Die Betreiber von E-Auto-Ladesäulen haben 2022 durch den Verkauf von Klimaschutzzertifikaten Zusatzeinnahmen von über 100 Millionen Euro erzielt. „Mit den Einnahmen könnten die Ladesäulenbetreiber ihre Preise um bis zu 50 Prozent senken oder zusätzlich Millionen in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes investieren“, erläuterte Markus Adam, Chefjurist des Energiebetriebes Lichtblick der WirtschaftsWoche. Jedoch gebe es keine Entlastungen der E-Auto-Fahrer, so Adam.
Grund dafür sei, dass in vielen Regionen die Anbieter von Ladesäulen-Strom Monopolstrukturen aufgebaut haben. Durch einen Mangel an Wettbewerb bestehe keine Notwendigkeit jegliche Zusatzeinnahmen an die Kunden weiterzugeben. „Erst mal wollen sie, dass die bestehenden stark ausgelastet sind“, sagte Markus Adam. Hinter den Ladesäulenbetreibern stehen meist große Energieanbieter wie W.On, EnBW oder Stadtwerke.
Ladesäulen-Strom: Millionengeschäft durch Verkauf
Mit Hilfe die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gelangen die Betreiber an ihre Zusatzeinnahmen. Diese Quote ist ein Klimaschutzinstrument, das Besitzern öffentlicher Ladesäulen ermöglicht, Treibhauszertifikate an Mineralölunternehmen zu verkaufen. Der Zeitschrift WirtschaftsWoche liegen die Ergebnisse der Studie vor. In diesem Jahr verdienten Ladesäulenbetreiber bis zu 25 Cent pro Kilowattstunde. „Die Ladesäulenbetreiber haben beim Wechselstromladen Gesamtkosten von 40 bis 50 Cent pro Kilowattstunde“, so Lichtblick-Chefjurist Adam. Aufgrund der rasant steigenden Zahl an E-Autos steigen zeitgleich auch die Zusatzeinnahmen der Ladesäulenbetreiber. Bis 2028 könnten laut der Lichtblick-Studie die Einnahmen der Betreiber bei weit über 200 Millionen Euro liegen.
Bundeskartellamt: Untersuchung laufen noch weiter
Bereits im Oktober hatte sich das Bundeskartellamt die Situation genauer angeschaut und forderte mehr Wettbewerb beim Ladesäulen-Strom. Trotzdem sahen sie keinen Handlungsbedarf. „Die bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben keine Belege dafür ergeben, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht sind. Sollte es in Einzelfällen zu missbräuchlich überhöhten Preisen kommen, könnte dagegen mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium eingeschritten werden“, erklärte das Bundeskartellamt dem Focus-Online. Die Untersuchung laufe noch weiter. „Neue Erkenntnisse werden wir zu gegebener Zeit mit dem Anschlussbericht veröffentlichen“, fügten die Behörden hinzu.