Tatsächlich geht es nicht um einen Bonus vom Staat. Auch eine neue Auszahlung gibt es nicht. Stattdessen steigen zwei steuerliche Freibeträge für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Die Ehrenamtspauschale wächst von 840 auf 960 Euro. Bis zu diesen Grenzen bleiben entsprechende Einnahmen steuerfrei und auch frei von Sozialabgaben. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.
Für wen der Vorteil überhaupt gilt
Wichtig ist aber der entscheidende Haken: Du bekommst dieses Geld nicht zusätzlich. Die Regel hilft dir nur dann, wenn du für eine passende Tätigkeit bereits eine Aufwandsentschädigung oder Vergütung erhältst. Ohne Geldfluss gibt es auch keinen finanziellen Vorteil. Hast du bisher aber schon Geld als Übungsleiter erhalten, so bekommst du nun am Ende möglicherweise mehr netto raus, weil dein Steuerfreibetrag sich hier erhöht hat.
Bei der Übungsleiterpauschale gelten enge Bedingungen. Die Tätigkeit muss pädagogisch, künstlerisch oder pflegend ausgerichtet sein. Sie muss nebenberuflich laufen. Gemeint ist höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle. Außerdem muss sie für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgen. Auch der Zweck zählt. Die Arbeit muss gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zielen dienen.
Die Ehrenamtspauschale ist etwas breiter angelegt. Hier muss die Tätigkeit nicht pädagogisch ausgerichtet sein. Die übrigen Voraussetzungen bleiben aber ähnlich. Auch hier geht es um eine nebenberufliche Aufgabe für eine gemeinnützige Organisation oder eine Einrichtung aus dem öffentlichen Bereich. Und die Tätigkeit muss ebenfalls gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Warum am Ende oft keine großen Summen bleiben
Die höheren Freibeträge klingen zunächst nach deutlich mehr Geld. In Wirklichkeit steigt aber nur der steuerfreie Spielraum. Bei der Übungsleiterpauschale sind das 300 Euro mehr, bei der Ehrenamtspauschale nur 120 Euro. Das ist nicht die tatsächliche Ersparnis. Wie viel am Ende wirklich bleibt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
Liegt deine Vergütung als Übungsleiter über 3.300 Euro oder im Ehrenamt über 960 Euro, musst du den Teil darüber versteuern. Immerhin kannst du dann unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausgaben geltend machen, die mit der Tätigkeit zusammenhängen. Wichtig ist zudem ein weiterer Punkt: Für dieselbe Tätigkeit kannst du nicht gleichzeitig Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale nutzen. Bei einer anderen zusätzlichen Tätigkeit kann das aber möglich sein.
Unterm Strich lohnt sich die Änderung 2026 also nur für einen klar abgegrenzten Kreis. Nur wer die Voraussetzungen erfüllt und für sein Engagement Geld bekommt, kann etwas mehr davon steuerfrei behalten. Für diejenigen ist es allerdings eine gute Nachricht.
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