Urteil zum Umwelt-Tempolimit: Dürfen E-Autos trotz Schild schneller fahren?

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Dürfen Fahrer von E-Autos bei einem Tempolimit mit Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ das Gaspedal durchdrücken? Oder müssen sie sich, wie Verbrenner, an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten? Endlich gibt es eine klare Antwort.
Tempolimit-Schild

Urteil zum Umwelt-Tempolimit: Dürfen E-Autos trotz Schild schneller fahren?

Die Gründe für eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Straßenverkehr sind vielfältig. Meistens wird ein Tempolimit eingeführt, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Manchmal liegt diesem jedoch der Lärmschutz zugrunde – oder Nässe. Und dann gibt es noch Schilder mit dem Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“. Dieses darf laut einem Beschluss des Ministeriums für Verkehr (NRW) nur dann angeordnet werden, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Luftreinhaltung dient, „[…] und somit geeignet ist, die aus dem Straßenverkehr resultierenden Luftschadstoffe im Einflussbereich der Anordnung wirksam und dauerhaft zu senken“, heißt es weiter in dem Erlass. Bisher war jedoch nicht abschließend geklärt, ob diese Regelung auch für E-Autos gilt. Schließlich verursachen diese keine lokalen Stickstoff- oder CO2-Emissionen. Für das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist die Rechtslage dennoch eindeutig.

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Das OLG Hamm entschied kürzlich, dass eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Elektrofahrzeuge gelte. Ungeachtet dessen, ob das Tempolimit mit dem Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ versehen ist. Demnach sei die Rechtslage dabei so eindeutig, dass keine Gründe dafür bestünden, die Rechtsbeschwerde (die dem Urteil zugrunde liegt) zuzulassen.

Obwohl es auf den ersten Blick nicht so wirkt, können E-Autos auch lokal zur Luftverschmutzung beitragen. Denn trotz ihres emissionsfreien Antriebs sorgen auch Elektroautos für Feinstaub – verursacht durch den Reifenabrieb. Bevor dieses Problem gelöst ist, dürfte das Umwelt-Tempolimit weiterhin für sämtliche verbreiteten Antriebsarten gelten – zumindest in Deutschland. In Österreich ist die Regelung derweil eine andere. Hier gilt auf bestimmten Strecken ein Umwelt-Tempolimit (Immissionsschutzgesetz für Luft) von 100 km/h anstelle der üblichen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Elektrofahrzeuge müssen dieses jedoch nicht beachten. Und das gilt laut ADAC sogar für E-Autos mit ausländischem Kennzeichen; nicht jedoch für Hybrid-Fahrzeuge.

Hohe Bußgelder drohen

Wer hierzulande innerorts mit einem Pkw die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss laut dem Bußgeldkatalog mit einer Strafzahlung von 58,50 Euro rechnen. Bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h steigt der Betrag auf 78,50 Euro und anschließend auf 98,50 Euro. Fährt man noch schneller, fallen nicht nur deutlich höhere Bußgelder von maximal 843,50 Euro an, sondern auch bis zu zwei Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein temporäres Fahrverbot für ein bis drei Monate.

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