Es beginnt meist harmlos. Ein Brief, eine Nachricht im Onlinebanking, irgendwo zwischen Kontoauszug und Werbung für den neuen Dispo. Viele Kunden klicken weg. Andere legen den Umschlag zur Seite. Wochen später folgt der nächste Brief – nüchterner Ton, klare Ansage: Banken und Sparkassen verstehen keinen Spaß und kündigen einem das Konto. Kein Betrug, keine Schulden, kein Fehlverhalten. Einfach Schluss. Nun rollt die nächste Kündigungswelle.
Sparkassen und Banken: Was wie Willkür wirkt, hat System
Seit einiger Zeit kündigen Banken und Sparkassen tausendfach Girokonten. Betroffen sind Menschen, die jahrelang treue Kunden waren. Die ihr Gehalt aufs Konto empfangen, von dem ihre Miete per Dauerauftrag läuft, die es zum Bezahlen im Alltag nutzen. Plötzlich stehen sie ohne Konto da. Und ohne zu wissen, was sie falsch gemacht haben.
Erst auf den zweiten Blick wird klar, worum es geht: um neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Genauer gesagt: um die fehlende Zustimmung dazu. Banken ändern Preise, führen Gebühren ein oder passen Leistungen an. Früher reichte ein Hinweis und das Schweigen der Kunden galt als Zustimmung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion war jahrzehntelang gängige Praxis. Damit ist seit April 2021 Schluss. Der Bundesgerichtshof kippte dieses Vorgehen. Preiserhöhungen und wesentliche Vertragsänderungen sind nur noch wirksam, wenn Kunden aktiv zustimmen. Nicht klicken heißt: keine Zustimmung. Und genau hier beginnt das Problem.
Kritik vom Verbraucherschutz
Viele Banken und Sparkassen sehen sich seitdem in der Zwickmühle. Ohne Zustimmung keine neuen Preise, ohne neue Preise kein Geschäft wie gewohnt. Also erhöhen sie den Druck. Erinnerungen, Fristen, Hinweise. Übersieht man all das als Kunde immer wieder, folgt am Ende die Kündigung. Wie etwa für 500 Kunden der Saalesparkasse. Rechtlich ist das zulässig, zumindest für Banken. Sparkassen dürfen nur mit „sachlichem Grund“ kündigen. Ob die verweigerte Zustimmung dazu zählt, ist bislang ungeklärt.
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Verbraucherschützer kritisieren, dass Banken ihre Spielräume nicht nutzen. Juristisch gebe es Grauzonen, etwa bei weniger einschneidenden Änderungen. Doch die Institute wollen kein Risiko. Lieber kündigen sie, als erneut vor Gericht zu landen. Die Politik schaut zu. Eine Gesetzesinitiative scheiterte, Klarheit blieb aus.
Was Kunden jetzt tun können
Für Kunden bleibt wenig Spielraum. Wer sein Konto behalten will, muss den neuen Bedingungen zustimmen – auch wenn sie teurer sind. Wer das nicht möchte, kann wechseln. Ein Recht auf ein bestimmtes Girokonto gibt es nicht, wohl aber auf ein Basiskonto bei einer Bank.
Und noch ein Punkt: Das alles ist nicht neu. Kündigungen wegen verweigerter AGB-Zustimmung gibt es seit dem BGH-Urteil von 2021. Anfang 2023 kündigte die Sparkasse KölnBonn 40.000 Kunden ihr Konto. Und so wie es aussieht, setzen Banken und Sparkassen die rechtliche Bestimmung weiter so um, wie es ihnen befohlen wurde.
