Wichtig ist, dass dein Bahncard-Vertrag noch mindestens 4 Wochen gültig ist. Denn das ist die Kündigungsfrist der Bahncard. Endet die Bahncard also schon in den nächsten drei oder vier Wochen, bist zu du spät dran. Dann wird die Bahncard ein weiteres Jahr gültig sein. Das gilt übrigens auch für die my Bahncard und die Jugend Bahncard.
Nur eine Bahncard musst du nicht kündigen
Einzig die Bahncard 100, die jährlich bezahlt wird, verlängert sich nicht automatisch. Ausnahmen von diesen sechs Wochen Kündigungsfrist kann es für Bahncards geben, die du im Rahmen von Sonderaktionen erworben hast. Eine neue Plastik-Karte bekommst du übrigens seit geraumer Zeit nicht mehr zugeschickt. Die Bahncard gibt es ausschließlich im DB Navigator – abgesehen von der 100er-Version.
Obacht übrigens auch bei der Probe Bahncard 25, Probe Bahncard 50 und Probe Bahncard 100. Hier bekommst du genauso den Rabatt auf dein Bahn-Ticket von 25, 50 oder gar 100 Prozent – allerdings nur für drei Monate. Umso wichtiger ist es, auf die Gültigkeit zu achten. Denn auch hier gilt, dass der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt sein muss. Geschieht das nicht, kommt automatisch eine neue Karte des Bahncard-Abonnements mit einem Jahr Laufzeit.
Bahncard-Kündigung online möglich
Die Bahncard kannst du inzwischen auch bequem online kündigen. Die Bahn hat dafür ein Kontaktformular eingerichtet. Du findest es beim Bahncard Service.
- Ruf die Webseite der Bahn auf und logge dich in dein Kundenkonto ein
- Klicke auf den Menüpunkt „BahnCard“ und danach auf „Optionen“
- Prüfe, ob die Option „BahnCard kündigen“ vorhanden ist
- Wähle „BahnCard kündigen“ und bestätige. Ist die Option „BahnCard kündigen“ nicht vorhanden, ist die Kündigungsfrist überschritten und die Kündigung nicht mehr möglich.
- Du bekommst die Kündigungsbestätigung per E-Mail
Eine Kündigung per Post oder am Schalter ist bei der Bahn nicht mehr vorgesehen.