Grundsätzlich muss jeder in Deutschland wohnhafte Bürger die GEZ-Gebühr bezahlen. Der Rundfunkbeitrag über monatlich 18,36 Euro geht an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das Geld soll deren Unabhängigkeit gewährleisten. Doch es gelten auch Ausnahmen, zum Beispiel für Empfänger von Sozialleistungen. Allerdings wirft eine Gesetzesänderung, die zum 1. Juli in Kraft tritt, jetzt die Frage auf: Wie geht es danach mit der Befreiung von der GEZ weiter?
Bürgergeld, Grundsicherung und die GEZ
Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) wird zur Grundsicherung nach dem SGB II. Für Empfänger der Sozialleistung wird zum 1. Juli einiges anders. Sie haben mehr Pflichten und ihnen drohen unter anderem härtere Sanktionen. Was sich jedoch nicht ändert, ist die Option zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Diese bleibt weiterhin bestehen. Wer nahtlos vom Bürgergeld in die Grundsicherung übergeht, muss nichts weiter beachten.
Gleiches gilt auch für ältere Menschen, die bereits Grundsicherung oder eine andere Form von Sozialleistung erhalten oder in Pflegeeinrichtungen wohnhaft sind (>>hier mehr zu den Hintergründen). Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und in Einzelfällen auch eine Einstufung als Schwerbehinderter gelten als Befreiungsgrund. Zudem können sich Studenten und Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und darüber hinaus BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, ebenfalls von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Eine Härtefallregelung besteht weiterhin.
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Wichtig: Nachweis nicht vergessen!
Voraussetzung für eine Befreiung ist allerdings nach wie vor, dass du den entsprechenden Nachweis beim Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), einreichst. Die Befreiung erfolgt nämlich nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und gilt auch nur für den bewilligten Zeitraum. Ergo muss sie regelmäßig neu beantragt werden. Sonst hagelt es Mahnungen. Hast du mal vergessen, deinen Nachweis einzuschicken, kannst du dies auch bis zu drei Jahre rückwirkend nachholen. Der Beitrag wird dann zurückerstattet oder mit den nächsten Forderungen verrechnet.
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte, einsehbar auf der Webseite des Beitragsservice:
„Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.“
„Für die Frage der Rundfunkbeitragsbefreiung bleibt entscheidend: Erhalten Sie eine Grundsicherungsleistung, die in § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) als Befreiungsgrund genannt ist.“
