Das war der Plan: Gutschein für die nächste Pauschalreise
Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung hatte ein Ziel: Die Reisebranche schützen. Denn bei einer Rückzahlung unzähliger bereits bezahlter und stornierter Reisen fürchtete die Politik um die Reisekonzerne. Daher wollte sie den Veranstaltern die Möglichkeit geben, dass sie dir – wenn du vor dem 8. März gebucht hast – einen Gutschein über den Wert der Reise ausstellen dürfen. Dieser Gutschein soll die eigentlich binnen 14 Tagen fällige Rückzahlung des Reisepreises ersetzen. Eine Rückzahlung in Bargeld hättest du nicht verlangen können.
Freiwilligkeit statt Zwang
Jetzt hat das Bundeskabinett nach Widerstand aus der EU die Regelung geändert. Kannst du wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten, kannst du dein Geld zurückverlangen. Die Gutschein-Lösung ist freiwillig. Die Politik hofft, dass viele Verbraucher sich für einen Gutschein entscheiden, um die Branche zu unterstützen. Es gilt weiterhin der Stichtag 8. März für die Buchung einer Pauschalreise in Zusammenhang mit dieser Regelung.
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Die Gutscheine beim Reise Storno sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherungen abgesichert. Falls es nötig werde, gebe es auch staatliche Garantien über den kompletten Wert – auch dann, wenn der Anbieter in die Insolvenz geht. Löst du den Gutschein bis Ende 2021 nicht für eine neue Reise ein, wird dir das Geld dann ausgezahlt.
Nach bisherigem Recht hätten dir die Reisebüros und Veranstalter das Geld in jedem Fall zurückzahlen müssen, jetzt dürfen sie aber auch einen Gutschein anbieten. Wichtig: Das Angebot eines Gutscheins bei Reise Storno wegen Covid 19 kannst du ablehnen und auf Auszahlung des Geldes bestehen. Die neue Lösung ist also ein Kompromiss zwischen der alten gesetzlichen Lösung und dem einstigen Plan der Bundesregierung. Ein genauer Gesetzentwurf wird nun ausgearbeitet.