die Booster-Impfung (noch) nicht immer an. Das kann im Ernstfall zu Problemen sorgen, wenn jemand eigentlich die dritte Impfung verabreicht bekommen hat, das in der nötigen App bei einem Restaurant- oder Event-Besuch nicht richtig ersichtlich ist. Ab dem 1. Februar soll das Impfzertifikat von Johnson & Johnson in der Corona-App ferner überarbeitet werden und nicht mehr den Status „Impfung 3 von 3“ resepktive „2G“ anzeigen.

Hinzu kommen nun verschiedene Regeln in den einzelnen deutschen Bundesländern. Während in Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Baden-Württemberg und dem Saarland J&J-Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der Zweitimpfung als „frisch geimpft“ gelten, sieht es in Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg anders aus. Müssen sie in erstem Fall keinen tagesaktuellen Test nachweisen, sind sie in letzteren Bundesländern nicht von der Testpflicht ausgenommen. Die fällt dort erst nach der dritten Impfung weg.

Diese 3G/2G-Regeln gelten

  • 3G: Vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet; entsprechende Nachweise müssen vorhanden sein (Schnelltest maximal 48 Stunden alt, PCR-Test maximal 72 Stunden alt).
  • 3G+: Nur vollständig Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem negativen PCR-Test dürfen eine Veranstaltung besuchen; auch hier müssen die entsprechenden Nachweise erbracht werden.
  • 2G: Umfasst vollständig Geimpfte und Genesene mit passendem Zertifikat.
  • 2G+: Geimpfte und genesene Personen müssen zusätzlich einen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) vorweisen.

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