Die Bonner-Behörden wollen überprüfen, wie viel Marktmacht PayPal zukommt und wie stark Onlinehändler abhängig von dem Unternehmen als Zahlungsmethode sind. „Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“ Laut beiden PayPal-Klauseln dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, falls der Kunde für die Bezahlung der Ware eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählt. Die Verkäufer dürfen auch keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden zum Vorschein bringen. Zudem dürfen sie deren Nutzung nicht komfortabler für die Kunden gestalten.
„Marktmächtige Zahlungsdienste“ – PayPal ist am teuersten
„Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechenden Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten“, unterstrich Mundt. Allein in Deutschland ist PayPal einer Marktstudie zufolge der führende Anbieter für Onlinezahlungen, erläuterte das Bundeskartellamt. Zugleich sind sie einer der teuersten Onlinezahlungsdienste hierzulande.
Die Standardgebühr beträgt 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Normalerweise legen alle Händler die jeweiligen Entgelte auf die Produktpreise um. Somit tragen die Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste, denn sie werden nicht wie die Versandkosten separat ausgewiesen. „Marktmächtige Zahlungsdienste“ könnten weiteren für ihre eigene Preissetzung erhalten. Bereits im Januar 2021 hatte der Gesetzgeber dem Kartellamt neue Instrumente in die Hand gedrückt. Seither achten die Bonner-Behörden noch mehr auf die boomende Internetwirtschaft, damit sie in diesem Bereich den Wettbewerb sicherstellen können. Darüber hinaus werden nun auch Tech-Konzerne wie Amazon oder Facebook genauer unter die Lupe genommen.
PayPal: Bereits viel früher aufgefallen
Schon im vorigen Jahr trat der Onlinezahlungsdienst PayPal ins Rampenlicht, da das Unternehmen inaktive Konten monetarisieren wollte. Zufolge eines Berichts der T3N, teilten sie ihren Kunden in einer E-Mail mit, dass sie ihre Konten benutzen sollten, um eine Gebühr für Inaktivität auszuweichen.