Ein Brief, dann Funkstille. Wer die GEZ-Gebühren per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt, bekommt vom Beitragsservice immer häufiger nur noch eine einzige Zahlungsaufforderung. Weitere Rechnungen? Fehlanzeige. Wer danach einen Termin verpasst, zahlt drauf: mindestens acht Euro Säumniszuschlag. Aus 55,08 Euro für ein Quartal werden so 63,08 Euro, ein Aufschlag von 14,5 Prozent. Seit Ende September gibt es immerhin einen Weg, das zu vermeiden, ohne in der Warteschleife der Hotline zu hängen.
Neu: Der GEZ-Kontostand liegt jetzt online
Auf einer neuen Internetseite zeigt der Beitragsservice, ob das eigene Beitragskonto ausgeglichen ist, ob ein Rückstand offen ist oder ob zu viel gezahlt wurde. Dazu kommen die nächsten Zahlungstermine.
Für die Abfrage reichen die neunstellige Beitragsnummer und das Geburtsdatum der Person, auf die das Konto läuft. Registrierung und Passwort braucht es nicht. Die Beitragsnummer steht auf den Schreiben des Beitragsservice.
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Der Dienst gilt nur für private Wohnungen. Wer im Rückstand ist, bekommt dort Hinweise, wie sich das Konto ausgleichen lässt.
Ein Brief für alle Jahre
Die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung listet alle Zahlungstermine auf. Sie gelten auch für die Folgejahre, eine neue Rechnung kommt nicht. Der Beitragsservice zieht sich zurück und sagt: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, die GEZ-Gebühren pünktlich zu zahlen.
Umgestellt wird schrittweise, die ersten Überweiser bekamen schon 2022 keine Erinnerung mehr. Fertig ist der Beitragsservice damit bis heute nicht. Wer noch keinen solchen Brief erhalten hat, zahlt wie bisher. Wer per Lastschrift zahlt, merkt von alldem nichts.
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Fällig ist der Beitrag jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums, für drei Monate auf einmal: 55,08 Euro. Hat die Beitragspflicht im Januar begonnen, sind das der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Wer zu einem anderen Zeitpunkt angemeldet wurde, hat andere Termine. Sie stehen im Brief und jetzt auch im Online-Konto.
Wann die acht Euro fällig werden
Geht der Beitrag nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Termin vollständig ein, verschickt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Auf seiner Internetseite heißt es dazu: „Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.“
Die Prozentregel ist für normale Zahler Theorie. Ein Prozent ergibt erst ab 800 Euro Rückstand mehr als acht Euro, das sind mehr als dreieinhalb Jahresbeiträge. Für alle anderen gilt der Mindestbetrag, und der trifft Quartalszahler am härtesten.
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Der GEZ-Zuschlag kann bei jedem verpassten Termin neu anfallen, der nächste Termin verschiebt sich dadurch nicht. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Sinnvoll ist das, wenn er falsch ist, etwa weil die Zahlung doch rechtzeitig einging. Wer auch den Bescheid liegen lässt, landet irgendwann in der Vollstreckung.
Was hilft
Am bequemsten ist die Lastschrift. Der Beitragsservice bucht dann zu den Terminen ab und passt den Betrag bei einer Änderung selbst an. Das Mandat lässt sich jederzeit widerrufen. Wer lieber selbst überweist, darf das weiter tun. Ein Dauerauftrag zum richtigen Datum nimmt die Arbeit ab, muss aber bei jeder Beitragsänderung von Hand angepasst werden. Dazu gleich mehr.
Für alle anderen bietet der Beitragsservice die Termine als Kalendereintrag zum Herunterladen an. Und wer nicht sicher ist, ob alles bezahlt ist, schaut ins Online-Konto, bevor die vier Wochen um sind.
Was 2027 noch kommen kann
Noch kostet der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat. Die Kommission KEF, die den Finanzbedarf der Sender ermittelt, hat im Februar empfohlen, ihn ab Januar 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro anzuheben.
Ob und wann das kommt, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni über die Beschwerden von ARD und ZDF gegen die ausgebliebene Erhöhung verhandelt, ein Urteil steht aus. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra hat in Karlsruhe weitgehend ausgeschlossen, dass die Länder eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 noch umsetzen können.
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Für Lastschriftzahler ist das egal. Wer per Dauerauftrag zahlt, sollte es im Blick behalten: Bei 18,64 Euro werden pro Quartal 55,92 Euro fällig, ein alter Dauerauftrag über 55,08 Euro lässt dann 84 Cent offen. Für den Zuschlag zählt, ob der Beitrag vollständig eingeht. Ob der Beitragsservice auch für Cent-Beträge acht Euro verlangt, ist offen. Sicherer ist es, den Dauerauftrag rechtzeitig zu ändern. Die GEZ-Gebühren kommen zuverlässig. Die Erinnerung nicht mehr. Wer nicht aufpasst, zahlt extra.
Kurz gefragt
Muss ich zahlen, wenn keine Rechnung kommt? Ja. Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt und unaufgefordert fällig. Die Einmalzahlungsaufforderung reicht als Grundlage.
Wo finde ich meine Zahlungstermine? In der Einmalzahlungsaufforderung und im Online-Konto unter rundfunkbeitrag.de/kontostand.
Beträgt der Säumniszuschlag immer acht Euro? Acht Euro sind das Minimum. Ein Prozent des Rückstands greift erst bei mehr als 800 Euro.
