Heizungsreform vor der Entscheidung: Was die Koalition jetzt umwerfen will

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Die Bundesregierung arbeitet an einer weitreichenden Überarbeitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Schon Anfang 2026 soll ein neuer Entwurf vorliegen – doch besonders ein Punkt sorgt weiterhin für Streit in der Koalition. Welche Änderungen möglich sind, bleibt bis zuletzt offen.
Heizungsreform vor der Entscheidung - was die Koalition jetzt umwerfen will

Heizungsreform vor der Entscheidung - was die Koalition jetzt umwerfen will

Noch vor Februar 2026 will die Bundesregierung eine umfassende Reform des Heizungsgesetzes beschließen. Ziel ist ein flexibleres, technologieoffenes Regelwerk, das Sanierungen und die Wärmewende vereinfachen soll. Doch in einem zentralen Punkt findet die Koalition weiterhin keinen gemeinsamen Kurs: und genau dieser Konflikt könnte darüber entscheiden, wie das neue Gesetz am Ende wirklich aussieht.

Die geplante Reform des Heizungsgesetzes bleibt 2025 aus

Es ist keine Neuigkeit, dass die Bundesregierung das Heizungsgesetz reformieren will. Die Pläne hatte Bundeskanzler Friedrich Merz schon mehrfach angekündigt, konkrete Vorstöße gab es dabei jedoch nicht. In dem Papier zum Koalitionsausschuss heißt es inzwischen, die Bundesregierung werde Ende Februar die Novelle des Heizungsgesetzes beschließen. Die einzig bereits konkret feststehende Maßnahme ist dabei, dass das Gebäudeenergiegesetz künftig in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umbenannt werden soll. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll zudem technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Bis Ende Januar werden die beteiligten Ministerien sowie die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Fachpolitikern Eckpunkte erarbeiten. Damit hat sich an dem faktischen Stand von „Anpassungen ja“, bisher wenig substantielle Information für die Bevölkerung ergeben.

Die neue Ausrichtung des Heizungsgesetzes bleibt für weitere Monate ungeklärt

Altbekannter Konflikt innerhalb der Koalition

Dass es einen solchen Mangel an einem klaren Kurs für die geplante Reform gibt, kommt jedoch nicht von ungefähr. Denn gerade der Kernaspekt der aktuellen Gesetzesgrundlage scheidet die Geister innerhalb der Koalition. Die heiß diskutierte 65-Prozent-Regelung ist der Hauptgrund, warum die Entscheidung sich nun auf den Februar 2026 vertagt. Denn während die CDU die Regelung am liebsten kippen und stattdessen durch einen CO₂-basierten Mechanismus ersetzen möchte, bezieht der Koalitionspartner eine andere Position. Die SPD hält an der 65-Prozent-Regelung fest und möchte sie auch weiterhin als Kernaspekt der Wärmewende im zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz verankert sehen.

Die große Koalition ist sich uneins über die 65-Prozent-Regelung

Die beiden Haltungen sind dabei so gegensätzlich, dass die Regierung bisher keine Einigung darüber erzielen konnte. Doch genau, welche finale Form dieser Bestandteil des Gesetzes letztlich erhält, gibt den tatsächlichen Ton für die Wärmewende in den kommenden Jahren an. Klar ist, dass man ein Verbot für Öl- und Gasheizungen nicht aus der Gesetzesgrundlage entfernen wird. Denn gänzlich unabhängig von Plänen, die in Deutschland möglicherweise präferiert werden, gibt es dabei bereits EU-Richtlinien, die ohnehin eine Deadline dafür vorsehen. Wesentlich mehr Spielraum hingegen gibt es eben darin, welche Arten von Heizungen zukünftig als „erneuerbar genug“ in Deutschland gelten sollten.

Das lange Warten um Heizungsgesetz zieht sich ins nächste Jahr

Folglich, gibt es für den Start in das Jahr 2026 abermals keine klare, festgelegte Richtung, wie es mit dem Heizungsgesetz und der Wärmewende in Deutschland weitergehen soll. Diese mangelnde Klarheit dürfte gemeinsam mit der fraglichen Zukunft des Heizungsförderprogramms nicht dazu beitragen, dass es zu vielen Veränderungen in Heizungskellern in den kommenden Monaten kommt. Man darf hoffen, dass die endgültige Entscheidung im Februar tatsächlich Gestalt annimmt und die Maßnahme nicht ein weiteres Mal verschoben wird. Denn der über Monate andauernde Schwebezustand gibt weder der Branche noch der Bevölkerung eine Planungsgrundlage. Geschweige denn die Sicherheit, die für Investitionen in dieser Größenordnung eigentlich selbstverständlich sein sollte.

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