Wenn du zur Miete wohnst und dich mit eigener Stromerzeugung beschäftigst, kennst du das Problem vielleicht: Zustimmung gibt es nur unter Auflagen. Manche wirken nachvollziehbar, andere eher wie ein vorsorgliches „Nein“. Genau an diesem Punkt setzt ein aktuelles Rechtsgutachten des Tübinger Fachanwalts für Mietrecht Dr. David Greiner an und räumt mit Annahmen auf, die sich über Jahre gehalten haben.
Zustimmung ja – aber nicht um jeden Preis
Grundsätzlich ist die Lage klarer geworden: Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Steckersolargerät anzubringen. Der Vermieter darf diese Zustimmung nur verweigern, wenn ihm die Maßnahme objektiv nicht zuzumuten ist. Pauschale Einschränkungen oder vorformulierte Zusatzbedingungen zählen nicht dazu.
Entscheidend ist dabei ein oft übersehener Punkt: Vereinbarungen, die Mieter schlechter stellen als das Gesetz, sind unwirksam. Selbst wenn sie schriftlich festgehalten werden. Genau hier liegt der Knackpunkt bei vielen Formularen, die derzeit im Umlauf sind und zusätzliche Einschränkungen enthalten, die mit der eigentlichen Solaranlage nur indirekt zu tun haben. Denn immer wieder fallen insbesondere Wohnungsgesellschaften negativ damit auf, Anforderungen an Balkonkraftwerke zu stellen, die den Prozess unnötig verkomplizieren. Unserer Redaktion liegen bereits mehrere Beispiele solcher Praktiken vor. Doch die neu aufgetauchten Musterformulare gehen hierbei sogar einen Schritt weiter.
Wo viele Vermieter zu weit gehen
In der Praxis zeigt sich ein Muster: Die Nutzung wird erlaubt – aber nur unter Bedingungen, die über das eigentliche Steckersolargerät hinausgehen. Denn viele Musterformulare, die im Netz im Umlauf sind, untersagen Mieter die Verwendung eines Steckerstromspeichers zum Balkonkraftwerk. Das mag auf den ersten Blick wie ein fairer Kompromiss wirken, ist rechtlich jedoch problematisch.
Denn die Zustimmung zur Stromerzeugung darf nicht an Vorgaben geknüpft werden, die andere, davon unabhängige Nutzungen betreffen. Genau das stellt das Gutachten klar. Mieter müssen keine „Gesamtpakete“ akzeptieren, nur um ein einzelnes Recht auszuüben. Wer hier Druck ausübt, überschreitet die rechtlichen Grenzen.
Der entscheidende Punkt: zusätzliche Technik
Erst an dieser Stelle wird deutlich, worum es in vielen Streitfällen tatsächlich geht: um die Nutzung von zusätzlicher Technik im Haushalt. Konkret um Geräte, die den selbst erzeugten Strom zwischenspeichern oder flexibel nutzbar machen. Steckersolarspeicher bieten sich dafür an. Sie können direkt über einen Schukostecker mit dem Stromnetz verbunden werden. Viele Vermieter wollen die Geräte jedoch nicht in ihren Wohnobjekten.
Das Gutachten stellt klar: Solche Geräte sind keine bauliche Veränderung. Sie verändern weder die Substanz der Wohnung noch greifen sie in feste Installationen ein. Rechtlich gelten sie als ganz normaler Wohngebrauch – vergleichbar mit Haushaltsgeräten, die du einfach einsteckst und wieder entfernst. Für ihre Nutzung brauchst du daher keine Zustimmung des Vermieters. Und vor allem darf die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk nicht davon abhängig gemacht werden, dass du auf diese Ergänzung verzichtest. Tatsächlich sieht das Rechtsgutachten darin sogar einen Eingriff in die Möglichkeit von Mietern, sich gegen Stromausfälle abzusichern. Ihre Selbsthilfefähigkeit würde dadurch somit eingeschränkt, was für Mieter nicht zumutbar ist.
Warum du nichts unterschreiben musst
Besonders wichtig für den Alltag: Du bist nicht verpflichtet, Zusatzvereinbarungen zu akzeptieren, die dir solche Geräte untersagen. Auch dann nicht, wenn sie dir als Voraussetzung für die Zustimmung präsentiert werden. Das Gutachten empfiehlt ausdrücklich, entsprechende Formulare nicht zu unterschreiben und stattdessen auf der gesetzlichen Zustimmung ohne Auflagen zu bestehen. Dein Anspruch entsteht aus dem Gesetz, nicht aus der Unterschrift unter einem vorformulierten Papier.

Was das für dich konkret bedeutet
Zusammengefasst verschiebt sich das Kräfteverhältnis spürbar. Du darfst Strom erzeugen, und du darfst ihn im Rahmen des normalen Wohngebrauchs auch sinnvoll mit Balkonkraftwerkspeichern nutzen. Pauschale Verbote, die über das Steckersolargerät hinausgehen, halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Für dich heißt das: mehr Planungssicherheit, weniger Grauzone und ein weiteres Beispiel dafür, dass sich hartnäckige Verbote manchmal nur deshalb halten, weil sie lange niemand ernsthaft hinterfragt hat.
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