Der Rundfunkbeitrag, der bis heute von vielen immer noch als GEZ-Gebühr bezeichnet wird, sorgt seit Jahren für Ärger. Viele bemängeln das Programm von ARD, ZDF und Co., würden am liebsten keinen Cent zahlen, tun es dann eben doch. Denn egal, ob man Fernsehen schaut, Radio hört oder gar nichts davon wissen will – der Beitrag ist Pflicht. Noch. Denn jetzt könnte Bewegung in die Sache kommen. Allerdings nicht von den Sendern selbst, sondern von einer Seite, die man sonst eher mit Steuerformularen als mit Medienkritik verbindet.
GEZ-Gebühren: Viele zahlen, einige nicht
Der Bund der Steuerzahler will vor Gericht klären lassen, ob die GEZ-Gebühren nicht grundsätzlich von der Steuer absetzbar sein müsste. Konkret unterstützt der Verband eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kläger hatte für 2024 rund 220 Euro Rundfunkbeitrag in seiner Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt winkte ab. Private Lebensführung, hieß es. Also: Selbst schuld, wenn man in Deutschland wohnt.
→ GEZ-Gebühren: Ab April müssen tausende Deutsche nicht mehr zahlen
Der Bund der Steuerzahler sieht das anders. Die Begründung ist so trocken wie brisant: Der Zugang zu Rundfunk gehört laut Staat zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum. Deshalb werden etwa Bürgergeldempfänger von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit. Und in manchen Bundesländern wird der Beitrag sogar bei Beamten in die Mindestversorgung eingerechnet. Nur bei normalen Steuerzahlern soll das Privatsache sein. Das wirkt schief. Denn wenn etwas als notwendig fürs Leben gilt, müsste es eigentlich auch steuerlich berücksichtigt werden. Genau da setzt die Klage an: Es geht um die Frage, ob hier Menschen ungleich behandelt werden.
So hoch wäre die „Rückzahlung“
Falls das Gericht zustimmt, hätte das Folgen für Millionen. Der Rundfunkbeitrag könnte dann als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auftauchen. Klingt nach Geld zurück und ist es auch. Aber nur teilweise. Denn abgesetzt wird nicht der Beitrag selbst, sondern das zu versteuernde Einkommen sinkt. Was das bringt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei 20 Prozent wären das rund 44 Euro Ersparnis im Jahr. Bei 30 Prozent etwa 66 Euro. Und wer Spitzensteuersatz zahlt, käme auf knapp 93 Euro. Kein großes Geld, aber immerhin ein kleiner Trost für alle, die sich seit Jahren fragen, wofür sie eigentlich GEZ‑Gebühren zahlen. Ob das reicht, um den Ärger zu dämpfen, ist eine andere Frage.
