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Nach Gerichtsurteil: 1&1-Kunden können nach Verlängerung schneller aus dem Vertrag

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Das OLG Koblenz kippt mehrere Klauseln in den AGB von 1&1. Betroffen sind Kunden von 1&1 mit einem Telekommunikationsvertrag. Nach einer automatischen Verlängerung muss der Vertrag laut vzbv monatlich kündbar bleiben. Das sagt 1&1 dazu.
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Nach Gerichtsurteil: 1&1-Kunden können nach Verlängerung schneller aus dem Vertrag Bildquelle: 1&1

1&1 hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Niederlage kassiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, hatte mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegriffen. AGB sind das Kleingedruckte eines Vertrags. Sie regeln Rechte, Pflichten, Fristen und Abläufe. Das Urteil stammt vom 29. Januar 2026, wurde aber erst jetzt öffentlich gemacht. Das Aktenzeichen lautet 2 U 603/24. Die Entscheidung ist laut vzbv noch nicht rechtskräftig. 1&1 teilt gegenüber inside digital aber mit, keine Revision einzulegen.

Worum geht es?

Im Mittelpunkt steht eine Klausel zur Vertragsverlängerung. Darin hieß es laut Urteil: „verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils zwölf Monate“. Das galt, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Das Entscheidende dabei: Seit dem 1. Dezember 2021 gilt ein neues Telekommunikationsgesetz. Verträge müssen seitdem jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar sein. Genau dieses Recht durfte laut Gericht nicht aus dem Blick geraten. Die strittigen AGB stammten aus dem Dezember 2021.

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In der Praxis heißt das: Eine automatische Verlängerung darf dich nicht erneut festketten. Nach der Mindestlaufzeit zählt die Monatsfrist. Das betrifft vor allem Kunden, deren Mobilfunkvertrag oder Telekommunikationsvertrag weiterläuft.

So reagiert 1&1

Das Gericht sah in der 1&1-Klausel ein Transparenzproblem. Sie konnte den Eindruck erzeugen, dass eine Kündigung erst nach zwölf weiteren Monaten möglich ist. Das OLG schreibt dazu, die Klausel sei geeignet, Verbraucher „davon abzuhalten“, ihren Vertrag früher zu kündigen. 1&1 betonte in einer Stellungnahme gegenüber inside digital: „Das TKG regelt insbesondere die Laufzeiten und die Kündigungsfristen von Telekommunikationsverträgen und schreibt vor, dass Verträge nach Ablauf der initialen Mindestvertragslaufzeit von maximal 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar sein müssen. Diese Vorgaben hält 1&1 ein.“

Der vzbv sah in den AGB einen Fall von unklaren Vertragsregeln. Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagt, manche Unternehmen würden AGB nutzen, um gesetzliche Regeln zum Verbraucherschutz zu umgehen.

1&1 räumt ein, dass das OLG die Klausel „aus Transparenzgründen für unwirksam“ hält. Nach Angaben des Unternehmens wurde die Formulierung danach „klarstellend angepasst“. 1&1 betont außerdem: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Eine Revision will das Unternehmen aber nicht einlegen, teilte man unserer Redaktion mit.

Weitere Klauseln fallen ebenfalls durch

Das Urteil betrifft nicht nur die Laufzeit. Auch eine Klausel zu einseitigen Vertragsänderungen scheitert. 1&1 wollte sich laut Urteil Änderungen „nach billigem Ermessen“ vorbehalten. Das Gericht hält diese Formulierung für zu unklar.

Besonders deutlich wird das OLG bei den Folgen für Kunden. Die Ausgewogenheit des Vertrags werde „völlig ins Belieben der Beklagten gestellt“. Für normale Kunden heißt das: Sie konnten kaum erkennen, wann 1&1 Vertragsbedingungen ändern darf.

Auch die Rechnung im Kundenportal spielt eine Rolle. Eine Klausel sah vor, dass Rechnungen mit Bekanntgabe im Kundenportal fällig werden. Das Gericht kritisiert, dass damit nicht sicher klar sei, ob die Rechnung den Kunden tatsächlich erreicht. Im Alltag kann das Folgen haben. Wer eine Rechnung nicht bemerkt, kann Fristen verpassen. Deshalb müssen Anbieter klar regeln, wann eine Rechnung zugeht und ab wann sie fällig wird.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Für die meisten Kunden ändert sich zunächst wenig. Du musst nicht vorsorglich kündigen. Wichtig wird das Urteil, wenn dein Vertrag nach der Mindestlaufzeit weiterläuft und du raus willst. Denn dann gilt in jedem Fall das Telekommunikationsgesetz. Egal ob Festnetz oder Mobilfunk und egal welcher Anbieter: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von maximal zwei Jahren kannst du monatlich kündigen. Aber: Stimmst du einem Tarifwechsel zu, startet die Mindestlaufzeit meistens von Neuem.

Klar ist aber: Das Urteil stärkt die Position von Kunden. Anbieter müssen Vertragsregeln so formulieren, dass du deine Rechte erkennst.

Bildquellen

  • Überraschung: Zwei Mobilfunk-Discounter abgeschaltet: Dean Drobot / ShutterStock.com
  • Nach Gerichtsurteil: 1&1-Kunden können nach Verlängerung schneller aus dem Vertrag: 1&1

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