Im März vergangenen Jahres sorgte ein neues Gesetz für Aufsehen. Die EU-Kommission hörte hin, als der Bundesrat das Handy in seiner jetzigen Form als technisch mangelhaft bezeichnete und reagierte. Das EU-Parlament beschloss: Fest verklebte Handy-Akkus werden verboten. Ab dem 1. Januar 2023 soll es kein Smartphone mehr geben, bei dem der Nutzer den Akku nicht selbst wechseln kann. Mit diesem Gesetz wollte die Politik verhindern, dass Produkte, bei denen der Akku das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, weggeworfen werden. Doch nun rudert die EU zurück.
Die EU wollte per Gesetz das Handy verändern
„Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones und Notebooks, muss dringend gestoppt werden“, hieß es in der Stellungnahme des Bundesrats aus dem Jahr 2021. Die EU-Kommission reagierte und erließ ein Verbot. Das Aus für den fest verklebten Akku im Handy. Wir sahen das damals schon kritisch. Denn: Geht man aber davon aus, dass ein Handy-Akku durchschnittlich 1.000 Ladezyklen aushält, kann man das Handy drei Jahre lang täglich komplett aufladen.
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Und selbst wenn der Akku nach drei Jahren komplett hinüber und das Handy soweit noch in Ordnung, kostet ein Akkuwechsel etwa 70 Euro. Ob der Nutzer aufgrund eines Akkus für 20 Euro, den er selbst wechseln kann, von einem Neukauf absieht, ist fraglich. Das sieht offenbar auch die Politik so.
Alles Quatsch?
So zieht die EU-Kommission jetzt den Schwanz ein und stellt klar: Für Smartphones und Tablets gilt die neue Batterieverordnung gar nicht. Das geht aus einer Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage der Fachzeitschrift c’t hervor. Der Grund: Für Smartphones und Tablets haben EU und die Mitgliedsstaaten bereits zuvor sogenannte Ökodesign-Regeln beschlossen. Dabei haben Handy-Hersteller die Wahl: Entweder sie gestalten ihre Smartphones und Tablets so, dass Nutzer den Akku tauschen können.
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Oder sie kleben den Akku weiterhin fest ins Gehäuse ein und garantieren, dass dieser nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1.000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität aufweist. Im zweiten Fall müssen Smartphones zudem staub- und wasserdicht sein. Wer sich also für 2023 auf ein Handy von Samsung, Apple oder Xiaomi mit austauschbarem Akku gefreut hat, wird enttäuscht. Eigentlich sollte das Gesetz auch für Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Bluetooth-Lautsprecher mit Akku gelten. Ob wir dieses Jahr aber solche Dinge mit austauschbarem Akku kaufen werden können, bleibt fraglich. Vielleicht gibt es für Hersteller auch hier ein Schlupfloch.