Bahncard kündigen: Darauf musst du bei der Kündigung achten

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Wenn du nicht mehr oder nur noch wenig Bahn fährst, lohnt sich die Bahncard für dich vermutlich nicht mehr. Dann wird es Zeit, die Bahncard der Deutschen Bahn zu kündigen. Wie du das ganz einfach online per Internet machst, zeigen wird dir.
Bahncard 25 als Plastikkarte

Bahncard 25

Wichtig ist, dass dein Bahncard-Vertrag noch mindestens 4 Wochen gültig ist. Denn das ist die Kündigungsfrist der Bahncard. Endet die Bahncard also schon in den nächsten drei oder vier Wochen, bist zu du spät dran. Dann wird die Bahncard ein weiteres Jahr gültig sein. Das gilt übrigens auch für die my Bahncard und die Jugend Bahncard.

Nur eine Bahncard musst du nicht kündigen

Einzig die Bahncard 100, die jährlich bezahlt wird, verlängert sich nicht automatisch. Ausnahmen von diesen sechs Wochen Kündigungsfrist kann es für Bahncards geben, die du im Rahmen von Sonderaktionen erworben hast. Eine neue Plastik-Karte bekommst du übrigens seit geraumer Zeit nicht mehr zugeschickt. Die Bahncard gibt es ausschließlich im DB Navigator – abgesehen von der 100er-Version.

Obacht übrigens auch bei der Probe Bahncard 25, Probe Bahncard 50 und Probe Bahncard 100. Hier bekommst du genauso den Rabatt auf dein Bahn-Ticket von 25, 50 oder gar 100 Prozent – allerdings nur für drei Monate. Umso wichtiger ist es, auf die Gültigkeit zu achten. Denn auch hier gilt, dass der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt sein muss. Geschieht das nicht, kommt automatisch eine neue Karte des Bahncard-Abonnements mit einem Jahr Laufzeit.

Bahncard-Kündigung online möglich

Die Bahncard kannst du inzwischen auch bequem online kündigen. Die Bahn hat dafür ein Kontaktformular eingerichtet. Du findest es beim Bahncard Service.

  • Ruf die Webseite der Bahn auf und logge dich in dein Kundenkonto ein
  • Klicke auf den Menüpunkt „BahnCard“ und danach auf „Optionen“
  • Prüfe, ob die Option „BahnCard kündigen“ vorhanden ist
  • Wähle „BahnCard kündigen“ und bestätige. Ist die Option „BahnCard kündigen“ nicht vorhanden, ist die Kündigungsfrist überschritten und die Kündigung nicht mehr möglich.
  • Du bekommst die Kündigungsbestätigung per E-Mail

Eine Kündigung per Post oder am Schalter ist bei der Bahn nicht mehr vorgesehen.

4 Kommentare

  1. Katrin Seiter
    Unbedingt auf den Tag genau 6 Wochen vor Ablauf kündigen. Sonst könnte es passieren, dass die Jahresrechnung per E-Mail konmt, dann ist das Probe abo um ein Jahr automatisch verlängert! Widerruf nicht möglich!!
  2. Monika
    Die Kündigung nicht online machen oder so rechtzeitig, dass Du noch reagieren kannst wenn die Kündigungsbestätigung nicht kommt. Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht. Auf meine Onlinekündigung wurde nicht reagiert. bzw. mit der Antwort: Nichts erhalten.
  3. Lars
    Was hier so erzählt wird... Wenn keine Kündigungsbestätigung kommt, melde ich mich spätestens nach einer Woche und frage nach. Wie kann man denn so naiv sein? Und auf den Tag genau zu Beginn der Frist kündigen ändert auch nichts an der Vorgehensweise. Manchmal geht ne Kündigung unter. Passiert auch in anderen Bereichen des Lebens. Da sichert man sich doch ab und meldet sich mal. Im Zweifel online kündigen UND per E-Mail oder so was.
  4. Murks
    Achtung auch nach der erfolgreichen Kündigung ist deine ehemalige Bahncard im DB-Navigator bei der Fahrpreissuche als Vorgabe gespeichert. Sie versteckt sich dort unter dem Link Altersangabe, der jedoch wie ein Kommentarfeld aussieht. Seit Januar 2022 ist die so zum falschen Preis bestellte Fahrkarte ein Betrugsversuch und kostet entsprechend
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